L
la loca
... wurde gelöscht.
Erlass ändert Landeshundeverordnung
Gebühr der Schnellen dahin
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Den Letzten beißen die Hunde. Wer an diesen Satz glaubt, dem liefert die Landeshundeverordnung (LHV) die Ausnahme, ohne die bekanntlich keine Regel Bestand hat. Diese LHV nämlich wurde von Landesumweltministerin Bärbel Höhn in einem wichtigen Punkt geändert: ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben.
Glück für alle Hundehalter, die einen solchen Auszug aus dem Strafregister noch nicht beantragt haben. Sie sparen 20 Mark Gebühr. Pech haben dagegen alle, die schneller und damit zu schnell waren. Ihre Gebühr ist unwiederbringlich dahin. Als Grund für diese Neuerung vermutet Uwe Neumann einerseits, dass die Ministerin auf Erfahrungen mit dieser Verordnung reagiert hat. Außerdem ist die Landesinnenministerkonferenz nach Angaben des Sachgebietsleiters im Ordnungsamt dabei, die Rechtslage in diesem Thema zu harmonisieren.
"Damit man nicht in jedem Bundesland mit einer anderen Broschüre losziehen muss, in der steht, wie man seinen Hund führen soll", erklärt Neumann. Im Zuge dieser Vereinheitlichung hat das Höhn-Ministerium für kommendes Jahr ein Landeshundegesetz angekündigt, das die Landeshundeverordnung ersetzen wird. In dieser Verordnung, die mit Datum vom Nikolaustag per Erlass geändert wurde, sind für alle Besitzer von Kampfhunden, die in zwei Anlagen zur Verordnung aufgeführt sind, klare Vorgaben definiert. Die galten bislang auch für die Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter und/oder schwerer als 20 Kilo sind.
Bis 31. Dezember diesen Jahres, so die Fristsetzung der Verordnung, müssen diese Tiere mit Chips markiert sein, muss der Nachweis einer Versicherung der Tiere vorgelegt werden, muss der Halter einen Sachkundenachweis und eben ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Für die Besitzer der so genannten Anlage-Hunde werden diese Vorgaben aufrecht erhalten. Das trifft in Neuss nach Neumanns Darstellung etwa 300 Hundehalter. Besitzer von 40/20-Hunden - davon haben sich bis dato 2300 in der Stadtverwaltung gemeldet - können in der Regel auf das gebührenpflichtige Führungszeugnis verzichten.
Das wird nur noch eingefordert, erläutert der NRW-Städtetag den ministeriellen Erlass, wenn "Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Hundehalters bestehen." Darüber entscheidet das Ordnungsamt, "wenn uns entsprechende Hinweise vorliegen", erklärt Neumann. Die meisten Hundehalter hätten indes ihr Führungszeugnis gleich mit der Anmeldung des Hundes auf den Weg gebracht, hat er beobachtet. Neumann: "Die waren froh, alles auf einmal erledigen zu können." Ob diese Freude noch ungetrübt ist?
-nau
saludos la loca
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
a dogs life...
is not only for christmas.
Gebühr der Schnellen dahin
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Den Letzten beißen die Hunde. Wer an diesen Satz glaubt, dem liefert die Landeshundeverordnung (LHV) die Ausnahme, ohne die bekanntlich keine Regel Bestand hat. Diese LHV nämlich wurde von Landesumweltministerin Bärbel Höhn in einem wichtigen Punkt geändert: ein polizeiliches Führungszeugnis ist nicht mehr in jedem Fall vorgeschrieben.
Glück für alle Hundehalter, die einen solchen Auszug aus dem Strafregister noch nicht beantragt haben. Sie sparen 20 Mark Gebühr. Pech haben dagegen alle, die schneller und damit zu schnell waren. Ihre Gebühr ist unwiederbringlich dahin. Als Grund für diese Neuerung vermutet Uwe Neumann einerseits, dass die Ministerin auf Erfahrungen mit dieser Verordnung reagiert hat. Außerdem ist die Landesinnenministerkonferenz nach Angaben des Sachgebietsleiters im Ordnungsamt dabei, die Rechtslage in diesem Thema zu harmonisieren.
"Damit man nicht in jedem Bundesland mit einer anderen Broschüre losziehen muss, in der steht, wie man seinen Hund führen soll", erklärt Neumann. Im Zuge dieser Vereinheitlichung hat das Höhn-Ministerium für kommendes Jahr ein Landeshundegesetz angekündigt, das die Landeshundeverordnung ersetzen wird. In dieser Verordnung, die mit Datum vom Nikolaustag per Erlass geändert wurde, sind für alle Besitzer von Kampfhunden, die in zwei Anlagen zur Verordnung aufgeführt sind, klare Vorgaben definiert. Die galten bislang auch für die Besitzer von Hunden, die größer als 40 Zentimeter und/oder schwerer als 20 Kilo sind.
Bis 31. Dezember diesen Jahres, so die Fristsetzung der Verordnung, müssen diese Tiere mit Chips markiert sein, muss der Nachweis einer Versicherung der Tiere vorgelegt werden, muss der Halter einen Sachkundenachweis und eben ein polizeiliches Führungszeugnis beibringen. Für die Besitzer der so genannten Anlage-Hunde werden diese Vorgaben aufrecht erhalten. Das trifft in Neuss nach Neumanns Darstellung etwa 300 Hundehalter. Besitzer von 40/20-Hunden - davon haben sich bis dato 2300 in der Stadtverwaltung gemeldet - können in der Regel auf das gebührenpflichtige Führungszeugnis verzichten.
Das wird nur noch eingefordert, erläutert der NRW-Städtetag den ministeriellen Erlass, wenn "Zweifel an der Zuverlässigkeit eines Hundehalters bestehen." Darüber entscheidet das Ordnungsamt, "wenn uns entsprechende Hinweise vorliegen", erklärt Neumann. Die meisten Hundehalter hätten indes ihr Führungszeugnis gleich mit der Anmeldung des Hundes auf den Weg gebracht, hat er beobachtet. Neumann: "Die waren froh, alles auf einmal erledigen zu können." Ob diese Freude noch ungetrübt ist?
-nau
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