Gassi gehen wird Pflicht

  • 25. April 2024
  • #Anzeige
Hi guglhupf ... hast du hier schon mal geguckt?
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 28 Personen
#VerdientProvisionen | Als Amazon-Partner verdiene ich an qualifizierten Verkäufen.
Ich denk auch nicht dass man Genehmigungen beantragen muss.
Wenn man Ausnahmen nicht beantragen muss, haben die Zwingerhunde mit einem Mal schlimme HD, oder andere Gebrechen.

Ich sehe einen großen Vorteil darin, dass es genug Zwinger und Wohnungshunde gibt, die nicht rauskommen.
Wenn solche Verstöße nun gemeldet werden, kann das Amt wenigstens handeln.
Das müsste dann erstmal nachgewiesen werden, sonst steht es Aussage gegen Aussage.

Ich will den positiven Gedanken hinter dem Vorschlag nicht schlecht reden, aber das was ich bisher gehört habe ist so löchrig, das es nicht wirklich durchsetzbar ist.
 
Wenn solche Verstöße nun gemeldet werden, kann das Amt wenigstens handeln.

Wie?

Nachbar sagt: Herr Mueller geht nie mit seinem Schaeferhund spazieren

Herr Mueller sagt: Ich gehe jeden Morgen und jeden Abend eine große Runde.

Vetamt:
Hmmm1.jpg
 
Die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung betrifft nicht den Otto-Normal-Hund, der 3 x am Tag um den Block geführt wird, auch nicht den Otto-Normal-Hund, der morgens, mittags und abends in den Garten gelassen wird und mit dem man nachmittags eine Runde auf die Hundewiese schlappt.
Es betrifft die Hunde, die 24/7 im Zwinger hocken oder an der Laufkette sind. DIE müssen künftig 2 x am Tag die Möglichkeit bekommen für je eine halbe Stunde entweder an der Leine ausgeführt zu werden oder aber auf dem Grundstück frei herum zu rennen (Letzteres zählt als Auslauf).

Auch Wohnungshunde, die Zeit ihres Lebens "nur" zum Geschäft erledigen mehrfach am Tag in den Garten gelassen werden, sind davon nicht betroffen, denn da sind die Anforderungen erfüllt, die bekommen rechtlich gesehen ihren "Auslauf" im Garten.

Wohnungshunde, die nicht Gassi geführt werden und die nicht in den Garten gelassen werden müssten ihre Geschäfte ja im Haus oder auf dem Balkon verrichten, das dürfte doch außerhalb von Tiermessies und Minizwerghundehaltern sehr selten sein. Fände ich aber gut, wenn die ganzen Katzenklo-Zwerghunde dann mal 2 x am Tag vor die Tür müssten.

Gruß
tessa
 
Es betrifft die Hunde, die 24/7 im Zwinger hocken oder an der Laufkette sind. DIE müssen künftig 2 x am Tag die Möglichkeit bekommen für je eine halbe Stunde entweder an der Leine ausgeführt zu werden oder aber auf dem Grundstück frei herum zu rennen (Letzteres zählt als Auslauf).
so hab ich das auch verstanden - aber ist das nicht sowieso jetzt schon geregelt?
 
Die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung betrifft nicht den Otto-Normal-Hund, der 3 x am Tag um den Block geführt wird, auch nicht den Otto-Normal-Hund, der morgens, mittags und abends in den Garten gelassen wird und mit dem man nachmittags eine Runde auf die Hundewiese schlappt.
Es betrifft die Hunde, die 24/7 im Zwinger hocken oder an der Laufkette sind. DIE müssen künftig 2 x am Tag die Möglichkeit bekommen für je eine halbe Stunde entweder an der Leine ausgeführt zu werden oder aber auf dem Grundstück frei herum zu rennen (Letzteres zählt als Auslauf).

Auch Wohnungshunde, die Zeit ihres Lebens "nur" zum Geschäft erledigen mehrfach am Tag in den Garten gelassen werden, sind davon nicht betroffen, denn da sind die Anforderungen erfüllt, die bekommen rechtlich gesehen ihren "Auslauf" im Garten.

Laut Gesetzentwurf sind generell alle Hunde betroffen, sofern ich das richtig verstehe.
Wenn der Hund 3x am Tag für je 15 Minuten um den Block geführt wird, reicht es nicht aus.

Aber ja, der Hofhund vom Bauer ist nicht betroffen, denn der hat ja freien Auslauf.

 
Ich denke, es kann auch eine abschreckende Wirkung haben. Wenn Leute Angst bekommen, dass sie angeschwärzt werden könnten, weil sie ihren Hund nicht artgerecht halten.

Traurig, dass man so einen Vorstoß braucht, aber ich sehe bei allen Ungereimtheiten v.a. auch die Vorteile für die Tiere. Die werden durch solch ein Gesetz keinerlei Nachteile haben, im besten Fall Vorteile, also bin ich dafür.
 
Ich denke, es kann auch eine abschreckende Wirkung haben. Wenn Leute Angst bekommen, dass sie angeschwärzt werden könnten, weil sie ihren Hund nicht artgerecht halten.

Traurig, dass man so einen Vorstoß braucht, aber ich sehe bei allen Ungereimtheiten v.a. auch die Vorteile für die Tiere. Die werden durch solch ein Gesetz keinerlei Nachteile haben, im besten Fall Vorteile, also bin ich dafür.

Wie Mauso schon sagte wird es rechtlich schwierig. Angenommen ich schwärze meinen Nachbarn an. (lol, am alten Wohnort hatten wir sogar Nachbarn, bei denen der Schäferhund 24/7 im Zwinger war.) Also angenommen ich schwärze die an. Dann sagen die: Der Hund hat täglich Auslauf. Und nu? Aussage gegen Aussage. Menschen die ihren Hund schon jetzt verwahrlosen lassen, werden kaum Angst vor so einem Gesetz haben(Man muss dafür schon ein gewisses Maß an Scheißegalhaltung haben) , zumal ihnen das Vergehen ja nachgewiesen werden muss.

Der Gedanke ist gut, aber was bringt mir das Gesetz, wenn es nicht anwendbar ist.
Ich stelle mir das schwierig vor.
 
Die Novellierung der Tierschutz-Hundeverordnung betrifft nicht den Otto-Normal-Hund, der 3 x am Tag um den Block geführt wird, auch nicht den Otto-Normal-Hund, der morgens, mittags und abends in den Garten gelassen wird und mit dem man nachmittags eine Runde auf die Hundewiese schlappt.
Es betrifft die Hunde, die 24/7 im Zwinger hocken oder an der Laufkette sind. DIE müssen künftig 2 x am Tag die Möglichkeit bekommen für je eine halbe Stunde entweder an der Leine ausgeführt zu werden oder aber auf dem Grundstück frei herum zu rennen (Letzteres zählt als Auslauf).

Auch Wohnungshunde, die Zeit ihres Lebens "nur" zum Geschäft erledigen mehrfach am Tag in den Garten gelassen werden, sind davon nicht betroffen, denn da sind die Anforderungen erfüllt, die bekommen rechtlich gesehen ihren "Auslauf" im Garten.

Wohnungshunde, die nicht Gassi geführt werden und die nicht in den Garten gelassen werden müssten ihre Geschäfte ja im Haus oder auf dem Balkon verrichten, das dürfte doch außerhalb von Tiermessies und Minizwerghundehaltern sehr selten sein. Fände ich aber gut, wenn die ganzen Katzenklo-Zwerghunde dann mal 2 x am Tag vor die Tür müssten.

Gruß
tessa

Aber ist die neue Verordnung dann nicht so lasch, dass eigentlich schon die bestehenden Gesetze greifen?
24/7 Kettenhaltung und ähnliches ist doch jetzt schon verboten.
 
Wie Mauso schon sagte wird es rechtlich schwierig. Angenommen ich schwärze meinen Nachbarn an. (lol, am alten Wohnort hatten wir sogar Nachbarn, bei denen der Schäferhund 24/7 im Zwinger war.) Also angenommen ich schwärze die an. Dann sagen die: Der Hund hat täglich Auslauf. Und nu? Aussage gegen Aussage. Menschen die ihren Hund schon jetzt verwahrlosen lassen, werden kaum Angst vor so einem Gesetz haben(Man muss dafür schon ein gewisses Maß an Scheißegalhaltung haben) , zumal ihnen das Vergehen ja nachgewiesen werden muss.

Der Gedanke ist gut, aber was bringt mir das Gesetz, wenn es nicht anwendbar ist.
Ich stelle mir das schwierig vor.
In der Hauptsache kann es den Tieren nicht schaden. Sondern ihnen Vorteile verschaffen. Weil zum Beispiel irgendwelche Leute sich auf der Grundlage gar keinen Hund anschaffen.

Ob mehr erreicht werden kann, wird man sehen.
 
Wie Mauso schon sagte wird es rechtlich schwierig. Angenommen ich schwärze meinen Nachbarn an. (lol, am alten Wohnort hatten wir sogar Nachbarn, bei denen der Schäferhund 24/7 im Zwinger war.) Also angenommen ich schwärze die an. Dann sagen die: Der Hund hat täglich Auslauf. Und nu? Aussage gegen Aussage. Menschen die ihren Hund schon jetzt verwahrlosen lassen, werden kaum Angst vor so einem Gesetz haben(Man muss dafür schon ein gewisses Maß an Scheißegalhaltung haben) , zumal ihnen das Vergehen ja nachgewiesen werden muss.

Der Gedanke ist gut, aber was bringt mir das Gesetz, wenn es nicht anwendbar ist.
Ich stelle mir das schwierig vor.

Aber das war doch ein Deutscher Schäferhund und mit Deutschen Schäferhunden muss man nicht spazieren gehen. Das habe ich mir von denen erklären lassen. :respekt:
 
Aber ist die neue Verordnung dann nicht so lasch, dass eigentlich schon die bestehenden Gesetze greifen?
24/7 Kettenhaltung und ähnliches ist doch jetzt schon verboten.

Kettenhaltung ja, Anbindehaltung an der Laufkette ist nicht verboten.

Und dass Zwingerhunde raus kommen müssen, wohl einmal am Tag, steht da auch drin.

Gruß
tessa
 
Aber das war doch ein Deutscher Schäferhund und mit Deutschen Schäferhunden muss man nicht spazieren gehen. Das habe ich mir von denen erklären lassen. :respekt:

Wir haben hier im Ort einen Deutschen Schäferhund, der lebt auf einem Hof. Frei. Keine Kette, kein Zwinger. Der Hund liegt 23 Stunden Tag wie Nacht draußen vor der Haustür. Mit dem geht niemand raus und der bewegt sich nicht auf dem Hof, der hat auf seinem Platz zu liegen und da zu bleiben und das macht er. Der bewegt sich nur da weg, wenn er gefüttert wird oder wenn ein Auto auf den Hof fährt.
Das Grundstück ist nach vorne raus nicht umzäunt, es läuft ein öffentlicher Fuß- und Radweg am Grundstück vorbei, da wird geradelt, gelaufen, Gassi gegangen und der Hund liegt wie angedübelt an seinem Platz vor der Haustür.

Theoretisch könnte der sich bewegen und Auslauf haben... Das Grundstück ist riesig, sicherlich mehr als 2 Hektar.

Gruß
tessa
 
In der Hauptsache kann es den Tieren nicht schaden. Sondern ihnen Vorteile verschaffen. Weil zum Beispiel irgendwelche Leute sich auf der Grundlage gar keinen Hund anschaffen.

Ob mehr erreicht werden kann, wird man sehen.

Du bist optimistisch. Wenn man bedenkt, wie viele sich ohne sich überhaupt zu informieren einen Hund anschaffen.
Aber ich verstehe deine Argumentation.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Gassi gehen wird Pflicht“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Jonas.
Süßer Zwerg , hattet Ihr das Glück das Welpenmädchen aus dem Tierheim zu übernehmen ?
Antworten
3
Aufrufe
129
dasjanzons
dasjanzons
*maggy*lein*
Hallo ihr Lieben, nach einer recht langen Zeit der Abwesenheit hier in unserem Forum, melde ich mich nun wieder zurück ... Gerne würde ich auf diesem Wege einen "geeigneten Gassi Partner" für vielleicht 1x die Woche in / um 96231 finden ... Gleichaltrige Junghunde sind genauso gerne...
Antworten
0
Aufrufe
93
*maggy*lein*
*maggy*lein*
Paulemaus
Dann muss ja auch noch ein Mann vorbei kommen, der zufällig soviel Bargeld dabei hat und der einem Kind mal einfach so seinen Hund abkauft. Ich weiß nicht, was man von der Sache halten soll.
Antworten
8
Aufrufe
649
matty
Biefelchen
*lach* Die Kombi Regen und Wind ist hier definitiv auch nicht beliebt. Und das, obwohl ich einen kleinen Wirbelwind habe, für den seine Runde das Allergrößte ist. Aber da muss ich ihn auch etwas motivieren. Ich glaube, da sind kurzhaarige Hunde einfach kleine Mimosen. Oder ist Tilly generell...
Antworten
5
Aufrufe
503
kadde77
kadde77
Crabat
Antworten
8
Aufrufe
899
kitty-kyf
kitty-kyf
Zurück
Oben Unten