Gassi gehen mit einem American Staffordshire Terrier

Razor

10 Jahre Mitglied
Hallo,

ich hätte da eine Frage an euch, unzwar kommt bald mein Onkel für 2 wochen zu Besuch zu uns und er hat seinen 12 j. American Staffordshire Terrier dabei mit dem ich s.z. aufgewachsen bin und er mich ziemlich "geprägt" hat. Ich freue mich riesig das "Bono" kommt :love: nun hatte ich vor dass wenn er kommt, mir den dicken zu schnappen und mit ihm Gassi zu gehen oder einfach mal raus (ich will soviel zeit wie nur möglich mit ihm verbringen), da stellt sich mir nun die Frage ob ich das überhaupt darf...die Sachkunde habe ich schon letztes Jahr gemacht und bin auch beim Ordnungsamt als "Gassigänger" eingetragen (bin öfters bei uns im TH und gehe da mit den "Kampfhunden" Gassi) aber halt nur im Gebiet um den TH herum also im Wald etc. nur habe ich vor mit Bono überall hinzugehen (in die Stadt, Park usw.) aber darf ich das überhaupt, gibt es da keine Probleme da ich nicht der Halter bin?...das letzte was ich will ist das mein Onkel oder Bono stress kriegen.

Ich bin 20j. und wohne in Düsseldorf(NRW), danke schonmal für die Antworten :)
 
  • 28. März 2024
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Hi Razor ... hast du hier schon mal geguckt?
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also eigentlich gilt deine Sachkunde so nur für THhunde ! (aber sicher bin ich mir nicht) denn eigentlich gilt die Sachkunde nur für den eigenen oder eben den THhunden !


Vielleicht solltest du beim OA mal nachfragen ! :hallo:
 
ich kenne das aus hattingen so das jeder der mit unseren hunden gehen will beim OA mit sachkunde und führungszeugniss gemeldet sein muß und son kärtchen dabei haben muß das er/sie mit den beiden gehen darf
 
.... aber darf ich das überhaupt, gibt es da keine Probleme da ich nicht der Halter bin?...das letzte was ich will ist das mein Onkel oder Bono stress kriegen.

Ich bin 20j. und wohne in Düsseldorf(NRW), danke schonmal für die Antworten :)

wenn Du eine Sachkunde für "Gefährliche Hunde"abgelegt hast, darfst Du mit dem Hund in Düsseldorf überall hingehen. Du bist nicht Halter, aber die Aufsichtsperson. Das kannst Du auch hier

nachlesen.
 
In NRW ist es anders als in Hessen, wenn man hier die Sachkunde gemacht hat, ist die allgemeingültig und nicht auf einen bestimmten Hund bezogen.
 
Muss dieser Hund denn eigentlich "Auflagen" erfüllen wenn er zu euch nach NRW kommt, weil er wird ja sicher keinen WT aus NRW haben - Maulkorb und Leine oder sowas? Das würd mich noch interessieren. Oder kann er ohne alles laufen? Danke :hallo:
 
Von den SokaRuns in NRW kenne ich es nur so, dass ein Halti auch reicht.
 
ja Halti reicht und die Sachkunde gilt für alle eventuellen Gassigänge, egal mit welchem Hund, aber wenn man eine Haltergenehmigung beantragen will, dann ist das ein Extravorgang. War mit ganz vielen Hunden überall in NRW Gassi, galt nicht nur ums Th herum...steht da auch nicht drin, ist eine generelle Erlaubnis zum Führen von Listenhunden. klar, wenn das OA dann nachfragt, dann muß man sagen woher der Hund kommt, Th oder Privat, bei Privat kontrollieren die dann die Haltergenehmigung...
 
Wichtig ist, dass die Sachkunde die "große" Sachkunde ist die bei einem Amtsveterinär gemacht wurde und nicht nur die bei einem normalen Tierarzt.
Damit darfst Du in ganz NRW mit allen Listenhunden immer und überall gassi gehen. Der Hund muss angeleint sein (1,5 m Leine) und einen Halti / MK tragen. halti mit Zugleine am Ring sichern, sonst gilt es als Verstoß gegen die MK-Pflicht.

Veil Spaß mit dem "Dicken". :hallo:
 
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