Dozer
10 Jahre Mitglied
Hallo, ich habe mich heute hier angemeldet um Informationen zu sammeln, da ich im Internet keine solche finden kann. Und zwar geht es um folgendes:
Mein Mann und ich wollen uns Ende des Jahres einen American Bulldog anschaffen. Wir haben bereits einen Züchter gefunden bei dem wir uns sehr wohl fühlen und haben uns für den nächsten Wurf angemeldet. Sie haben zwar im Moment auch noch Welpen aber wir wollen das alles perfekt ist wenn unser "Kampfschmuser" durch unser Gartentor in einen neue Welt eintritt um als Kumpel auf Lebenszeit mit unserem Sohn aufzuwachsen.
Jedoch sagten uns die Züchter, das die Landeshundeverordnung es vorsieht, das die Grundstücke auf denen sich ein Anlagehund aufhält durch einen stabilen, ausbruchssicheren Zaun geschützt werden müssen. Womit wir beim Thema wären. Trotz Recherche im Internet habe ich nirgendwo etwas finden können was sich darauf bezieht, das es ein Zaun sein muss der wenigstens 1,80 m hoch ist.
Kommt von euch jemand aus NRW, Kreis Heinsberg der einen Anlagehund hält und kann mir sagen ob das wirklich zutrifft oder ob es auch reicht, wenn wir den Garten mit einem 1,50m hohem Standartzaun eingrenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein gut erzogener Hund vorhat sich über diesen hinwegzusetzen, noch das er überhaupt so hoch springen kann, das er diesen ohne Schaden zu nehmen überwindet.
Ich wäre für Antworten dankbar, weil wir würden unseren Garten gerne im Frühjahr vorbereiten, das eben alles perfekt ist für den kleinen Schmuser.
Mein Mann und ich wollen uns Ende des Jahres einen American Bulldog anschaffen. Wir haben bereits einen Züchter gefunden bei dem wir uns sehr wohl fühlen und haben uns für den nächsten Wurf angemeldet. Sie haben zwar im Moment auch noch Welpen aber wir wollen das alles perfekt ist wenn unser "Kampfschmuser" durch unser Gartentor in einen neue Welt eintritt um als Kumpel auf Lebenszeit mit unserem Sohn aufzuwachsen.
Jedoch sagten uns die Züchter, das die Landeshundeverordnung es vorsieht, das die Grundstücke auf denen sich ein Anlagehund aufhält durch einen stabilen, ausbruchssicheren Zaun geschützt werden müssen. Womit wir beim Thema wären. Trotz Recherche im Internet habe ich nirgendwo etwas finden können was sich darauf bezieht, das es ein Zaun sein muss der wenigstens 1,80 m hoch ist.
Kommt von euch jemand aus NRW, Kreis Heinsberg der einen Anlagehund hält und kann mir sagen ob das wirklich zutrifft oder ob es auch reicht, wenn wir den Garten mit einem 1,50m hohem Standartzaun eingrenzen. Ich kann mir nicht vorstellen, das ein gut erzogener Hund vorhat sich über diesen hinwegzusetzen, noch das er überhaupt so hoch springen kann, das er diesen ohne Schaden zu nehmen überwindet.
Ich wäre für Antworten dankbar, weil wir würden unseren Garten gerne im Frühjahr vorbereiten, das eben alles perfekt ist für den kleinen Schmuser.