ganz dringend hilfe zur Verordnung Rheinland Pfalz

Presi

15 Jahre Mitglied
hallo ,

brauche dringend hilfe zum kampfhundegesetz in rheinland pfalz , google schon verzweifelt.

kurz schilderung , mein vater hat einen staff mix 14 jahre alt ,
sie hat bh und wesenstest vor vielen jahren bestanden , es gab mit ihr keinerlei zwischenfälle.

letzte woche wurde sie in gemeinde gebiet von einem nicht angeleinten hund (es herrscht anleinpflicht )
gebissen und hat ne üble schramme davongetragen die sich entzündet hat ,#die leute haben gesagt sie bezahlen den ta , anfang der woche bis heute ist immer noch kein geld da.

mein vater hat angst , denen mit dem ordnungsamt oder anwalt zu drohen ,

er meint ronja hätte nach dem neuen gesetz wieder einen maulkorb tragen müssen , bzw erneut den wessenstest und die bh ablegen müssen,
das wolle er dem 14 jahre altem hund nicht zumuten!

zu den leuten die lassen ihren hund prinzipell frei laufen
 
  • 25. April 2024
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Hi Presi ... hast du hier schon mal geguckt?
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:hallo:
Von wo in RLP seid ihr denn?

In RLP gibt es keinen Wesenstest. Nur die Sachkunde! Ich nehme an, dass der Hund die Sachkunde abgelegt hatte.

Sollte es keine offizielle MK-Befreiung geben (die man mit der ERWEITERTEN Sachkundeprüfung beantragen kann), ist es tatsächlich so, dass der Staffmix einen MK hätte tragen müssen.

Ich persönlich würde mich in dem Fall nicht in die Nesseln setzen, weil tatsächlich ihr die Doofen sein könntet. Das ist leider so.

Allgemein würde ich aber erst mit den Leuten reden, statt gleich mit Amtswegen zu kommen! ;)
 
Budges: Nicht ganz richtig.;)

Mit der erweiterten Sachkundeprüfung hat man die Möglichkeit einen Antrag auf ein Halti zu stellen.
Erst mit einer BH kann man Antrag auf eine Maulkorbbefreiung stellen (die BH darf aber nicht älter als *grübel 3 Jahre sein).

Eine erneute Prüfung ist nicht vorgesehen.....man legt die Sachkunde 1x ab und gut is.
Passiert was, weil man sich nicht an die Auflagen gehalten hat, kann das Bußgeld nach sich ziehen und bei mehrmaligen Verstössen auch die Wegnahme des Hundes bedeuten.

Man kann den Hund mit einem Attest vom Tierarzt vom Maulkorb befreien lassen, wenn er gesundheitlich angeschlagen ist.
Dies muß man dann beim Ordnungsamt vorlegen und die entscheiden.

Ich würde nochmal das vernünftige Gespräch mit den Leuten suchen und nachfragen.
Ansonsten würde ich mich erst mal mit dem Anwalt beratschlagen.
Guter Anwalt für alles was Kampfis angeht ist Lars Jürgen Weidemann.
Adresse hier:
 
Schäm :rotwerd:

Wird echt Zeit, dass ich mir noch mal nen Kampfi zulege, um das ganze Prozedere selbst zu durchlaufen ;)

Wäre toll, wenn sich der Threadstarter noch mal meldet und berichtet :)
 
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