Prozeßleitende Verfügung des Verwaltungsgerichts Münster
Bitte fordern Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis vom Ordnungsamt zurück
Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster im Sinne einer
prozeßleitenden Verfügung des berichterstattenden Richters bietet die LHV
keine Ermächtigung zum "Behaltendürfen" des für die Haltungsgenehmigung
vorgelegten polizeilichen Führungszeugnisses durch die Ordnungsämter
(siehe Fax unten).
[Daß die LHV NRW eine ausreichende Ermächtigung zur Forderung der Vorlage
eines polizeilichen Führungszeugnisses durch die Ordnungsämtern bietet,
hat ja bereits die Landesdatenschutzbeauftragte mehrfach vehement
verneint.]
Bitte fordern Sie Ihr polizeiliches Führungszeugnis vom Ordnungsamt zurück
Laut einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Münster im Sinne einer
prozeßleitenden Verfügung des berichterstattenden Richters bietet die LHV
keine Ermächtigung zum "Behaltendürfen" des für die Haltungsgenehmigung
vorgelegten polizeilichen Führungszeugnisses durch die Ordnungsämter
(siehe Fax unten).
[Daß die LHV NRW eine ausreichende Ermächtigung zur Forderung der Vorlage
eines polizeilichen Führungszeugnisses durch die Ordnungsämtern bietet,
hat ja bereits die Landesdatenschutzbeauftragte mehrfach vehement
verneint.]