"Führerschein" für Hundehalter/Neue Westfälische 28.02.01

dog-aid

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"Führerschein" für Hundehalter
Im Kreishaus wird zurzeit an einem 60-Fragen-Test gefeilt


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Gütersloh (sik). Besitzer von Pitbull, Staffordshire & Co. müssen demnächst eine Art theoretische "Führerschein"-Prüfung ablegen, um ihre Sachkenntnisse zur Haltung dieser Tiere nachzuweisen. Bislang war das nur für gewerbsmäßige Tierhaltung vorgeschrieben. In der Kreisverwaltung wird derzeit noch ein wenig Feinarbeit an den zu beantwortenden Fragen geleistet.

Das Land NRW macht in den Ausführungsbestimmungen zur Hundeverordnung keine Vorgaben, wie die Prüfung für einen solchen Sachkundenachweis (der in dem vor kurzem von der Gütersloher Stadtverwaltung verschickten Meldeformular bereits genannt ist) auszusehen hat. Das Kreis-Veterinäramt hat sich daher bei anderen Städten und Gemeinden umgehört und einen Katalog mit insgesamt 137 Fragen erarbeitet, von denen für die Prüfung 60 ausgewählt werden. Rund 60 Prozent davon müssen richtig beantwortet sein, dann ist der Test bestanden und der Nachweis wird zugeschickt.

Durch die Prüfung, die rund 50 Mark kosten soll, weisen die Hundebesitzer nach, dass sie ausreichende Kenntnisse haben über Sozialverhalten und Ausdrucksformen ihres Vierbeiners, seine rassespezifischen Eigenschaften, seine Erziehung, Haltung, Fütterung und allgemeine Hygiene, das Erkennen typischer Gefahrensituationen mit Hunden und die Rechtsvorschriften über den Umgang mit ihnen. Die Termine, zu denen jeweils 40 bis 50 Teilnehmer getestet werden können, stehen noch nicht fest, auch die Räumlichkeiten nicht.

Ab Juli 2001 wird der "Hundeführerschein" für alle privaten Halter von Tieren der Anlage 1 und 2 der NRW-Hundeverordnung zur Pflicht. Ab Januar 2002 ist er dann auch für alle diejenigen vorgeschrieben, die einen Vierbeiner besitzen, der über 20 Kilogramm wiegt und/oder größer als 40 Zentimeter ist - es sei denn, der Halter hat sein Tier bereits seit mehr als drei Jahren: Dann gilt er automatisch als sachkundig.

Ähnlich wie bei der Führerscheinprüfung, so kann man sich auch auf den Sachkundenachweis vorbereiten. Ein Fragebogen mit den gesamten 137 Fragen ist demnächst beim Fachbereich Ordnung der Stadt Gütersloh und den anderen Ordnungsämtern im Kreis zu bekommen. Auch im Internet wird er dann auf der Seite zu finden sein. Fahr- und Sachkundeprüfung haben noch eine weitere Gemeinsamkeit: Hat man sie erstmal bestanden, gelten sie für ein ganzes Leben - egal, wie viele und welche Autos oder Hunde man sich dann noch anschafft.

Übrigens: Dieser Nachweis hat nichts mit der Verhaltensprüfung ("Wesenstest") zu tun. Die ist bei Hunden der Anlage 1 und 2 nur vorgeschrieben, wenn ihre Besitzer sie in der Öffentlichkeit von der Maulkorbpflicht befreien wollen.
 
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