Froschkönig

Einhorn

15 Jahre Mitglied
Sitz grad vorm Kaffeepott und muss Euch mal was Lustiges erzählen. Meine Eltern wohnen auf dem Lande und nun wurde Ihnen nebenan eine gaaaanz schicke neue Eigenheimsiedlung im frühen Stil englischer Bergarbeitervorstädte spendiert :D , da es sich um den Speckgürtel einer größeren Stadt handelt. Letzte Woche hatte meine Mutter (Lehrerin) hitzefrei und kam so zufällig früher nach Hause. Kommt sie auf den Hof und fällt fast um vor Schreck. Der Nachbar kommt aus der Hecke gekrochen mit Schere und so. Noch 'n Farbeimer und ne Leiter dabei. Wollt sich grade da irgendwie "nützlich" machen. In dem Moment komm ich dazu, bin grade dran vorbeigefahren und dachte schaust mal rein. Auf sein Tun angesprochen meint er, er will die äußere Latte von seinem Carport streichen und das geht nur von uns aus und um da ranzukommen müsste er ein paar Zweige abschneiden. Ich dachte es hakt bei dem. Ich lege meinen Eltern eine Hecke aus tollen Sträuchern an für Vögel und schöne Blüher dabei (eines meiner Hobbys -> alte Gärten ) und der kommt inner Brutzeit und will die berupfen um seinen hässlichen Carport mit Altöl vollzupinseln. Ich sag zu ihm , das es uns einen ******* interessiert wie er an seine doofe Latte kommt, soll doch aufs Dach vom Carport klettern und von da aus seine Latte streichen. Und das es seiner genialen Planung zu verdanken ist, wenn er seinen Mist genau auf die Grundstücksgrenze baut und dann feststellt dass er da nicht rankommt. (Es gab mal eine Absprache, das er dies im Spätherbst machen darf, wenn die Sträucher geschnitten werden und nix mehr brütet). Nun packte er sein Zeug ein und beim gehen sagt er , dass er sich seit 2 Wochen über die quakenden Frösche im (von mir angelegten, naturnahen) Teich meiner Eltern ärgert und er Nachts nicht schlafen kann. Er hätte schon vor 14 Tagen gefordert, das Quaken der Frösche zu unterbinden, notfalls durch umsetzen oder einfangen. Es gäbe Gerichtsurteile, wonach er das fordern und einklagen kann, er wolle dies auch tun, und weg war er. LOOOL, ich dachte was hat dem denn geschadet, war wohl ’n bisschen zu warm die Tage, soll sich zurück in die Stadt trollen, wenn er Frösche nicht mag . Wir erzählten das unseren netten Nachbarn :D , die haben Hühner, die sagten gleich, ja er hat schon gefordert, das Krähen des Hahns in den Ruhezeiten zu unterbinden, andernfalls würde er dagegen was unternehmen. Ich habe dann zur Sicherheit beim STAUN angerufen, weil ich beruflich manchmal mit dem Artenschutzbeauftragten zu tun habe und den befragt, wir haben zusammen köstlich abgefeiert am Telefon und er hat gesagt jeglicher Eingriff wegen der Frösche verstößt gegen Landesnaturschutzgesetz, Artenschutz- und Tierschutzgesetze, er hätte noch nie so was gehabt, das jemand wegen ein paar Quakbacken so ein Aufstand macht. Na das hab ich dann auch der Pappnase brühwarm mitgeteilt und auch gleich die Telefonnr..

Naja, weiß jemand wo man entsprechende Urteile/Bestimmungen o.ä. im Netz finden kann ? Ich würde ja gern mal wissen, ob es tatsächlich andere Idioten gibt, die so was vor Gericht ziehen und wie dort entschieden wurde und welche Gesetze den Entscheidungen dort zugrunde lagen.

Merci – Das Einhorn
 
  • 29. März 2024
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Hi Einhorn ... hast du hier schon mal geguckt?
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Na super, auf solche Experten warte ich hier in den Neubausiedlungen auch noch...

Mit Fröschen kenne ich mich nicht so aus, aber hier mal ein paar Links zu Urteilen wegen der Hühner:






Hahnenkrähen kann ruhestörend sein und in manchen Fällen eine Nachbarschaftsklage auslösen. Wenn es zu einem gerichtlichen Entscheid kommt, kann der Beklagte verpflichtet werden, den Hahn zu Ruhe- und Erholungszeiten, d.h. täglich von 20.00 Uhr abends bis 8.00 Uhr morgens und an Samstagen, Sonn- und Feiertagen zusätzlich von 12.00 Uhr mittags bis 15.00 Uhr, schalldicht zu verwahren.
Quelle:



Wenn Nachbarns Hahn kräht

Ein Hahn darfgrundsätzlich krähen, zumindest im ländlichen Bereich. Anders in Wohngebieten - hier kann frühmorgendliches bzw. nächtliches Krähen verboten werden. Gerichte können »Krähzeiten« festlegen (so geschehen durch das Oberlandesgericht Hamm, WuM 1990, Seite 123; das Landgericht Kleve, DWW 1989, Seite 362 und das Landgericht München, NJW-RR 1989, Seite 117:cool:. Hühnerhaltung in reinen Wohngebieten ist nicht ortsüblich (Landgericht Augsburg, RdL 1983, Seite 264).
Quelle:


Wurde einem Hauseigentümer in einem Vorort (hier: von München) von der Kommune erlaubt, "einen Hahn und 20 Hennen" zu halten, so hat der Mieter eines benachbarten Hauses, der erst anschließend dort einzieht, keinen Anspruch auf Entfernung der Hühner (oder auf "geräuschfreie" Unterbringung) - vor allem, wenn der Vermieter auf das Gefieder hingewiesen hatte (zwar nicht ausdrücklich auf den Hahn, doch hätte er "sich das denken können"). Amtsgericht München, 271 C 23419/00.


Oh, hier noch was zu den Fröschen:

Quakende Frösche im Gartenteich können während der jährlichen Paarungszeit hauptsächlich von April bis Juni den nachbarlichen Frieden erheblich auf die Probe stellen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ist der Gartenteichbesitzer zwar für den Lärm in seinem Grundstück verantwortlich. Die Frösche beseitigen oder den Teich zuschütten darf er nicht, da die Frösche artenschutzrechtlich geschützt sind. Nur wenn die Naturschutzbehörde eine Ausnahmegenehmigung erteilt, kann der Teichbesitzer die Frösche umquartieren!
 
Und noch eins zum Frosch:

. Gutachterlich wurde gemessen, dass Frösche, die in einem kuenstlich angelegten Gartenteich lebten, beim Liebeswerben nachts ruhestörenden Laerm verursachten (64 dezibel). in einem herangezogenen Gutachten wurde angefuehrt, dasz quakende Ruhestörer als artgeschuetzte Tiere auch aus einem kuenstlichen Biotop nicht entfernt werden duerfen. Die Gartenbesitzerin, von deren Grundstück die Störung ausging, hat jaehrlich 3000,-- DM Lärmausgleich an die Nachbarn zu zahlen (OLG München, 17 u 2577/90).

 
Ich verschieb' mal nach 'Verordnungen/Rechtliches'.

Alexis
 
Original geschrieben von Marion
Und noch eins zum Frosch:
Die Gartenbesitzerin, von deren Grundstück die Störung ausging, hat jaehrlich 3000,-- DM Lärmausgleich an die Nachbarn zu zahlen (OLG München, 17 u 2577/90).

Also von mir würde niemand auch nur ein Cent bekommen weil Frösche in meinem Garten quaken.Gehts eigentlich noch:verwirrt:
 
Was für ein schöner Gedanke! Das wären ja nun so knapp 1500 Euro. Unterhalb unseres Berges, über die Straße hinweg ist ein kleines nett mit Grün und allem Drum und Dran eingefasstes Überlaufbecken für den hier vorbeifließenden Bach. Ca. 60m Luftlinie, da quacken die Frösche auch fast ununterbrochen. Das Becken gehört der Stadt, es würde also erstmal keinen armen Mitbürger treffen wenn ich die auf 1500 Euro Ausgleich verklagen würde!
Sch... auf die Kohle, die quaken mich jede Nacht so schön in den Schlaf, das möcht ich nicht missen!
Allerdings hatte ich auf dem Amt auch schon so einen Anruf mit der Frage, was man gegen den Nachbarn machen könnte. Der hatte sich ein kleines Biotop im Garten geschaffen und dort quakte ein (!!!) Frosch.
Ich habe dem Beschwerdeführer den Tipp gegeben, sich zu überlegen, ob er den Frosch verklagen wolle.
Hab nie wieder was von dem gehört!!!
Ich war von dem Anruf so amüsiert, dass ich es meinem Amtsleiter erzählte. Dieser (studierter Jurist aus Trier) klärte mich sofort auf, dass es in Bayern wohl schon ein Urteil darüber gegeben haben soll, nachdem der Betreffende sein Biotop zuschütten musste!(???)
 
Der BGH hat dazu folgende Leitsätze aufgestellt:

a) Wer einen Gartenteich anlegt und unterhält, an dem sich Frösche ansiedeln, ist Störer hinsichtlich der durch sie verursachten Lärmeinwirkung.
b) Bei der Beurteilung von Lärmimmissionen ist auf das Empfinden eines verständigen Durchschnittsmenschen abzustellen. Für Lärm durch Froschquaken kann die erforderliche wertende Abgrenzung das geänderte Umweltbewußtsein und den auf Frösche bezogenen Artenschutz im Naturschutzrecht nicht unberücksichtigt lassen. Auch einem verständigen Durchschnittsmenschen sind aber massive Störungen seiner Nachtruhe (hier 64 dB(A) gegenüber einem Richtwert von 35 dB(A)) durch Froschlärm nicht zumutbar.
c) Auch Froschlärm kann über eine Lärmpegelmessung nach den Richtwerten der VDI-Richtlinie 2058 Blatt 1 (oder ähnlichen Richtlinien wie TA Lärm, LAI-Hinweise) beurteilt werden. Berücksichtigt der Tatrichter sowohl den Richtliniencharakter als auch die Besonderheiten des zu beurteilenden Lärms, ist nicht zu beanstanden, daß er bei deutlicher Überschreitung der Richtlinienwerte eine wesentliche Lärmbeeinträchtigung annimmt.
d) Zur Ortsüblichkeit von Froschlärm.
e) Auch Frösche in einem künstlich angelegten Gartenteich sind nach § 20 f Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG i.V. mit § 1 Anlage 1 BArtSchVO geschützt. Dies gilt auch für Frösche, die dort ausgesetzt worden sind. Das Nachstellen und das Fangen der Frösche ist ohne Rücksicht auf den damit verfolgten Zweck grundsätzlich verboten.
f) Auch wenn alle erfolgversprechenden Maßnahmen zur Lärmverhinderung durch quakende Frösche grundsätzlich nach dem Naturschutzrecht verboten sind, müssen die Zivilgerichte prüfen, ob eine Ausnahmegenehmigung nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG in Betracht kommt. Nur wenn sie erteilt werden kann, ist eine Verurteilung des Nachbarn zur Lärmabwehr unter dem Vorbehalt einer behördlichen Ausnahmegenehmigung möglich. Daneben kommt eine Verurteilung des Nachbarn zur Stellung eines Befreiungsantrags in Betracht.
g) Ist dagegen eine Ausnahme nach § 31 Abs. 1 Nr. 1 a BNatSchG nicht möglich, hat der Abwehranspruch keinen Erfolg. Der Nachbar hat dann wegen des Froschlärms auch keinen nachbarrechtlichen Ausgleichsanspruch analog § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB.
h) Ähnlich wie die nachbarrechtlichen Sondervorschriften grenzen die naturschutzrechtlichen Bestimmungen den rechtmäßigen vom rechtswidrigen Gebrauch eines Grundstücks ab. Solange erfolgversprechende Maßnahmen zur Verhinderung von Einwirkungen naturschutzrechtlich verboten sind, ist die Einwirkung auch nicht rechtswidrig.
 
Krähverbot zwischen 22 und 7 Uhr

Krähverbot zwischen 22 und 7 Uhr
Zwei Jahre währte der Prozess zwischen zwei Nachbarn, bei dem es um nächtliche Ruhestörung durch ein „Kikeriki“ ging. Ein Arztehepaar fühlte sich vom Krähen eines Hahns auf dem Grundstück nebenan belästigt und bekam vor dem Landgericht Hagen teilweise Recht: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr morgens darf der Herr über 13 Hühner keinen Mucks mehr von sich geben. Die einzige Chance, die der Geflügelfreund, dem auch vier Gänse gehören, jetzt hat, sind licht- oder schalldichte Ställe. Es ist nämlich der Sonnenaufgang, der einen Hahn zum Krähen animiert.

Quelle:
(Newsletter, gerade erhalten)
 
Das kann doch wohl alles nicht wahr sein !?!?

Was für Schwachmaten-Gestze !

Wen könnte ich denn mal für den Lärm verantwortlich machen, den die Elstern Sonntagmorgens machen, wenn ich mal ausschlafen will ?:verwirrt:

Ich stell auf meinem Balkon erstmal ein Schild für die Viecher auf : "Bitte Ruhe bis 10 Uhr !" *ggg*

kapi
 
Es gibt noch ganz andere Leute. Bei uns gingen auch schon Beschwerden ein wegen quakender Frösche. Die werden dementsprechend "angenommen".
Aber ich erzähl Euch noch was besseres:
Da will doch einer seinen Nachbarn wegen Sachbeschädigung anzeigen, weil von dessen Rasensprenger tatsächlich einige Tropfen über den Zaun fallen und dabei auf dessen Plastik-Tischdecke. Nach einer Aufklärung, daß dies keine Sachbeschädigung ist meint er: na dann mache ich eine Anzeige wegen Hausfriedensbruch.
Die Wassertropfen wurden trotzdem nicht festgenommen :)
Ihr würdet nicht glauben, wieviele ähnliche Anrufe wir bekommen.
Manchmal weiß man nicht, ob man weinen oder lachen soll.
 
she, wir haben neulich einen ehem. radsport-kollegen meiner eltern wieder getroffen, der auch polizist ist. der hat uns auch ein paar haarsträubende dinge erzählt. *kopfschüttel*
 
Original geschrieben von shevoice
Es gibt noch ganz andere Leute. Bei uns gingen auch schon Beschwerden ein wegen quakender Frösche. Die werden dementsprechend "angenommen".

Äähhmmmm....... bekommt Ihr auch mal Anzeigen wegen quakender Ehemänner? :D

Einige kennen die Anekdote ja vielleicht schon:
Letztes Jahr hatte unser Nachbar in seinem Gartenteich ebenfalls Frösche und die haben sich manchmal ganz schön bemerkbar gemacht. Man muß nun dazu wissen, daß wir Atriumgärten haben und die Schlafzimmer direkt dort hineinweisen.

Eines Nachts ist der beste Ehemann von allen aufgestanden, hat sich splitternackicht an's Schlafzimmerfenster gestellt und angefangen, zu quaken. :D

Kommentar: "Ich wollte mal wissen, ob die (Frösche, nicht Nachbarn) auch antworten"

Sie (die Frösche, nicht Nachbarn) haben geantwortet und von dem Tag an stand der beste Ehemann von allen desöfteren nachts am Schlafzimmerfenster und machte ein Quätschken mit Nachbar's Fröschen.

Am Ende des Sommers kam dann auf einmal keine Antwort mehr, die Frösche sind wohl umgezogen (worden) :D
 
Ninchen: ist echt manchmal hammerhart :D

Sabine: lol - bislang nicht, ich hoffe mal, daß Ihr nicht vorhabt, in unseren Bereich zu ziehen :D
 
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