Frei laufende Hunde sind Gefahr für die Bevölkerung
Gmund/Bayern, 22.10.01
Frei laufende Hunde stellen aus Sicht der Gmunder Gemeinderäte eine Gefahr für die Bevölkerung dar. Folge: Das Gremium verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung gleich zwei Satzungen, die die Vierbeiner (und deren Besitzer) in die Schranken weisen sollen.
Die "Verordnung zum Schutz der öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde" ist etwa festgelegt, dass Kampfhunde generell an einer höchstens 1,20 Meter langen und reißfesten Leine zu führen sind. Ferner dürfen sie sich nicht in der Nähe von Spielplätzen aufhalten.
Die zweite Satzung verbietet Hunden das Herumtoben an bestimmten Plätzen, etwa im Strandbad Seeglas sowie auf den Liegewiesen in St. Quirin und Kaltenbrunn.
Quelle: merkur
bis denne
dog-aid
gnadenhof_flemsdorf@gmx.de
Gmund/Bayern, 22.10.01
Frei laufende Hunde stellen aus Sicht der Gmunder Gemeinderäte eine Gefahr für die Bevölkerung dar. Folge: Das Gremium verabschiedete in seiner jüngsten Sitzung gleich zwei Satzungen, die die Vierbeiner (und deren Besitzer) in die Schranken weisen sollen.
Die "Verordnung zum Schutz der öffentlichkeit vor Gefahren durch Hunde" ist etwa festgelegt, dass Kampfhunde generell an einer höchstens 1,20 Meter langen und reißfesten Leine zu führen sind. Ferner dürfen sie sich nicht in der Nähe von Spielplätzen aufhalten.
Die zweite Satzung verbietet Hunden das Herumtoben an bestimmten Plätzen, etwa im Strandbad Seeglas sowie auf den Liegewiesen in St. Quirin und Kaltenbrunn.
Quelle: merkur
bis denne
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