Wuppertal (dpa/lnw) - Eine besonders bequeme Art des Hunde- Ausführens wird derzeit in Wuppertal rechtlich überprüft. Eine Frau war auf dem Gelände eines Container-Bahnhofs mit ihrem Auto auf und ab gefahren. Dabei habe sie ihren Hund neben dem Wagen herlaufen lassen - an einer Leine durch das Seitenfenster geführt, berichtete ein Sprecher des Bundesgrenzschutzes (BGS) am Dienstag in Düsseldorf. Ein Anwohner hatte den BGS eingeschaltet. Nun wird geprüft, ob ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliegt.
13.04.2004 dpa
Nun, im TSchG können sie wohl länger suchen, aber die StVO sollte auch der BGS eigentlich kennen:
13.04.2004 dpa
Nun, im TSchG können sie wohl länger suchen, aber die StVO sollte auch der BGS eigentlich kennen:
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
I. Allgemeine Verkehrsregeln
§28 Tiere
(1) Haus- und Stalltiere, die den Verkehr gefährden können, sind von der Straße fernzuhalten. Sie sind dort nur zugelassen, wenn sie von geeigneten Personen begleitet sind, die ausreichend auf sie einwirken können. Es ist verboten, Tiere von Kraftfahrzeugen aus zu führen. Von Fahrrädern aus dürfen nur Hunde geführt werden.