Fragen zum Berliner Hundegesetz

M4cskyf1r3

Ich hab da mal ein paar Fragen:

1.Wie hoch ist ein ausbruchssicherer Zaun?Und braucht der einen „Untergrabschutz‘‘?
2.Was kommt im Wesenstest so dran?
3.Nach dem WT was darf er da?MK und Leine weg?Ist das in Brandenburg genauso?(Ich werde aus den beiden Gesetzen nicht richtig schlau)
 
  • 28. März 2024
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Hi M4cskyf1r3 ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich kann hier nur für Berlin schreiben. Für Brandenburg kannst du mal @matty fragen.

Da die Ausführungsverordnung zum neuen Berliner Hundegesetz immer noch nicht verabschiedet ist (voraussichtlich erst Januar 2019) gilt das alte Gesetz in den meisten Teilen weiter. Das heißt, es gibt noch keinen Wesenstest. Für die Listenhunde gilt Folgendes:
§ 6
Halten und Führen gefährlicher Hunde
(1) Gefährliche Hunde dürfen nur von Personen gehalten oder geführt werden, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und über die erforderliche Sachkunde und Zuverlässigkeit verfügen.
(2) Außerhalb eines eingefriedeten Besitztums sind gefährliche Hunde stets an einer höchs-tens zwei Meter langen Leine zu führen. Die Leinenpflicht gilt nicht in dafür ausgewiesenen Hundeauslaufgebieten, sofern der gefährliche Hund einen beißsicheren Maulkorb trägt. In den Fällen des § 3 Abs. 2 darf die Leine höchstens einen Meter lang sein.
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(3) Alle gefährlichen Hunde müssen ab dem siebenten Lebensmonat außerhalb eines einge-friedeten Besitztums stets einen beißsicheren Maulkorb tragen. Die Behörde kann bei tier-ärztlicher Indikation Ausnahmen von der Maulkorbpflicht zulassen, soweit dadurch keine Gefahren für Leben und Gesundheit von Menschen und Tieren zu befürchten sind. Die Aus-nahmegenehmigung erlischt bei Aufgabe der Haltung des Hundes.
(4) Wird ein gefährlicher Hund auf einem Grundstück gehalten, so ist dieses durch Einfriedung so zu sichern, dass der Hund das Grundstück nicht gegen den Willen des Hundehalters verlassen kann.

Zur Einfriedung fragst Du am besten bei deinem zuständigen Ordnungsamt nach.
 
Heißt das im Klartext dass ein Listi in Berlin - momentan - nicht ohne MK laufen darf?
 
Liest sich ganz klar so.

Ja schon, deshalb frag ich. Mir wurde von ein paar Berlinern erzählt dass es mit dem WT dort ähnlich läuft wie hier in BW.
Und im online verfügbaren Hundegesetz steht auch was von MK-Befreiung nach WT.

Ich hab dort Bewerbungen laufen, daher das Interesse. Bei nicht zu widerrufender MK-Pflicht wäre das eher nicht der Plan dort zu leben.
 
Ich hab dort Bewerbungen laufen, daher das Interesse. Bei nicht zu widerrufender MK-Pflicht wäre das eher nicht der Plan dort zu leben.
Na ja - bei auf Eis liegenden Ausführungsbestimmungen, sh. embrujos Post, kann dir jetzt vermutlich niemand Rechtssicherheit für die Zukunft geben.
 
Die Listis, die ich hier in B mit Maulkorb gesehen habe, kann ich an einer Hand abzählen. Auch in den Öffentlichen haben die wenigsten Hunde den an sich vorgeschriebenen Maulkorb drauf. Berlin ist halt entspannt.
 
Die Listis, die ich hier in B mit Maulkorb gesehen habe, kann ich an einer Hand abzählen. Auch in den Öffentlichen haben die wenigsten Hunde den an sich vorgeschriebenen Maulkorb drauf. Berlin ist halt entspannt.

Jepp, kann ich nur bestätigen. Wo kein Kläger, da kein Richter. In den Hundefreilaufgebieten sind auch die allermeisten Hundehalter sehr tolerant. Solange der Listi keinen Stress macht, is es egal, welcher Rasse der Hund angehört.
Es gibt allerdings auch Parkflächen, in denen das OA gerne kontrolliert, da dort generell Leinenpflicht besteht. Dabei geht es hauptsächlich aber eben um genau diese.
 
Ich hab da mal ein paar Fragen:

1.Wie hoch ist ein ausbruchssicherer Zaun?Und braucht der einen „Untergrabschutz‘‘?
2.Was kommt im Wesenstest so dran?
3.Nach dem WT was darf er da?MK und Leine weg?Ist das in Brandenburg genauso?(Ich werde aus den beiden Gesetzen nicht richtig schlau)
Zu 1: Das hängt wohl vom Hund ab. Es gibt da keine feste Meterangabe. Hast du einen Kletterkünstler, der über 2 m Zaun kommt, muss auch oben eine Krone drauf, die nach innen zeigt. Genauso unten rum. Ist dein Hund ein Bergmann, muss der Untergrabschutz her.
Zu 2: Kann ich leider nix sagen.
Zu 3: In Brandenburg ist die Haltung von Listenhunden generell verboten. Nix mit WT, MK oder Leinenbefreiung. Brandenburg hat mit das schärfste Hundegesetz Deutschlands.
 
Ich weiß ja nicht, welcher Rasse dein Hund angehört, es gibt 4 Rassen, die man nicht halten darf, den Rest der Liste schon und bekommen nach bestandenem Negativgutachten eine Plakette, mit der sie zum "ganz normalen Hund" werden.
Bis auf wenige Gemeinden, in denen fast ausschließlich Zugereiste die Häuser gekauft und neue gebaut haben, ist in BB auch alles sehr stressfrei und locker.

Meine Berliner Erfahrungen sind ebenso, wie zuvor geschildert.
 
Die Listis, die ich hier in B mit Maulkorb gesehen habe, kann ich an einer Hand abzählen. Auch in den Öffentlichen haben die wenigsten Hunde den an sich vorgeschriebenen Maulkorb drauf. Berlin ist halt entspannt.

Hier in Lichtenberg gibt es halt die toxischen Omas,die einen sonst beim OA anscheißen.Bislang hatte er den auch nicht drauf.
 
Ich habe über viele Jahre in Lichtenberg gewohnt und war überall in Lchtenberg viel unterwegs, ganz problemlos.
Listis mit MK gab es da eigentlich nirgends. Da hast du wohl echt Pech.
 
Hallo ...was ist in Brandenburg aktuell mit den Auflagen. Welche sind gültig ? Ab wann muss man Wesenstest machen ?
 
Hallo ...was ist in Brandenburg aktuell mit den Auflagen. Welche sind gültig ? Ab wann muss man Wesenstest machen ?

Du wohnst ja wohl nicht in BB, also mußt du als Besucher den Hund mit Maulkorb an der Leine führen.
Halten darst du ihn in BB leider nicht.
 
Du wohnst ja wohl nicht in BB, also mußt du als Besucher den Hund mit Maulkorb an der Leine führen.
Halten darst du ihn in BB leider nicht.
Ist ja eine amerikanische Bulldogge...konnte sie auf der Brandenburger Liste nicht entdecken...deswegen Frage ich.
 
Ist ja eine amerikanische Bulldogge...konnte sie auf der Brandenburger Liste nicht entdecken...deswegen Frage ich.

Wenn dein Hund nicht in der Liste der Rassen mit vermuteter Gefährlichkeit gelistet ist, braucht er selbstverständlich auch kein Negativzeugnis. Wesenstest kann das BB Gesetz nicht.
 
Ist ja eine amerikanische Bulldogge...konnte sie auf der Brandenburger Liste nicht entdecken...deswegen Frage ich.

Ohne FCI-anerkannte Papiere wird nach Phänotyp (Aussehen) beurteilt und da wird die Luft für jedne Hund dünn, der einem Listenhund ähnlich sieht.
 
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