Hallo,
Ich hab emich zwar tatsächlich durch alle offiziellen Dokumente gewühlt, aber doch das Amtsdeutsch nicht so ganz verstanden. Darum hier die übriggebliebenen Fragen:
Ich hab emich zwar tatsächlich durch alle offiziellen Dokumente gewühlt, aber doch das Amtsdeutsch nicht so ganz verstanden. Darum hier die übriggebliebenen Fragen:
- Muss man den theoretischen Teil der Sachkundeprüfung vor der Anschaffung des Hundes machen, oder nur die Anmeldung zur Prüfung nachweisen?
- Falls ja, muss jedes Familienmitglied schon vorher die Theorie haben, oder nur die als Eigentümer gemeldete Person?
- Muss in jedem Fall der Praxisteil nach dem erweiterten Modell abgelegt werden, oder geht hier nicht doch die BH?
- Von der BH weiß ich, dass nur ein Führer mit Hund pro Prüfung (also pro Tag) zugelassen ist - finde ich auch gut so. Ist das beim Praxistest beim Tierarzt auch so? Falls ja, kostet das dann pro Familienmitglied jedes mal neu? Das wäre dann ja echt sauteuer, da würde ich lieber mehrmals BH machen.
- Ich habe oft gehört, dass die Anleinpflicht nur 2 m Leine bedeutet, das habe ich aber nicht im Gesetz gefunden. Da stand nur was von immer Einwirken können und auf schmalen Wegen kurze Leine. Darf ich denn nicht doch eine lange Schleppleine nehmen, solange ich das Ende immer in der Hand halte?
- Ich habe auch nicht schriftlich gefunden, dass im Moment keine Listis aus anderen Bundesländern adoptiert werden dürfen, ist das wirklich rechtlich so bestimmt, oder werden nur einfach keine Genehmigungen erteilt?