Frage zur LHV Niedersachsen ???

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Gelöschtes Mitglied 138

... wurde gelöscht.
Hallo,
am 03.07.02 hat das Bundesverwalungsgericht die Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt, laut Statement auf der Seite für Hund und Halter gilt dieses für alle Rassen.
In einen Erlass des Ministeriums des Landes Niedersachsen vom 06.07.02 wurde zusammengefasst, was sich angeblich alles andert nach dem Urteil.
Unter anderen das der American-Stafford-Terier nicht mehr in der Kategorie 1 geführt wird, wenn ich es Richtig Interpretiere. Das nur als Info, obwohl es alle Betroffenden schon Wissen.
Meine Fragen wären und vieleicht können ein Paar Sachkundige Sie mir beantworten.
1. Ich gehe mal davon aus das das Urteil von den Klägern ( deren Rechtsbeistand )richtig Interpretiert wurde. Punkto alle Rassen, wieso können die vom Landwirtschaft Ministerium es so anders auslegen. Muß ein Gericht das ein Urteil Spricht sich nicht verarscht vor kommen und Handeln wenn es so verdreht wird.
2. Müßen nicht alle betroffenen, soweit es möglich ist, nicht alle Auslagen ersetzt bekommen ( Wesenstest,Sachkunde,Führungszeugnis usw.
3. Müßten die Ordnungsämter die ja bei Inkrafttreten dieser nicht Rechtlichen Verordnung, soviel Druck auf die betroffenen Hundehalter ausgeübt haben, diese Hundehalter nicht auch sofort über die nichtigkeit der Verordnung Informieren.

Shaka
 
Hallo Shaka,

ich denke mal, Du hast die auf Hund und Halter die Pressemitteilung unseres RA Hanske durchgelesen. Eine ähnliche gibts es übrigens auf den Seiten des ADRK von deren Anwalt.

Über alles weitere wird es in den nächsten Tagen Informationen geben.

Herrn Bartels wäre angeraten, sich das Urteil von einem fähigen Juristen mal erklären zu lassen. Vielleicht versteht er es ja dann
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Beckersmom
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SUAVITER IN MODO - FORTITER IN RE
 
Mit einem Mann wie Bartels könnte meiner Meinung nach nur ein Psychiater adäquat kommunizieren...

Gruß Puppy





... ... ... ... ... ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Ein adäquates Kommunikationsmittel im Fall NBartels ist weiß und hat ganz lange Ärmel!

Das schlimmste Übel an dem die Welt leidet ist nicht die Stärke der Bösen, sondern die Schwäche der Gutem
 
Sach ich doch
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Ich bin mal gespannt wie ein Flitzebogen, ob die Kommunen nun regreßpflichtig gegen die Hundehalter gemacht werden können. Rein theoretisch dürfte das möglich sein...

Gruß Puppy





... ... ... ... ... ...
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Das Wenige, das du tun kannst, ist viel -
wenn du nur irgendwo Schmerz und Weh und Angst von einem Wesen nimmst.

Albert Schweitzer
[/quote]
 
Hallo,
ich habe vor cirka eine Woche ein Schreiben an das Ordnungsamt geschickt und Ihnen Mitgeteilt, das ich auf Grund der Rechtslage meine Auslagen ( Wesenstest,Führungszeugnis usw. )ersetzt haben möchte.
Angemerkt habe ich in dem Schreiben auch, das mit der Umsetzung der LVH ein imenser Druck auf die Hundehalter ausgeübt wurde.
Und das man doch Wohl verlangen könnte, das aufgrund des Urteils vom 03.07.02 die betroffenen Hundehalter schnellstens Informiert werden müßten.
Da fehlt es Anscheinend an der Schnellen Umsetzung,die ja immer verlangt wurde.
biggrin.gif
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Hallöchen.

Ein Hundeplatzkollege, der in NS wohnt, hat ganz offiziell vom Land Niedersachsen schriftlich, dass sein Dobermann _kein_ gefährlicher Hund mehr ist und keinen Leinen- und Maulkorbzwang hat!

Ich hab´s noch nicht gesehen, aber er will es mir rüberfaxen.

Gruß
tessa
 
Hallo Shaka!
Rechtliche Prüfung, daß ich nicht lache!
Bartels will einfach nicht begreifen, daß er mit seiner GefTVo ne saubere Bauchlandung hingelegt hat! Er versucht einfach "Schadensbegrenzung" zu betreiben, indem er mit rechtlich relevanten "Falschaussagen" Unsicherheit verbreitet!
Lies dazu bitte das hier:


Vera

<small>[ 22. Juli 2002, 09:20: Beitrag editiert von: bickrottis ]</small>
 
Hallo Vera,
aufgrund diese Schreibens vom Vorsitzenden des BVG das ich auf der Seite von Maulkorbzwang.de gelesen habe, schrieb ich unser hiesiges Ornungsamt an. Ich finde es eine Frechheit das man nicht sofort Informiert wird als betroffener Hundehalter, wenn sich Rechtlich was ändert.Das ist ja wohl das mindeste was man verlangen könnte, nachdem man diese Schickanen seitens der Behörden auf sich nehmen mußte.Als die LHV umgesetzt wurde, da mußte alles schnell schnell gehen, kein Wunder das da so ein Schrott rauskam.

Armes Deutschland <img border="0" title="" alt="[W&uuml;tend]" src="mad.gif" /> <img border="0" title="" alt="[W&uuml;tend]" src="mad.gif" />
 
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