G
Gelöschtes Mitglied 138
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Hallo,
am 03.07.02 hat das Bundesverwalungsgericht die Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt, laut Statement auf der Seite für Hund und Halter gilt dieses für alle Rassen.
In einen Erlass des Ministeriums des Landes Niedersachsen vom 06.07.02 wurde zusammengefasst, was sich angeblich alles andert nach dem Urteil.
Unter anderen das der American-Stafford-Terier nicht mehr in der Kategorie 1 geführt wird, wenn ich es Richtig Interpretiere. Das nur als Info, obwohl es alle Betroffenden schon Wissen.
Meine Fragen wären und vieleicht können ein Paar Sachkundige Sie mir beantworten.
1. Ich gehe mal davon aus das das Urteil von den Klägern ( deren Rechtsbeistand )richtig Interpretiert wurde. Punkto alle Rassen, wieso können die vom Landwirtschaft Ministerium es so anders auslegen. Muß ein Gericht das ein Urteil Spricht sich nicht verarscht vor kommen und Handeln wenn es so verdreht wird.
2. Müßen nicht alle betroffenen, soweit es möglich ist, nicht alle Auslagen ersetzt bekommen ( Wesenstest,Sachkunde,Führungszeugnis usw.
3. Müßten die Ordnungsämter die ja bei Inkrafttreten dieser nicht Rechtlichen Verordnung, soviel Druck auf die betroffenen Hundehalter ausgeübt haben, diese Hundehalter nicht auch sofort über die nichtigkeit der Verordnung Informieren.
Shaka
am 03.07.02 hat das Bundesverwalungsgericht die Niedersächsische Gefahrtierverordnung für nichtig erklärt, laut Statement auf der Seite für Hund und Halter gilt dieses für alle Rassen.
In einen Erlass des Ministeriums des Landes Niedersachsen vom 06.07.02 wurde zusammengefasst, was sich angeblich alles andert nach dem Urteil.
Unter anderen das der American-Stafford-Terier nicht mehr in der Kategorie 1 geführt wird, wenn ich es Richtig Interpretiere. Das nur als Info, obwohl es alle Betroffenden schon Wissen.
Meine Fragen wären und vieleicht können ein Paar Sachkundige Sie mir beantworten.
1. Ich gehe mal davon aus das das Urteil von den Klägern ( deren Rechtsbeistand )richtig Interpretiert wurde. Punkto alle Rassen, wieso können die vom Landwirtschaft Ministerium es so anders auslegen. Muß ein Gericht das ein Urteil Spricht sich nicht verarscht vor kommen und Handeln wenn es so verdreht wird.
2. Müßen nicht alle betroffenen, soweit es möglich ist, nicht alle Auslagen ersetzt bekommen ( Wesenstest,Sachkunde,Führungszeugnis usw.
3. Müßten die Ordnungsämter die ja bei Inkrafttreten dieser nicht Rechtlichen Verordnung, soviel Druck auf die betroffenen Hundehalter ausgeübt haben, diese Hundehalter nicht auch sofort über die nichtigkeit der Verordnung Informieren.
Shaka