Hallo KSG,
ich bräuchte mal Euer geballtes Wissen Ich habe seit Dez. 2003 einen Rotti aus dem Tierheim. Habe nach ein paar Wochen den Wesenstest erfolgreich abgelegt und (natürlich bevor ich den Hund zu mir geholt habe) die Haltererlaubnis beantragt. ICH bin die Halterin, habe das pol. Führungszeugnis und den Sachkundenachweis vorgelegt. Nach 3 Monaten habe ich endlich die Haltererlaubnis vom OA bekommen (nach "Hausbesuch" des OA-Mitarbeiters)
Außerdem hat mein Mann auch mit Nala die Maulkorb- und Leinenbefreiung gemacht.
Im Formular des OA musste ich alle Personen angeben, die mit dem Hund spazieren gehen. Also ich, mein Mann und meine Mom. Da diese zu diesem Zeitpunkt die Sachkunde noch nicht hatte, habe ich mit dem Mitarbeiter abgeklärt, daß dies nachgereicht wird.
Nun hat sie die Sachkunde gemacht, und plötzlich bekommen meine Mom und ich beide einen Brief vom OA, daß sie ein pol. Führungszeugnis vorlegen muß! WARUM?
Ich dachte, daß nur der Halter dies vorlegen muß, und nicht auch zeitweilige Betreuungspersonen. Mein Mann mußte es auch nicht vorlegen!
Im Landeshundegesetz NRW §7 steht:
"(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen...."
Ich habe ein wenig das Gefühl, daß das jetzt nur Geldmacherei ist, schließlich kostet das Beantragen eines Führungszeugnis ja mal eben 13 €
Muss sie das wirklich vorlegen?
Verwirrte Grüße
Bine & Nala
ich bräuchte mal Euer geballtes Wissen Ich habe seit Dez. 2003 einen Rotti aus dem Tierheim. Habe nach ein paar Wochen den Wesenstest erfolgreich abgelegt und (natürlich bevor ich den Hund zu mir geholt habe) die Haltererlaubnis beantragt. ICH bin die Halterin, habe das pol. Führungszeugnis und den Sachkundenachweis vorgelegt. Nach 3 Monaten habe ich endlich die Haltererlaubnis vom OA bekommen (nach "Hausbesuch" des OA-Mitarbeiters)
Außerdem hat mein Mann auch mit Nala die Maulkorb- und Leinenbefreiung gemacht.
Im Formular des OA musste ich alle Personen angeben, die mit dem Hund spazieren gehen. Also ich, mein Mann und meine Mom. Da diese zu diesem Zeitpunkt die Sachkunde noch nicht hatte, habe ich mit dem Mitarbeiter abgeklärt, daß dies nachgereicht wird.
Nun hat sie die Sachkunde gemacht, und plötzlich bekommen meine Mom und ich beide einen Brief vom OA, daß sie ein pol. Führungszeugnis vorlegen muß! WARUM?
Ich dachte, daß nur der Halter dies vorlegen muß, und nicht auch zeitweilige Betreuungspersonen. Mein Mann mußte es auch nicht vorlegen!
Im Landeshundegesetz NRW §7 steht:
"(3) Zum Nachweis der Zuverlässigkeit hat die Halterin oder der Halter eines gefährlichen Hundes ein Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes zu beantragen...."
Ich habe ein wenig das Gefühl, daß das jetzt nur Geldmacherei ist, schließlich kostet das Beantragen eines Führungszeugnis ja mal eben 13 €
Muss sie das wirklich vorlegen?
Verwirrte Grüße
Bine & Nala