also: Dein Vater lebt noch, also geht es nicht um erben, sondern um eine Schenkung
eine Schenkung sollte nach Möglichkeit aber nur dann erfolgen, wenn der Vater wirklich in sein Heimatland zurückkehrt, da hier in Deutschland spätestens nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes und dem dann zwangsläufig folgenden Hartz4-Bezug prinzipiell überprüft wird, ob der Antragsteller innerhalb der letzten Jahre größere Schenkungen vorgenommen hat - und die werden von Amts wegen dann auch angerechnet, der Schenkende müsste das Geschenkte also zurückholen. Das Amt wird jedenfalls ausrechnen, wie lange er von dem Geschenkten leben könnte und solange gibt es keine Leistungen.
Zur Hausübernahme: Du solltest Dir im Vorfeld ernsthaft Gedanken darüber machen, ob Du das Haus, welches nach Deinen Angaben ein Einfamilienhaus ist, gemeinsam mit Deinem Bruder (der es nicht bewohnen kann, wenn Du mit Deinem Mann drin wohnst) als Eigentümer übernehmen willst. Falls Ihr Euch später mal verstreiten solltet oder Dein Bruder in finanzielle Not gerät, steckst Du voll mit drin, denn dann wird das Haus bzw. der Geldwert seines Anteils zum absoluten Streitthema.
Sinnvoller wäre es da, gleich jetzt eine saubere Lösung zu finden, den Wert des Hauses zu bestimmen, die noch vorhandenen Schulden abzuziehen und den Bruder mit der Hälfte des Betrags auszuzahlen bei Hausübernahme alleine durch Dich.
Das Vorgehen bei der jetzigen Hausbank wird davon abhängen, wer das Haus letzten Endes übernimmt und welche Darlehenssumme zur Diskussion steht. Zahlst Du Deinen Bruder aus, ist die Summe natürlich höher und möglicherweise wird der Gesamtkredit für die Bank dann "wackelig".
Stell Dir das vor wie bei einem Auto: das hat den Kaufpreis X, aber kaum hast Du es, ist es schon X-Y wert, mit jedem Kilometer und Kratzer wird es weniger Wert.
Für eine Bank ist daher der Beleihungswertes eines Hauses immer deutlich niedriger als der tatsächliche Wert des Hauses, damit soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Zwangsversteigerung die Bank auf jeden Fall ohne Verluste aus der Sache rauskommt.
Wenn das Darlehen nicht zu hoch ist, also noch in einem guten Verhältnis zum Wert des Hauses steht, würde ich der Bank die Pistole auf die Brust setzen bezüglich der Umfinanzierung. Sollte die Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bestehen, dann wird die neue Finanzierung auf jeden Fall über eine andere Bank abgewickelt, d.h. es gibt kein Folgegeschäft, als Kunde seid Ihr weg, ein für allemal - bei "guten" (ziemlich risikolosen) Darlehen mit ausreichend Sicherheiten überlegt sich das eine Bank ....
Wichtig ist jetzt aber als erstes, dass Du mit Vater, Bruder und Ehemann einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen in Erb- und Schenkrecht oder ersatzweise einem Notar ausmachst und Ihr alle gemeinsam einen Weg sucht, das für alle Beteiligten zur Zufriedenheit zu regeln
eine Schenkung sollte nach Möglichkeit aber nur dann erfolgen, wenn der Vater wirklich in sein Heimatland zurückkehrt, da hier in Deutschland spätestens nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes und dem dann zwangsläufig folgenden Hartz4-Bezug prinzipiell überprüft wird, ob der Antragsteller innerhalb der letzten Jahre größere Schenkungen vorgenommen hat - und die werden von Amts wegen dann auch angerechnet, der Schenkende müsste das Geschenkte also zurückholen. Das Amt wird jedenfalls ausrechnen, wie lange er von dem Geschenkten leben könnte und solange gibt es keine Leistungen.
Zur Hausübernahme: Du solltest Dir im Vorfeld ernsthaft Gedanken darüber machen, ob Du das Haus, welches nach Deinen Angaben ein Einfamilienhaus ist, gemeinsam mit Deinem Bruder (der es nicht bewohnen kann, wenn Du mit Deinem Mann drin wohnst) als Eigentümer übernehmen willst. Falls Ihr Euch später mal verstreiten solltet oder Dein Bruder in finanzielle Not gerät, steckst Du voll mit drin, denn dann wird das Haus bzw. der Geldwert seines Anteils zum absoluten Streitthema.
Sinnvoller wäre es da, gleich jetzt eine saubere Lösung zu finden, den Wert des Hauses zu bestimmen, die noch vorhandenen Schulden abzuziehen und den Bruder mit der Hälfte des Betrags auszuzahlen bei Hausübernahme alleine durch Dich.
Das Vorgehen bei der jetzigen Hausbank wird davon abhängen, wer das Haus letzten Endes übernimmt und welche Darlehenssumme zur Diskussion steht. Zahlst Du Deinen Bruder aus, ist die Summe natürlich höher und möglicherweise wird der Gesamtkredit für die Bank dann "wackelig".
Stell Dir das vor wie bei einem Auto: das hat den Kaufpreis X, aber kaum hast Du es, ist es schon X-Y wert, mit jedem Kilometer und Kratzer wird es weniger Wert.
Für eine Bank ist daher der Beleihungswertes eines Hauses immer deutlich niedriger als der tatsächliche Wert des Hauses, damit soll sichergestellt werden, dass im Fall einer Zwangsversteigerung die Bank auf jeden Fall ohne Verluste aus der Sache rauskommt.
Wenn das Darlehen nicht zu hoch ist, also noch in einem guten Verhältnis zum Wert des Hauses steht, würde ich der Bank die Pistole auf die Brust setzen bezüglich der Umfinanzierung. Sollte die Bank auf Vorfälligkeitsentschädigung bestehen, dann wird die neue Finanzierung auf jeden Fall über eine andere Bank abgewickelt, d.h. es gibt kein Folgegeschäft, als Kunde seid Ihr weg, ein für allemal - bei "guten" (ziemlich risikolosen) Darlehen mit ausreichend Sicherheiten überlegt sich das eine Bank ....
Wichtig ist jetzt aber als erstes, dass Du mit Vater, Bruder und Ehemann einen Beratungstermin bei einem Rechtsanwalt mit guten Kenntnissen in Erb- und Schenkrecht oder ersatzweise einem Notar ausmachst und Ihr alle gemeinsam einen Weg sucht, das für alle Beteiligten zur Zufriedenheit zu regeln