Hallo an alle,
normalerweise bin ich bei solchen Sachen nicht auf den Kopf gefallen, und in puncto Formulierungen bin ich auch ganz frisch, aber irgendwie finde ich momentan nicht den richtigen Dreh.
Wir möchten die ersten HH In Leverkusen sein, die für Ihren Hund die unbefristete Haltererlaubnis sowie Maulkorb und Leinenbefreiung erhalten möchten.
Unser Dicker musste mit seinen Vorbesitzern in Frankfurt bereits zwei Tests machen und 2004 in Leverkusen mit uns. Er ist mitlerweile 11 Jahre alt, und noch nie auffällig gewesen.
Ich möchte ihm den Stress ersparen und nun eine passende Formulierung für den Antrag zusammenstellen. Da ich weiss dass mittlerweile viele Städte in NRW die unbefristeten Sachen eingeführt haben, bin ich der Meinung, dass Leverkusen nun auch damit anfangen könnte. Im Moment ist es so, dass alle Hunde eine Befristung erhalten, und danach auch wieder den Test machen mussten. Ich möchte mich auf Absatz aus den Verwaltungsvorschriften stützen.
"5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
Der Bescheid über die Befreiung kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Er soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummern 4.4 und 4.5 gelten entsprechend. Um eine befristet erteilte Befreiung aufrecht zu erhalten, muss die Halterin oder der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen"
Vielleicht könnt ihr mir ja bei der Formulierung ein wenig helfen!
Ich wäre euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
Katja
normalerweise bin ich bei solchen Sachen nicht auf den Kopf gefallen, und in puncto Formulierungen bin ich auch ganz frisch, aber irgendwie finde ich momentan nicht den richtigen Dreh.
Wir möchten die ersten HH In Leverkusen sein, die für Ihren Hund die unbefristete Haltererlaubnis sowie Maulkorb und Leinenbefreiung erhalten möchten.
Unser Dicker musste mit seinen Vorbesitzern in Frankfurt bereits zwei Tests machen und 2004 in Leverkusen mit uns. Er ist mitlerweile 11 Jahre alt, und noch nie auffällig gewesen.
Ich möchte ihm den Stress ersparen und nun eine passende Formulierung für den Antrag zusammenstellen. Da ich weiss dass mittlerweile viele Städte in NRW die unbefristeten Sachen eingeführt haben, bin ich der Meinung, dass Leverkusen nun auch damit anfangen könnte. Im Moment ist es so, dass alle Hunde eine Befristung erhalten, und danach auch wieder den Test machen mussten. Ich möchte mich auf Absatz aus den Verwaltungsvorschriften stützen.
"5.3.4 Auf der Grundlage des Ergebnisses der Verhaltensprüfung trifft die zuständige Ordnungsbehörde eine Entscheidung über die Befreiung durch Verwaltungsakt (vgl. § 23 Satz 2 OBG). Die Befreiung von der Anlein- und/oder Maulkorbpflicht kann ganz, teilweise oder beschränkt auf bestimmte Gebiete oder Tageszeiten erfolgen. Soweit neben der Halterin oder dem Halter weitere Aufsichtspersonen berechtigt sein sollen, den Hund ohne Leine/Maulkorb zu führen (vgl. Nr. 5.3.1 Satz 2), sind diese ausdrücklich in der Entscheidung über die Befrei-ung zu benennen. Aufsichtspersonen, die über diese Berechtigung nicht verfügen, dürfen Hunde, die von der Anlein- und Maulkorbpflicht befreit sind, grundsätzlich nur angeleint ausführen.
Der Bescheid über die Befreiung kann befristet sowie mit Bedingungen und Auflagen verbunden werden. Er soll unter dem Vorbehalt des Widerrufs erteilt werden. Nummern 4.4 und 4.5 gelten entsprechend. Um eine befristet erteilte Befreiung aufrecht zu erhalten, muss die Halterin oder der Halter bei der zuständigen Ordnungsbehörde vor Ablauf der Frist eine Verlängerung beantragen. Soweit Anhaltspunkte vorliegen, die zwischenzeitlich eine andere Beurteilung des Verhaltens des Hundes nahelegen, hat die Halterin oder der Halter auf Verlangen der zuständigen Ordnungsbehörde die erfolgreiche Wiederholung der Verhaltensprüfung nachzuweisen"
Vielleicht könnt ihr mir ja bei der Formulierung ein wenig helfen!
Ich wäre euch sehr dankbar.
Liebe Grüße
Katja