Ich weiß nicht so ganz,
wessen Fehlleistung das gerade war, aber...
Habe gerade telefoniert wegen eines mobilen Sauerstoffkonzentrators für das liebe Kind. Und Alter, die Anzahl der sich auftürmenden Missverständnisse war eine Klasse für sich.
Die Fachabteilung der Krankenkasse sagte (letzte Woche
"Sie brauchen eine Verordnung vom Arzt. Die geben Sie dem Anbieter, und der rechnet mit uns ab. Da das Kind schon ein stationäres Gerät hat, kein Problem."
Die Post-Covid-Ambulanz sagte: "Fragen Sie bitte den Anbieter, ob er ein Rezept braucht, oder eine besondere Bescheinigung." Das eine macht nämlich die Ambulanz, das andere die Sekretärin der Chefärztin.
Gesagt, getan...
Mitarbeiter No. 1 im Sanitätshaus, das das andere Gerät schon geliefert hat (was ich am Telefon genau so gesagt habe
1) Wir brauchen ein Rezept. (Das war die einzige korrekte Information) -Merke: Daraus könnte man schließen, dass es sich um eine Verordnung handelt und über die Krankenkasse läuft.-
2) Mobile Konzentratoren verleihen wir grundsätzlich nicht für einen begrenzten Zeitraum. - Meine Frage, ob dann die Verordnung permanent sein müsste, wurde mit Ja beantwortet.
3) An Sie aber gar nicht, denn mit Ihrer Krankenkasse arbeiten wir grundsätzlich nicht zusammen, Sie müssten sich dann ein anderes Sanitätshaus suchen.
4) Das stellte sich direkt als falsch heraus, als der Gutste dann irgendwann doch verstanden hat, dass wir bereits ein Gerät von seinem Brötchengeber hier stehen haben.
5) Ja, aber ne, ne temporäre Ausgabe ginge da nicht, ich möge also die Krankenkasse anrufen wegen einer permanenten Verordnung.
Es folgte:
Ein Anruf bei der Krankenkasse.
Ergebnis:
1) Permanente Verordnungen gibt es nicht, das wird immer für einen bestimmten Zeitraum verordnet und ggf. verlängert.
2) Sanitätshäuser verleihen solche Geräte nicht. Das machen nur die Großanbieter. Der MA wusste auch nicht, warum ich trotzdem eines von einem Sanitätshaus hätte, wies mich aber an, mir für das kleine Gerät einen anderen Versorger zu suchen und nannte mir drei Namen.
3) Auf der entsprechenden Verordnung müsse aber unbedingt stehen, dass das Kind demandfähig sei, dass es permanent sauerstoffpflichtig sei und noch so einiges, ein einfaches Rezept reiche da auf keinen Fall aus.
Darauf
rief ich nochmal im Sanitätshaus an, um zu fragen, ob ich ein solches Gerät nicht einfach kaufen könnte.
(Antwort: theoretisch ja, nur bezahlen nicht...

)
und kam zum Glück ! bei einer anderen Mitarbeiterin raus.
Worauf sich nach etwas Hin und Her zum Glück alles in Wohlgefallen auflöste.
1) "Verleihen" ist im Sanitätshaus-Jargon etwas anderes als "Verordnet bekommen". Verliehen werden diese Geräte nicht, sie werden verordnet. Daher die Aussage: "Wie verleihen diese Geräte nicht.", die offenbar nicht nur ich, sondern auch der Mitarbeiter, der sie von einem Kollegen hatte, falsch verstanden hatte.
2) Natürlich haben sie auch solche Geräte. Auch für meine Krankenkasse. Ich brauche dafür ein Rezept, Verordnungen sind nie permament, es muss also ein Zeitraum draufstehen und ggf. wird unkompliziert verlängert. Alles weitere brauche ich nicht, weil sie die ausführlichen Unterlagen ja schon vorliegen haben.
Darauf in der Ambulanz ein Rezept erbeten - läuft jetzt.
Hoffentlich.
Ergebnis: Vormittag um, nichts weiter geschafft.
Aber diverse Leute am Telefon in Aufruhr versetzt, mich selbst eingeschlossen.