FDP: Verfassungswidrige Verordnung aus Verkehr ziehen

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FDP: Verfassungswidrige Verordnung aus Verkehr ziehen

Von Dr. Stefan Grüll

Die neue Hundeverordnung hat sich in den vergangenen sechs Monaten als undifferenzierter und lückenhafter Schnellschuss mit zu langen Übergangsregelungen und unzureichenden Strafandrohungen erwiesen.
Statt die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden und verantwortungslosen Hundehaltern zu schützen, schaffen die Rasselisten
allenfalls Scheinsicherheit. Stigmatisierung bestimmter Hunde und die Diffamierung hunderttausender Hundehalter sind die Folgen. Die Landesregierung hat einen tiefen Riss in der Gesellschaft ebenso zu
verantworten wie landesweit hoffnungslos überfüllte Tierheime. Die NRW- Datenschutzbeauftragte hat klargestellt, dass die derzeit gültige Verordnung keine rechtliche Grundlage für die weitreichenden
Grundrechtseingriffe in Folge der Verordnung sein kann. Kurz gesagt:
Die Verordnung ist verfassungswidrig. Bereits am 6. Juli 2000 hat die
FDP-Landtagsfraktion ein 10- Punkte-Programm vorgelegt, das den größtmöglichen Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Hunden
unabhängig der Rasse sicherstellen soll und gleichzeitig einen Beitrag zur Wiederherstellung der gesellschaftlichen Akzeptanz gegenüber Hunden und deren Haltern leistet. Die FDP setzt auf ein Maßnahmenbündel vor dem Kauf (Sachkundeprüfung und
Haftpflichtversicherung) sowie auf begleitende Kontrolle: Jeder Hund muss unter Aufsicht sachkundiger Prüfer gemeinsam mit seinem Halter eine individuelle Verhaltensprüfung ablegen (Mensch-Hund-Teamprüfung).
Vor dem Kauf muss der zukünftige Hundehalter abfragbare Grundkenntnisse über die tiergerechte Haltung von Hunden nachweisen.
Dazu kommt die fälschungssichere Kennzeichnung der Hunde per Mikrochip.
Leinenzwang in Stadtzentren und Wohngebieten runden das Maßnahmenpaket ab. Die Geldstrafen für Verstöße müssen drastisch erhöht werden: von derzeit bis zu 2.000 DM auf bis zu 50.000 DM. Verantwortungslose
Halter müssen mit einem Hundehaltungsverbot auf Zeit oder sogar lebenslang rechnen. Dies dient dem Menschen- und Tierschutz gleichermaßen.


Bis dann
Sylvia & Kira
 
  • 19. April 2024
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