Hope
15 Jahre Mitglied
Hallo kam per Mailingliste!!!!
Den nachfolgenden Antrag hat jtzt der Fraktionsvorstand meiner Bitte
entsprechend beschlossen. In der kommenden Woche wird sich Frau Höhn im
Parlament für ihre verfassungswidrige Verordnung verantworten müssen.
Ich bitte um geeignete Verbreitung per Internet und per mail oder Fax
Herzliche Grüße
Dr. Stefan M. Grüll
stv. FDP Fraktionsvovrsitzender
Landtag NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
13. Wahlperiode
Drucksache 13/
Antrag
der Fraktion der FDP
Verfassungsbruch beenden:
Hundeverordnung sofort außer Kraft setzen
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf,
- die seit 6. Juli 2000 geltende Hundeverordnung sofort außer Kraft zu
setzten
- zeitgleich die bis zum 6. Juli 2000 geltende Gefahrhundeverordnung wieder
in Kraft zu setzen.
- dem Landtag spätestens bis zum 31. Januar 2001 den Entwurf einer
Hundeverordnung vorzulegen, die die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden
schützt, ohne in ver-fassungswidriger Weise in die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger einzugreifen.
Begründung:
Seit Monaten ist die derzeit geltende Hundeverordnung Anlass für massive
Proteste im Land. Hunderttausende Hundehalter in Nordrhein-Westfalen sind
verunsichert. Halter bestimmter Hunde werden stigmatisiert und diffamiert.
Eine zunehmende Aggressivität gegenüber Hun-dehaltern ist unübersehbar. Die
Tierheime sind überfüllt, viele am Rande des auch finanziel-len Kollaps.
In einer an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Stellungnahme hat unlängst
die Datenschutz-beauftragte des Landes NRW nun auch noch die teilweise
Verfassungswidrigkeit der Verord-nung festgestellt
Wörtlich führt die Datenschutzbeauftragte u.a. aus:
„Sie (Anm.: die Verordnung) kann aber aufgrund ihres allgemeinen Charakters
keine so intensiven Grundrechtseingriffe, wie die Einsichtnahme in
Führungszeugnisse, rechtfertigen.
....
Ein Eingriff solch hoher Intensität kann aber nicht der Verordnungsgeber
vornehmen,...
Darüber hinaus erscheint der Ausschluss jeglicher Alternative zur Vorlage
eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit unverhältnismäßig
....
Jedenfalls ist nicht einsichtig, warum nicht auch andere – mildere – Mittel
zum Nachweis der Zuverlässigkeit in Frage kommen.“
Dieser verfassungswidrige Zustand muss umgehend beendet werden. Die
Verordnung, die im übrigen neuerliche Beißvorfälle durch nicht indizierte
Hunde nicht hat verhindern können, muss sofort außer Kraft gesetzt werden
und durch die wesentlich bessere und umsetzbare Gefahrhundeverordnung
ersetzt werden. Notwendige Ergänzungen der Verordnung, z.B. durch Maßnahmen,
die gegen unverantwortliche Halter gerichtet sind, aber auch u.a. die
Mikrochipkennzeichnung und die obligatorische Haftpflichtersicherung, müssen
unter Einbeziehung externen Sachverstandes erarbeitet und dem Landtag bis
spätestens zum 31. Januar 2001 dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden,
um der Bevölkerung in NRW bald möglichst den größtmöglichen Schutz vor
gefährlichen Hunden zu bieten
Jürgen W. Möllemann
Dr. Stefan M. Grüll
und Fraktion
Liebe Grüße
Hope
Den nachfolgenden Antrag hat jtzt der Fraktionsvorstand meiner Bitte
entsprechend beschlossen. In der kommenden Woche wird sich Frau Höhn im
Parlament für ihre verfassungswidrige Verordnung verantworten müssen.
Ich bitte um geeignete Verbreitung per Internet und per mail oder Fax
Herzliche Grüße
Dr. Stefan M. Grüll
stv. FDP Fraktionsvovrsitzender
Landtag NRW
Landtag Nordrhein-Westfalen
13. Wahlperiode
Drucksache 13/
Antrag
der Fraktion der FDP
Verfassungsbruch beenden:
Hundeverordnung sofort außer Kraft setzen
Der Landtag von Nordrhein-Westfalen fordert die Landesregierung auf,
- die seit 6. Juli 2000 geltende Hundeverordnung sofort außer Kraft zu
setzten
- zeitgleich die bis zum 6. Juli 2000 geltende Gefahrhundeverordnung wieder
in Kraft zu setzen.
- dem Landtag spätestens bis zum 31. Januar 2001 den Entwurf einer
Hundeverordnung vorzulegen, die die Menschen wirksam vor gefährlichen Hunden
schützt, ohne in ver-fassungswidriger Weise in die Grundrechte der
Bürgerinnen und Bürger einzugreifen.
Begründung:
Seit Monaten ist die derzeit geltende Hundeverordnung Anlass für massive
Proteste im Land. Hunderttausende Hundehalter in Nordrhein-Westfalen sind
verunsichert. Halter bestimmter Hunde werden stigmatisiert und diffamiert.
Eine zunehmende Aggressivität gegenüber Hun-dehaltern ist unübersehbar. Die
Tierheime sind überfüllt, viele am Rande des auch finanziel-len Kollaps.
In einer an Deutlichkeit nicht zu überbietenden Stellungnahme hat unlängst
die Datenschutz-beauftragte des Landes NRW nun auch noch die teilweise
Verfassungswidrigkeit der Verord-nung festgestellt
Wörtlich führt die Datenschutzbeauftragte u.a. aus:
„Sie (Anm.: die Verordnung) kann aber aufgrund ihres allgemeinen Charakters
keine so intensiven Grundrechtseingriffe, wie die Einsichtnahme in
Führungszeugnisse, rechtfertigen.
....
Ein Eingriff solch hoher Intensität kann aber nicht der Verordnungsgeber
vornehmen,...
Darüber hinaus erscheint der Ausschluss jeglicher Alternative zur Vorlage
eines Führungszeugnisses zum Nachweis der Zuverlässigkeit unverhältnismäßig
....
Jedenfalls ist nicht einsichtig, warum nicht auch andere – mildere – Mittel
zum Nachweis der Zuverlässigkeit in Frage kommen.“
Dieser verfassungswidrige Zustand muss umgehend beendet werden. Die
Verordnung, die im übrigen neuerliche Beißvorfälle durch nicht indizierte
Hunde nicht hat verhindern können, muss sofort außer Kraft gesetzt werden
und durch die wesentlich bessere und umsetzbare Gefahrhundeverordnung
ersetzt werden. Notwendige Ergänzungen der Verordnung, z.B. durch Maßnahmen,
die gegen unverantwortliche Halter gerichtet sind, aber auch u.a. die
Mikrochipkennzeichnung und die obligatorische Haftpflichtersicherung, müssen
unter Einbeziehung externen Sachverstandes erarbeitet und dem Landtag bis
spätestens zum 31. Januar 2001 dem Landtag zur Beratung vorgelegt werden,
um der Bevölkerung in NRW bald möglichst den größtmöglichen Schutz vor
gefährlichen Hunden zu bieten
Jürgen W. Möllemann
Dr. Stefan M. Grüll
und Fraktion
Liebe Grüße
Hope