wuschel
Quelle: Kölner Stadtanzeiger 10.03.01
Hundeverordnungen
FDP klagt in Karlsruhe
Die FDP-Bundestagsfraktion folgt einer Forderung aus Nordrhein-Westfalen und wird in Kürze eine Normenkontrollklage gegen die "Kampfhunde"- Gesetzgebung in Bund und Ländern einleiten.
Der stellvertretende Vorsitzende der NRW-Landtagsfraktion der FDP, Stefan Grüll, hat seine Berliner Kollegen davon überzeugt, aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Erlasse vorzugehen, wie er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete. Grüll sieht zwei Hauptangriffspunkte: Die umstrittenen Rasselisten, und die Einschränkung von Grundrechten für alle Halter bestimmter Hunde.
Die Rasselisten weichen in den einzelnen Ländern stark von jener im Bundesgesetz ab. Hier werden nur vier Rassen sowie deren Kreuzungen erfasst, NRW dagegen geht am weitesten und definiert 42 Hunderassen als grundsätzlich gefährlich. Gegen diese Listen haben nicht nur sämtliche Hunde- und Rechtsexperten, sondern inzwischen auch die EU-Kommission Bedenken angemeldet.
Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne forderte bereits im Januar die Bundesregierung zu einer Erklärung auf, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier als so gefährlich eingestuft werden, dass ein generelles Zucht- und Einfuhrverbot erlassen wurde.
Byrne wird dabei nicht von kynologischen Bedenken getrieben, er vermutet vielmehr einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Warenverkehr in der EU. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität dieser Rassen.
Byrne legt der Bundesregierung nahe, den Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden lieber wie Großbritannien oder Frankreich mit strengen Auflagen für die Hundehalter anstreben. Er hat bis heute keine Antwort auf seinen Brief erhalten.
Viel gravierender ist es aber für die FDP, dass - von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt - das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt wird.
So können Amtspersonen aufgrund des "Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet haben, künftig nicht nur Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmittel, sondern auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne "Gefahr im Verzug" betreten.
Voraussetzung ist der Verdacht, dass der Inhaber illegal einen "Kampfhund" besitzt. Der Verdacht kann leicht auch durch hunde-unkundige und missgünstige Nachbarn aufgebracht werden, befürchten Kritiker.
Diesen Verfassungsverstoß könne gerade die FDP nicht hinnehmen, sagte Grüll. Schließlich hat sie auch über den "Lauschangriff" heiß diskutiert, ihre Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist deswegen zurückgetreten.
Dabei ging es aber darum, hochkriminelle Individuen an der Vorbereitung weiterer Straftaten zu hindern. Das neue Gesetz hingegen schränkt die Grundrechte aller Personen ein, denen einzig und allein vorgeworfen wird, einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten.
Grüll sieht die Normenkontrollklage der Bundestagsfraktion als letzten Ausweg, da weder auf politischem Wege noch durch Expertenanhörungen die Gesetzgebung in eine sinnvollere Richtung gelenkt werden konnte. Auf Landesebene kann eine Partei nicht klagen, und individuelle Hundehalter müssten sich auf den jahrelangen und äußerst kostspieligen Instanzenweg begeben, um eine solche Verordnung möglicherweise zu kippen.
Das Thema soll auch auf dem FDP-Landesparteitag am 1. April in Bochum eine Rolle spielen. Grüll: "600.000 Hundehalter in diesem Land sind nicht bereit, sich an diese Verordnung zu gewöhnen."
Die Einsicht, dass die nordrhein-westfälische Hundeverordnung überarbeitungsbedürftig ist, ist unter Landespolitikern durchaus verbreitet: Auf die Umfrage eines Privatmannes unter allen NRW-Landtagsabgeordneten antworteten beinahe die Hälfte, 81 Prozent davon würden die Verordnung gerne neu gestalten, insbesondere wegen der Rasselisten, berichtet der Initiator.
Aus der Grünen-Fraktion von Umweltministerin Bärbel Höhn, die die Verordnung gegen alle Widerstände eingeführt hat, gab es allerdings kaum Antworten.
Hundeverordnungen
FDP klagt in Karlsruhe
Die FDP-Bundestagsfraktion folgt einer Forderung aus Nordrhein-Westfalen und wird in Kürze eine Normenkontrollklage gegen die "Kampfhunde"- Gesetzgebung in Bund und Ländern einleiten.
Der stellvertretende Vorsitzende der NRW-Landtagsfraktion der FDP, Stefan Grüll, hat seine Berliner Kollegen davon überzeugt, aus verfassungsrechtlichen Gründen gegen die Erlasse vorzugehen, wie er dem "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete. Grüll sieht zwei Hauptangriffspunkte: Die umstrittenen Rasselisten, und die Einschränkung von Grundrechten für alle Halter bestimmter Hunde.
Die Rasselisten weichen in den einzelnen Ländern stark von jener im Bundesgesetz ab. Hier werden nur vier Rassen sowie deren Kreuzungen erfasst, NRW dagegen geht am weitesten und definiert 42 Hunderassen als grundsätzlich gefährlich. Gegen diese Listen haben nicht nur sämtliche Hunde- und Rechtsexperten, sondern inzwischen auch die EU-Kommission Bedenken angemeldet.
Verbraucherschutz-Kommissar David Byrne forderte bereits im Januar die Bundesregierung zu einer Erklärung auf, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage Bullterrier, Pitbulls, American Staffordshire Terrier sowie Staffordshire Bullterrier als so gefährlich eingestuft werden, dass ein generelles Zucht- und Einfuhrverbot erlassen wurde.
Byrne wird dabei nicht von kynologischen Bedenken getrieben, er vermutet vielmehr einen ungerechtfertigten Eingriff in den freien Warenverkehr in der EU. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität dieser Rassen.
Byrne legt der Bundesregierung nahe, den Schutz der Bevölkerung vor aggressiven Hunden lieber wie Großbritannien oder Frankreich mit strengen Auflagen für die Hundehalter anstreben. Er hat bis heute keine Antwort auf seinen Brief erhalten.
Viel gravierender ist es aber für die FDP, dass - von der Öffentlichkeit so gut wie unbemerkt - das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung für Hundehalter ausdrücklich eingeschränkt wird.
So können Amtspersonen aufgrund des "Gesetzes zur Bekämpfung gefährlicher Hunde", das Bundestag und Bundesrat im Februar verabschiedet haben, künftig nicht nur Geschäftsräume, Grundstücke und Transportmittel, sondern auch Privatwohnungen ohne Durchsuchungsbefehl und ohne "Gefahr im Verzug" betreten.
Voraussetzung ist der Verdacht, dass der Inhaber illegal einen "Kampfhund" besitzt. Der Verdacht kann leicht auch durch hunde-unkundige und missgünstige Nachbarn aufgebracht werden, befürchten Kritiker.
Diesen Verfassungsverstoß könne gerade die FDP nicht hinnehmen, sagte Grüll. Schließlich hat sie auch über den "Lauschangriff" heiß diskutiert, ihre Justizminister Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ist deswegen zurückgetreten.
Dabei ging es aber darum, hochkriminelle Individuen an der Vorbereitung weiterer Straftaten zu hindern. Das neue Gesetz hingegen schränkt die Grundrechte aller Personen ein, denen einzig und allein vorgeworfen wird, einen Hund einer bestimmten Rasse zu halten.
Grüll sieht die Normenkontrollklage der Bundestagsfraktion als letzten Ausweg, da weder auf politischem Wege noch durch Expertenanhörungen die Gesetzgebung in eine sinnvollere Richtung gelenkt werden konnte. Auf Landesebene kann eine Partei nicht klagen, und individuelle Hundehalter müssten sich auf den jahrelangen und äußerst kostspieligen Instanzenweg begeben, um eine solche Verordnung möglicherweise zu kippen.
Das Thema soll auch auf dem FDP-Landesparteitag am 1. April in Bochum eine Rolle spielen. Grüll: "600.000 Hundehalter in diesem Land sind nicht bereit, sich an diese Verordnung zu gewöhnen."
Die Einsicht, dass die nordrhein-westfälische Hundeverordnung überarbeitungsbedürftig ist, ist unter Landespolitikern durchaus verbreitet: Auf die Umfrage eines Privatmannes unter allen NRW-Landtagsabgeordneten antworteten beinahe die Hälfte, 81 Prozent davon würden die Verordnung gerne neu gestalten, insbesondere wegen der Rasselisten, berichtet der Initiator.
Aus der Grünen-Fraktion von Umweltministerin Bärbel Höhn, die die Verordnung gegen alle Widerstände eingeführt hat, gab es allerdings kaum Antworten.