Über Nacht kann man dann sein Liebstes verlieren, weil es plötzlich
auf einer Liste steht.
Aus reiner Willkür.
Na ja, ganz so schlimm ist es doch nun auch nicht.
Wird eine Hunderasse in einem Bundesland als "gefährlich" gelistet, ist der/die Halter/-in zunächst doch nur gezwungen, die Ungefährlichkeit des Hundes zu beweisen, bzw. eine Haltungsgenehmigung zu beantragen.
Nein Klaus, da muss ich dir leider widersprechen.
Es ist genau so, siehe jetzt Thüringen,
wenn das so durchkommt sind alle Hunde der 4 Rassen,
Mischungen daraus,
und alle die phänotypisch diesen ähnlich sehen,
UNWIEDERLEGBAR gefährlich!
Kein Wesenstest, keine Erlaubnis, nur Zwangskastration.
Kannst Du die Auflagen nicht erfüllen, Einzug des Hundes.
Oder mein Beispiel aus NRW, per Erlass wird aus meiner 6 Jahre alten perro de presa canario Dame,
ein Alano. Eigentlich nur lIste 2, aber Auflagen obliegen den örtlichen Ämtern.
Da man ja das Tier falsch gemeldet hat (wie soll man wissen das alles mögliche unter "Alano"
fällt, veröffentlich ist nichts) , ist man verdächtig ungeeignet zum halten eines solchen
Hundes
zu sein. Ausbruchsicherheit herstellen, Zaun mit Untergrabschutz aus Beton, usw....
Ich kann Dir aus NRW 80 solcher Fälle nennen, Menschen die um ihre Hunde plötzlich kämpfen
mussten, und einige haben verloren.......................
Aber da liegt genau das Problem,
kaum einer weiß wie hart solche Regelungen einen wirklich treffen können.
Sonst wären solche Gesetze nicht haltbar, denn dann würde die Bevölkerung überlegen
wann sie mit derartigen Regelungen in ihrem Leben bestraft werden.