Faszination VPG

Einfach mal so ein paar Aussagen aus einem anderen Forum:

Wir hier zahlen hier für den ersten Hund 52€.Jeder weitere Hund kostet das Doppelte.Allerdings zahlt man nur noch die Hälfte sobald eine Begleithundeprüfung abgelegt wurde.Früher war es so das man die Hälfte zahlte wenn der Hund SchH3 hatte aber diese musste jedes Jahr wiederholt werden.Heute haben wir Glück das ein Mitglied des Gemeinderats auch im Hundesport tätig ist

§ 6 Steuerbefreiungen

Auf Antrag wird Steuerbefreiung gewährt für das Halten von

(1) Hunden, die ausschließlich dem Schutz und der Hilfe blinder oder hilfloser Personen (Schwerbehindertenausweis Merkzeichen Bl oder H) dienen.

(2) Hunden, die im Vorjahr die Prüfung für Rettungshunde oder die Wiederholungsprüfung mit Erfolg abgelegt haben und für den Schutz der Zivilbevölkerung zur Verfügung stehen. Die Befreiung bleibt erhalten, wenn die vorstehenden Voraussetzungen mindestens fünf Jahre bestanden haben und der Hund beim gleichen Hundehalter verbleibt.

(3) Diensthunden, deren Unterhalt überwiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten wird.

(4) Hunden, die aus Gründen des Tierschutzes in Tierheimen oder ähnlichen Einrichtungen untergebracht sind.

(5) Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl.

§ 7 Steuerermäßigungen

Auf Antrag ermäßigt sich die Steuer nach § 5 Abs. 1 um die Hälfte für das Halten von

(1) Hunden, die unmittelbar für die Ausübung eines Berufs notwendig sind.

(2) Hunden, die im Vorjahr die Schutzhundeprüfung III mit Erfolg abgelegt haben.

(3) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden im Außenbereich erforderlich sind, die vom nächsten bewohnten Gebäude mehr als 200 m Luftlinie entfernt liegen. Für die Bewachung von Gebäuden in Kleingarten- oder Kleintierzuchtanlagen, von Gartenhäusern und ähnlichen kleineren Gebäuden wird keine Steuerermäßigung gewährt.

(4) Hunden, bei deren Haltern die Erhebung des vollen Steuersatzes aufgrund persönlicher Verhältnisse unbillig wäre.

§ 8 Zwingersteuer

(1) Von Hundezüchtern, die mindestens zwei rassereine Hunde der gleichen Rasse, darunter eine Hündin im zuchtfähigen Alter, zu Zuchtzwecken halten, wird die Steuer auf Antrag für die Hunde dieser Rasse nach § 5 Abs. 2 erhoben, wenn der Zwinger , die Zuchttiere und die gezüchteten Hunde in das Zuchtbuch einer anerkannten Hundezüchtervereinigung eingetragen sind.

(2) Die Ermäßigung wird nicht gewährt, wenn in den letzten drei Kalenderjahren keine Hunde gezüchtet worden sind.

1. Hund 16€
2. Hund24 €
jeder weitere Hund 36 €
für Listenhunde einfach noch ne Null ranhängen.
Steuerermäßigung für Dienst, Hüte u nd einen Sporthund im Haushalt. Sporthunde müssen alle 2 Jahre eine Prüfung nachweisen. Das hat allerdings noch nie jemand kontrolliert. Bei soner kleinen Gemeinde fällt unsere Trainingsaktivität auch den richtigen Leuten auf
biggrin.gif
.


Hallo Antje,
Zitat:Die Ermäßigung für organisierte Hundler wurde vor 2 Jahren abgeschafft, mit der Begründung: "andere Hundebesitzer erziehen ihre Hunde auch"
Ich glaube die sprechen sich ab! Bei uns gab es früher eine Ermäßigung für SchH.III Hunde, die wurde mit dieser Begründung abgeschafft.


Also bei uns kostet der erste Hund 36 Euro und der zweite 54 Euro.

Wenn man im Jahr eine Prüfung macht,ob VPG oder FH zahlt man nur noch die hälfte!!!

wir zahlen in Münster/Hessen 24,-- Euro für den ersten Hund und für jeden weiteren Hund 36,-- Euro (Rasse egal).

Für Schutzhundprüfung gibt es 50 % Ermässigung.

So Wolfgang, jetzt leg mal los! Übrigens, die Auswertung gibt es sehr wohl, nämlich von den Versicherungen und meine Gemeinde hat die von dort bezogen und daraufhin eine Ermäßigung durchgesetzt.

lg

Mechelaar
 
  • 19. April 2024
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Hi Mechelaar ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wolfgang, das mit dem Versicherungsschaden war kein VPG-Hund :D sondern ein F-Ring 3 Hund und es handelt sich nicht um einen Beißvorfall!
Was mal wieder zeigt, dass man gar nicht so schräg denken kann, wie einem das Leben mitspielt und eine anständige Versicherung Gold wert ist.
 
SabineW schrieb:
Welche Stadt, bzw. welche Versicherung bietet das?

Sab.:)

21509 Glinde bietet das :D zahle für Vienna nur die halbe Hundesteuer.
Und weil sie so gefährlich ist mit ihrer SchH3 hat sie Ende April auch zugelassen, daß mir eine zugekiffte Hundehalterin das Nasenbein anknackst, mir ne Platzwunde verpasst und eine Gehirnerschütterung sowie eine HWS Prellung :D
Bei Vienna weiß ich, daß man mir ein Messer in die Rippen rammen könnte und sie würde nichts machen, weil sie gegenüber Menschen keinerlei Agressionen aufbringt.

Es ist jedoch quatsch zu sagen, daß jeder VPG Hund so ist.
Es gibt sehr wohl Hunde, die zwar im Sport geführt werden, aber im Ernstfall ERNST machen, ganz egal ob der Täter gerade ne Schutzhose oder nen Hetzarm auf hat.
Sie haben gegenüber den nicht in VPG geführten Hunden, die ihren Halter sehr wohl auch so beschützen würden, einen Vorteil - sie sind kontrollier und abrufbar.

Zunächst war ich geschockt, daß Vienna nichts gemacht hat, sie war schließlich dabei. Inzwischen bin ich jedoch froh das sie es nicht getan hat, denn dann wäre heute Vienna der Depp, mit Maulkorb und Leinenzwang, wenn sie überhaupt noch leben würde.

Wenn ein Hund seinen Hundehalter bis aufs Blut beschützt, dann macht er es auch ohne den Sport.

Es ist auch quatsch zu behaupten, daß alle Hunde das Erlernte richtig umsetzen.
Es gibt welche die tun dies nicht, es sind die, wo sich die Diensthunde haltenden Behörden drum reißen.
Wir hatten im alten Verein mal einen solchen Hund, der Hundehalter tat das einzig richtige, der Hund hat keinen Schutzdienst mehr bekommen, lief 2 Jahre später im Agility ganz vorne.
Aber das lässt nur der Stolz weniger Hundehalter zu.

Es ätzt mich übrigens tierisch an, daß der ganze VPG Sport auf den Schutzdienst und die Hürdensprünge begrenzt wird :eg:
 
Hannibal schrieb:
Hab mal ne Frage zum Schutzdienst. Gibt es da Auswahlkriterien, bzw. werden bestimmte Rassen beim Schutzdienst von vornherein ausgeschlossen?

Aus aktuellem Anlass mußte ich mich erst letzte Woche kundig machen und das ist mein derzeitiger Stand der Rechtslage in NRW: Das LHG NRW untersagt eine Sporthundeausbildung für Listenhunde nicht. Die VDH-Prüfungsordnung läßt ausdrücklich jeden Hund unabhängig von der Rasse zu Prüfungen zu. Ob ein Hund geeignet ist, ist letztendlich dann aber eine individuelle Sache und wird sich mit der Ausbildung zeigen (ein Hund z. B. ohne den entsprechenden Spiel- und Beutetrieb wird "das Spiel" einfach nicht annehmen, das zeigt sich ja recht schnell schon zu Beginn der Ausbildung...).

Bei uns ist die Lage so, das der SV bzw. die zugehörigen Ortsgruppe Schutzdienst mit §3-Hunden auf seinem Gelände generell erst einmal untersagt, zu Prüfungen (siehe VDH-PO, der der SV sich beugen muß), müssen sie aber theoretisch dann doch zugelassen werden.

Beim BoxerKlub hingegen werden uns auch arbeitsmäßig keine Steine in den Weg gelegt -dort sind wir gerne in allen Sparten gesehen :) .

Wie es beim DVG in unserer Ecke aussieht, erfahre ich erst am Wochenende.

Vom Gesetz her ist es also möglich nach dem VT zumindest Prüfunen abzulegen, ob man SD arbeiten darf, entscheiden aber die Leute auf den jeweiligen Plätzen.
 
@Sabine,
Ich habe gestern mal die Gothaer angeschrieben und nachgefragt, ob es grundsätzlich vergünstigte Konditionen gibt, die an den Nachweis einer Ausbildung zum Schutzhund in Zusammenhang mit einer bestandenen VPG-Prüfung gekoppelt,...
So hast Du aber wohl nicht gefragt... Schutzhund in Zusammenhang mit VPG-Prüfung...

Ein VPG-Hund ist allemal ein Sporthund - Schutzhunde hast Du höchstens im Dienstbereich. Und für die gelten eh meist andere Konditionen.
 
SandramitVienna schrieb:
Es ätzt mich übrigens tierisch an, daß der ganze VPG Sport auf den Schutzdienst und die Hürdensprünge begrenzt wird :eg:
Tja, da die UO gut für den Gehorsam ist und fährten den Kopf beschäftigt lassen die hardliner das mal außen vor. Kann ja wohl auch nicht sein daß es in der VPG noch andere Dinge gibt als 'Menschen beißen'.
Ich trample Sonntags um 7.00Uhr nur deswegen durch Wiesen weil ich sonst nichts besseres zu tun habe...:eg:

Alexis
 
Hallo Alexis,
Fährten ist doch nur dazu da, damit der Hund den MEnschen findet, den er beißen kann...
Und die Unterordnung brauchst Du auch nur um den Hund zu den MEnschen "Fuß" hinzuführen, die er beißen will...
:D ;) :D

... und wer SOnntags um 7 Uhr durch Wiesen stapft, hat doch eh einen an der Klatsche... :hallo:

@ ALexis,
nicht daß Du dasjetzt Ernst nimmst...
 
SabineW schrieb:
Kann ich mir nicht vorstellen, Wolfgang, denn der DVG beispielsweise hat auch mal vor längerer Zeit seinen Mitgliedern die VISA-Card zu besonderen (Vereins-)Konditionen angeboten und ich glaube nicht, im Antrag gesehen zu haben, daß eine der Bedingungen "bestandene VPGI, II, oder III" lautete. Wäre ja auch völliger Blödsinn gewesen.
Richtig, das wäre völliger Blödsinn gewesen. Das kann nur daran liegen, daß DVG'ler besonders solvent sind ;) . Vielleicht liegt es aber auch nur daran, daß die Gesellschaft ohne großen Kostenaufwand den ganzen Mitgliederbestand abfischen kann.
 
so !

1. bin ich männlich, also bin ich ein Dummschwätzer und keine Dummschwätzerin ( So viel Emanzipation muss sein )

2. hab ich ein paar Links zu interessanten Artikeln zusammengestellt, die sich kritisch mit dem Thema Schutzdienst auseinandersetzen. Besonders interessant finde ich den Bericht einer Frau, die selber seit Jahren Schutzdienst betreibt, und diese Schutzdienst Szene äußerst kritisch beäugt.

Die wissenschaftliche Studie kommt später, da meine Hundetrainerin ( von der ich übrigens eine hohe Meinung habe ) mir davon erzählt hat.









Viel Spaß beim Lesen !
 
SandramitVienna schrieb:
21509 Glinde bietet das :D zahle für Vienna nur die halbe Hundesteuer.

Satzung der Stadt Glinde über die Erhebung einer Hundesteuer, Stand Januar 2001 - Auszug:

§ 5 Steuerermäßigung

1) Die Steuer ist auf Antrag der Steuerpflichtigen oder des Steuerpflichtigen auf die Hälfte des Steuersatzes nach
§ 4 zu ermäßigen, für das Halten von

a) Hunden, die zur Bewachung von Gebäuden benötigt werden,welche von dem nächsten bewohnten Gebäude
mehr als 200 m entfernt liegen;
b) Hunden, die zur Bewachung von Binnenschiffen benötigt werden;
c) Hunden, die von zugelassenen Unternehmen des Bewachungsgewerbes oder von berufsmäßigen Einzel-
wächtern bei Ausübung des Wachdienstes benötigt werden;
d) abgerichteten Hunden, die von Artisten und berufsmäßigen Schaustellern für ihre Berufsarbeit benötigt
werden;
e) Hunden, die als Melde-, Sanitäts-, Schutz-, Fährten- oder Rettungshunde verwendet werden und eine Prüfung
von anerkannten Leistungsrichtern abgelegt haben. Das mit dem Antrag vorzulegende Prüfungszeugnis darf
nicht älter als zwei Jahre sein;
f) Jagdgebrauchshunden, die eine Jagdeignungsprüfung abgelegt haben und zur Jagd verwendet werden.

2) Personen, die gewerbsmäßig mit Hunden handeln und dieses Gewerbe angemeldet haben, haben zwei Hunde
mit den Steuersätzen für den ersten und zweiten Hund zu versteuern. Für weitere Hunde, die weniger als sechs
Monate im Besitz sind, braucht keine Steuer entrichtet zu werden.

3) Für Kampfhunde im Sinne des § 4 Abs. 3 wird keine Ermäßigung gewährt.

[..]

§ 7 Steuerbefreiung

1) Steuerbefreiung ist auf Antrag zu gewähren für das Halten von

1. Diensthunden staatlicher und kommunaler Dienststellen und Einrichtungen, deren Unterhaltskosten über-
wiegend aus öffentlichen Mitteln bestritten werden;

2. Gebrauchshunden von Forstbeamten, im Privatforstdienst angestellten Personen, von bestätigten Jagdauf-
sehern und von Feldschutzkräften in der für den Forst-, Jagd- oder Feldschutz erforderlichen Anzahl;

3. Herdengebrauchshunden in der erforderlichen Anzahl;

4. Sanitäts- oder Rettungshunden, die von anerkannten Sanitäts- oder Zivilschutzeinheiten gehalten werden;

5. Hunden, die von wissenschaftlichen Instituten ausschließlich zu wissenschaftlichen Zwecken gehalten
werden;

6. Hunden, die in Anstalten von Tierschutz- oder ähnlichen Vereinen vorübergehend untergebracht sind und nicht
auf die Straße gelassen werden;

7. Blindenführhunden;

8. Hunden, die zum Schutze und zur Hilfe blinder, tauber oder hilfloser Personen unentbehrlich sind; die Steuer-
befreiung kann von einer Vorlage eines amtsärztlichen Zeugnisses abhängig gemacht werden.

2) Für Hunde, die als Kampfhunde im Sinne des § 4 Abs. 3 zu versteuern sind, wird keine Steuerbefreiung gewährt

§5, Abs.1, Satz e), gilt u.a. für die "Verwendung als Schutzhund", ist also eine zweckgebundene Ermäßigung. Von "VPG-Sporthunden" steht da nix. ;)

Sab.:)
 
Sabine, denkst Du, daß die Gemeinden die Bezeichnung von Schutzhunde auf VPG-Hunde geändert haben und somit extra eine neue Satzung gemacht haben? Warum sind da wohl Fährtenhunde aufgeführt?


Warum gehst Du gar nicht auf mein Beispiel ein? Weil da steht bestandene 3?

lg

Mechelaar
 
Ich hab so den Eindruck, hier dreht sich alles im Kreis.....................
Die VPG-Gegner wollen belegen, daß VPG Sport für die Umwelt hochgradig gefährlich ist und die VPG`ler kämpfen gegen unausrottbare Vorurteile . Ich komm mir vor, wie bei dem Versuch, Leute ohne Dobermann-Erfahrung ( die meisten haben noch keinen live gesehen) davon zu überzeugen, daß auch bei dieser Rasse mit 6 Jahren das Gehirn nicht wächst und sie nicht zwangsläufig ihren eigenen Herren beißen. Ich gebs einfach auf. Denkt was ihr wollt,ist mir egal........... ich und meine Hunde lieben den VPG Sport.
 
quini schrieb:
Ich hab so den Eindruck, hier dreht sich alles im Kreis.....................

Nicht nur das, nun wird sich auch noch an Paragraphen und Satzungen aufgestachelt... *mein Eindruck* :verwirrt: :(
 
@quini,
Die VPG-Gegner wollen belegen, daß VPG Sport für die Umwelt hochgradig gefährlich ist und die VPG`ler kämpfen gegen unausrottbare Vorurteile .
Das war immer so und wird auch so bleiben.
Wenn ich etwas nicht einsehen will, dann hilft auch die vernünftigste Argumentation nichts.

Lies Dir nur die angefügten Links von Jack... durch. Die sprechen z.T. Bände, sind voll von Hintergrundwissen und wirklichen wissenschaftlichen Erkenntnissen.. :D :lol: :D
 
Auch die Links von Jack spiegeln nur Meinungen wieder, wo bleibt denn jetzt bitte die wissenschaftliche Abhandlung zum Thema?
Mir ist es relativ Rille, wie z.B. jemand im TH Olpe über VPG denkt!
 
@Jacktheochis: Wenn Du mit dieser "Frau, die seit Jahren Schutzdienst betreibt..." Andrea Kühne meinst, ich kenne sie persönlich, hab ein paar Jahre mit ihr gearbeitet. Ja und? Sie hat doch Recht, sie sagt außerdem nichts anderes wie Alexis, Bulli, Mechelaar, Meike, ich.... nämlich daß VPG RICHTIG AUFGEBAUT den Hund fördert und fordert, Bindung und Triebkontrolle fördert und eine Menge Spaß macht. Ja, sie sagt auch, daß es immer noch einige gibt, die Schutzdienst nicht als Sport sehen und ihre Hunde durch falsche Vorstellungen vom Schutzdienst, durch übertriebenen Ehrgeiz oder was weiß ich noch alles vermurksen und verheizen.
Ich denke, dem können hier sämtliche VPG-Befürworter zustimmen. Solche Leute finden sich aber auch im THS, Agility, DogDancing,... und sogar bei den ganz normalen Familienhundehaltern. Die z.B. wollen, daß der Hund überallhin mitgenommen wird (er ist ja ein Familienmitglied), alle Fremden, Kinder, Hunde, Kleintier akzeptiert, aber auch gleichzeitig das Grundstück bewacht, aufs Frauchen aufpaßt und zur Not auch mal während eines Familienausfluges den ganzen Tag über brav im Auto wartet. Wenn Du mich fragst: In dieser "Szene" gibt es weitaus mehr bekloppte (Menschen wie Hunde) als auf sämtlichen Hundplätzen miteinander.
 
Hallo Schäferwuffi,

Schäferwuffi schrieb:
... Ich zahle als aktives Mitglied im DVG für 3 Hunde einen Versicherungsbeitrag (Deckungssumme 5 Mio. €) von insgesamt € 30,-- im Jahr!

Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß das für scharf gemachte, in Gipsarme beißende Hunde gemacht wird. :D

Ich auch!
Auch ich zahle aufgrund meiner DVG-Mitgliedschaft nur 30 Euro Versicherungsprämie. Selbstverständlich habe ich mit meinem Hund noch nie an einer Schutzdienstausbildung teilgenommen.

Es handelt sich um eine Gothaer-Gruppenversicherung, d.h. die Versicherung braucht keine einzelnen Policen auszustellen, keine Werbung dafür zu betrieben und der Hundeverein übernimmt das Inkasso. Es gibt auch kein Ausfallrisiko und es werden nie Mahnungen nötig. Das allein macht den günstigen Preis aus. Es ist kein SchH-Rabatt, sondern ein Vereins-Rabatt.

Das Argument zählt also nicht.

Das andere Argument, die angeblich an einigen Orten anzutreffende Steuerermäßigung für "SchH3-Hunde":
Warum soll hier eine Abstimmung eines lokalen Gemiums, dessen Mitglieder mehrheitlich sicherlich nicht den Unterschied zwischen Wachhund und Schutzhund wissen, die Ungefährlichkeit von SchH-Ausbildung belegen?

Unser Nachbardorf hat gerade beschlossen, dass für "Bandog, Römischen Kampfhund und Bulldoggen" eine 'Kampfhund'steuer von 600 € eingeführt wird. Ist damit etwa auch bewiesen, dass "Bandogs" und "Römischen Kampfhunde" gefährlich sind bzw. überhaupt existieren?

Bewiesen wird mit solchen Provinzpossen nur, dass die VDH- / DVG- / Schäferhundevereine eine erfolgreiche Lobbyarbeit betreiben und dass viele Politiker keine Ahnung von dem haben, was sie abstimmen.

Ibbenbüren übrigens nicht 50% Rabatt für SchH3-Hunde, sondern für "Hunde, die als Melde-, Saitäts- oder Schutzhunde verwendet werden"

Da nach den Argumenten der Gegenseite VPG-C angeblich nichts mit der Verwendung im echten Leben zu tun haben soll, muß in Frage gestellt werden, ob der Rabatt für Sporthunde gelten kann.

Besonder fragwürdig müßte dir doch auch erscheinen, warum VPG-C zu Ermäßigungen führt, aber VPG-A und VPG-B nicht? Warum ist ein SchH förderungswürdiger als ein Fährtenhund?

Die ganze Formulierung mit "Melde- und Sanitätshunden" hört sich ohnehin an wie ein noch nicht abgeschnittener Zopf aus Kaisers Zeiten.

Ich denke, viele der Argumente der Gegenseite könnte man bei exaktem Hinsehen so auseinandernehmen, aber was soll's... Meine Meinung ist klar gesagt und dass meine Einwände im Beitrag 11 jemanden von der SchH-Seite überzeugen würden, habe ich auch nicht wirklich erwartet.

Mir ging's einfach darum, eine Gegenmeinung zur "Faszination VPG" (Überschrift dieses threads) zu sagen. Klar kann SchH-Ausbildung Hund und Halter Spaß machen, klar können auch SchH'ler nette Leute sein. Die Sache finde ich trotzdem nicht gut.
 
Jack&Theo&Chris schrieb:
so !1. bin ich männlich, also bin ich ein Dummschwätzer und keine Dummschwätzerin ( So viel Emanzipation muss sein )
Aber kein Problem!

2. hab ich ein paar Links zu interessanten Artikeln zusammengestellt, die sich kritisch mit dem Thema Schutzdienst auseinandersetzen. Besonders interessant finde ich den Bericht einer Frau, die selber seit Jahren Schutzdienst betreibt, und diese Schutzdienst Szene äußerst kritisch beäugt.
Du wirst lachen: Auch die VPG'ler hier sehen ihren Sport durchaus kritisch, vor allem in Bezug auf die schwarzen Schafe die sich dabei (wie überall) tummeln.
'Etwas kritisch sehen' ist allerdings etwas völlig anderes als das was du gemacht hast: Verurteilt, pauschalisiert und beleidigt, und das ohne den Hauch einer Ahnung wovon du redest.

Die wissenschaftliche Studie kommt später, da meine Hundetrainerin ( von der ich übrigens eine hohe Meinung habe ) mir davon erzählt hat.
Na das ist ja 'ne Überraschung...

Alexis
 
SandramitVienna schrieb:
Und weil sie so gefährlich ist mit ihrer SchH3 hat sie Ende April auch zugelassen, daß mir eine zugekiffte Hundehalterin das Nasenbein anknackst, mir ne Platzwunde verpasst und eine Gehirnerschütterung sowie eine HWS Prellung :D
Bei Vienna weiß ich, daß man mir ein Messer in die Rippen rammen könnte und sie würde nichts machen, weil sie gegenüber Menschen keinerlei Agressionen aufbringt.

Entschuldigung, da kann ich nur wieder fragen:
Zu was ist die SchH3 gut, wenn der Hund dann im Ernstfall nicht schützt?
Ciao Erwin
 
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