fassungslos

Sich als Gassigeher "einschleichen" und dann Dinge dokumentieren und Veränderungen herbei führen, dass habe ich vor Jahren einmal gemacht.
Aber....während der Aktion konnten die Zustände für die Tiere, um die es ging, kontinuierlich verbessert werden. Ich mußte zwar eine Faust in der Tasche machen, aber nachdem man mein dranbleiben sah, wurde ich wenigstens nicht behindert.
Man stelle sich das nicht einfach vor, wenn man in einem Tierheim massiv verwahrlose Tiere findet und etwas unternehmen möchte. Die Siutation wurde damit entschuldigt, dass die Tiere ja aus einem Animal Hoarding Fall stammen und man keine andere Unterbringungsmöglichkeit hatte.
Ich glaube, man hoffte, das sich das "Problem" erledigen wird, was es ja auch für einige Tiere getan hat.
Wir haben das Schicksal dieser Tiere verbessern können, aber für uns war es psychisch eine sehr anstrengende Zeit.
Jeden Tag nach außen hin schön tun zu müssen, während es den Tieren mies geht, ist nicht einfach.
Nach Hause fahren zu müssen und keine Handhabe zu haben und nicht zu wissen, wer noch da ist am nächsten Tag, dass war schlimm.

Ich weiß nicht, ob ich das noch einmal könnte. Vor allem nachdem ich jetzt weiß, wie es war.
 
  • 24. April 2024
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Hi Cornelia T ... hast du hier schon mal geguckt?
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Mord an Tieren ist rechtlich nicht möglich!
Wen hilft nun diese Klugscheisserei??:eg:


Stimmt, rechtlich sind Tiere Sachen.
Aber nur weil es keinen Paragraph gibt, der Hunde als Lebewesen definiert sind sie trotzdem welche.
Ich kann nicht begreifen wie du so engstirnig sein kannst und dich jetzt darauf berufst, dass Tiere rechtlich nicht ermordet werden können.
Denn jeder mit etwas Verstand weiß das dieses bestehende Gesetz eine Schande ist. Es ist schlichtweg pervers.
Viele anderen und ich brauchen keinen Paragraphen um zu wissen was Recht und Unrecht ist und das macht mir Hoffnung das sich in Zukunft etwas ändern lässt.
Schlimm das du nicht siehst das der Mord an Hunden wie Mischa moralisch absolut verwerflich ist.

...................
Dankschön, denn das sehe ich auch so. Bei dem Strafbestand Mord geht es im Gegensatz zum Töten um den nachgewiesenen Vorsatz und Planung, ein Lebewesen zu töten.

Abgesehen, dass geplant wurde, Mischa zu ermorden, hat man auch paralell dazu,
Leute, die Stellen für ihn angeboten haben, zum Narren gehalten und total verarscht und deren Zeit gestohlen.
Bei den heutigen modernen Medien habe ich kein Verständnis, dass die Info, wir sind bereit Mischa zu übernehmen, nicht sofort weitergeleitet worden ist.
Das lief denn unter "Ach Gottchen, nun isser aber schon tot.
Es ist auch unterlassen worden, zu klären, ob diese Leute den Hund überhaupt bekommen hätten. Davon habe ich bis heute nichts gelesen!!
Oder sollten sich diese auch noch darum selber kümmern??

Solche Arbeitsweise ist im Tierschutz besonders beliebt.
 
Ein Jahr ist es schon her :heul:

ja, es ist schon ein jahr her. die strafanzeige wurde ja eingestellt, obwohl ich noch mal nachsetzen wollte. aber die tollen gassigänger, die sich hier aufregen, haben ihn als "grenzwertigen " hund geschildert. und selbstverständlich hatte die pflegerin KEINE schuld ( konnte man nicht nachweisen ) tatsache ist, dass mittlerweile andere mischa gefolgt sind.:sauer: und man muss nochmal fragen, wie kommt es zu dieser enorm hohen durchfallquote im WT in hamburg, die dann den tod des jeweiligen hundes nach sich zieht.. ( fast immer der fall )

diese leute müssen damit leben, dass sie mitschuldig sind am tod dieser hunde, weil sie evtl. zu den vorgehensweisen im tierheim schweigen, weil sie wegschauen - aus angst darüber - vieleicht auch entsorgt zu werden und dann IHRE hunde nicht mehr sehen.

aber für alle mitlesenden ( aus dem HTV ) hier.. WE are watching you...:eg: und es ist noch nicht zu ende..:hallo:

Genau so ist es!:hallo:
 
...
Was meinst du damit, daß die Gassigängerin ein starkes "Gassigeher-Engagement" besitzt und deshalb "nichts riskiert" und mit "kontraproduktiv"? Und was meinst du mit "die dortigen Zustände"?

:verwirrt:

Das ist einfach erklärt. Im Tierheim X, ganz im Osten eines Alt-Bundeslandes, herrschen stark tierwidrige Zustände. Gassigeher Z beobachtet diese seit geraumer Zeit und hat auch Belege für die tierverachtenden Zustände. Er bittet Tierschützerin Y, etwas gegen diese Zustände bei den Behörden zu unternehmen. Als Y das tut und die Beweise auf den Tisch müssen, knickt Z ein, weil er befürchtet, als Gassigeher ausgeschlossen zu werden und seine Hunde, die er ständig ausführt und denen er etwas Lebensqualität verschafft, fortan im Zwinger bleiben müssten, da niemand anderes sie mit übernehmen kann.
Das geschieht zwei mal so. Während Y auf dem Standpunkt steht, die aktuellen Gassi-Hunde "im Stich lassen zu müssen" zugunsten von vielen anderen Hunden, die nach der Bereinigung der schlechten Zustände dort ein besseres Leben hätten, geht Z dieses Risiko nicht ein, weil er genau diese seine Hunde nicht im Stich lassen möchte und so in Kauf nimmt, dass die Zustände länger weiter gehen, als es sein müßte.
Namen des THs und der Personen darf ich leider nicht nennen, da die betreffenden es nicht erlauben würden.
Beide Positionen sind verständlich und häufig anzutreffen.
 
dieses system funktioniert aber nur, weil der gassigeher Z keinen rückhalt von den anderen gassigängern A/B/C hat. Z also ganz allein die zustände kritisiert. würden sich alle gassigänger zusammen schließen, müssten die verantwortlichen rechenschaft abgeben, oder aber auch die bediensteten, die diese zustände verwirklichen oder sogar selber zu verantworten haben. würden sich die gassigänger einmal bewußt sein, welch eine macht sie ausüben KÖNNTEN, dann hätten wir viele mißstände in tierheimen nicht.

ich kann die gassigeher absolut verstehen, dass sie an "ihren" hunden hängen und sie lieben, sonst würden sie sich nicht um sie bemühen und mit ihnen laufen. allerdings ändert man mit diesem verhalten nicht das verhalten der federführenden, sondern unterstützt es noch zusätzlich. solche menschen bekommen ein gefühl der macht in ihrer recht kleinen welt.

würden sich die gassigänger jemanden anvertrauen, der ihnen sicherheit vermittelt und auch gibt, sprich ihnen die anonymität zusichert und nach draußen für sie auftritt und die "schmutzigen dinge" in die öffentlichkeit bringt, würde das auch schon helfen.

solange man aber das genick einzieht, ist man an jedem todesfall aktiv mit beteiligt und ist nicht besser wie jeder tierquäler, die man ja eigentlich verabscheut.
 
Ich glaube, daß hier im folgenden der Casus Knaxus liegen könnte.
Ich frage deshalb einmal etwas ketzerisch voraus:
Werden wirklich immer alle "anderen Möglichkeiten" ausgeschöpft?
Werden wirklich immer "verhaltenstherapeutische Maßnahmen" eingeleitet und durchgeführt?

Und besteht diese "Kommission" nicht auch aus dem Pflegepersonal?
Die nämlich eine solche Euthanasie mit ihrer Unterschrift befürworten müssen?


Auszug aus der Tierheimordnung des Deutschen Tierschutzbundes:


VII. Einschläfern von Tieren
1. Grundsatz
a) Grundsätzlich darf im Tierheim kein Tier eingeschläfert werden.
b) Die Einschläferung (Euthanasie) unheilbar kranker Tiere, die nur unter Schmerzen,
Leiden oder Schäden weiterleben könnten, ist ein selbstverständliches Gebot des
Tierschutzes. Die schmerzlose Einschläferung ist nur vom Tierarzt zu entscheiden und
durchzuführen.
2. Ausnahmen
In folgenden Ausnahmefällen ist, nach Ausschöpfung aller anderen Möglichkeiten, in
Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Tierschutzgesetzes die Einschläferung
unumgänglich:
a) Bei Tieren, die starke, nicht behebbare, konstante Verhaltensstörungen zeigen, und
deren Weiterleben mit schweren Leiden verbunden wäre, oder
b) bei Tieren, die infolge abnormer und nicht behebbarer Verhaltensstörungen eine akute
Gefahr für sich oder ihre Umwelt darstellen.
Wenn alle verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, diese Tiere an ein Leben mit Menschen oder unter Artgenossen zu gewöhnen, fehlgeschlagen sind und die Einschaltung von
Sachkundigen aus benachbarten Tierheimen nicht erfolgreich war, muss in diesen
Ausnahmefällen die Entscheidung über die Einschläferung von einer Kommission
getroffen werden. Die Kommission muss möglichst aus einem Vorstandsmitglied, den
verantwortlichen Sachkundigen (zum Beispiel dem Tierheimleiter und der
Betreuungsperson) und zwei Tierärzten, von denen einer nach Möglichkeit Amtstierarzt
sein sollte, bestehen.
Über jeden einzelnen Euthanasiefall im Tierheim sind exakte Aufzeichnungen über die
vorangegangenen verhaltenstherapeutischen Maßnahmen, den Grund und die
Durchführung mit Datum anzufertigen und mindestens 2 Jahre aufzubewahren.

Quelle:


 
Mich wundert, dass im Tierheim Tiere eingeschläfert werden.

Ist das ein Ausnahmefall?

Ich glaube oder bin mir sicher, dass manche Tiere, z. B. Hunde, nicht abgegeben werden - auch wenn jemand Interesse hätte - und dann jahrelang im Tierheim leben.

Z. B. Josie, für die ja hier ein Thread eröffnet wurde.

Und diese "verhaltenstherapeutischen Maßnahmen". Die sind doch teuer.

Machen Tierheime überhaupt so etwas, können sie sich das leisten?

Wenn außerhalb des Tierheims ein Hund beißt, kann der Besitzer ihn töten lassen.

Gibt es da auch Gesetze, die das regeln? Muss ein "gefährlicher" Hund per Amtsverordnung eingeschläfert werden?

Warum wurde denn der Mischa eingeschläfert, hatten die zu viele Tiere und kein Geld mehr?

LG
 
nein Christine, das mag Dich wundern und sehr viele andere auch weil sie es eben nicht wissen, aber es ist keine Ausnahme und wird von einigen TH praktiziert.

Es gibt Fälle die kommen an die Öffentlichkeit, viele aber geschehen so, das niemand was erfährt. Die Dunkelziffer ist denke ich hoch.

Gründe kann man (er)finden und man tut es.

Sicher, es gibt Tierheime die alles tun und ausschöpfen was " Verhaltenstherapeutische" Massnahmen ausschöpfen angeht für ihre Schützlinge .

Einige haben eigene Hundetrainer, andere holen Trainer oder fahren zu den Trainern, aber es ist eben leider nicht die Regel.

Nein Mischa ist kein Einzelfall und schon garnicht als Listi im Hamburger TH
 
...

würden sich die gassigänger jemanden anvertrauen, der ihnen sicherheit vermittelt und auch gibt, sprich ihnen die anonymität zusichert und nach draußen für sie auftritt und die "schmutzigen dinge" in die öffentlichkeit bringt, würde das auch schon helfen.

...

Nun ja, sobald "schmutzige Dinge" an die Öffentlichkeit gebracht werden, wird (zurecht) nach Beweisen gefragt. Dann muss derjenige diese Beweise auch haben. Entweder ist derjenige, der die Mißstände veröffentlicht, selber vor Ort und kann somit auch aus eigener Erfahrung berichten, oder aber der Gassigänger muß dann doch die Anonymität verlassen. Selbst wenn nach Außen keine Namen genannt werden, woher die Beweise stammen, so läßt sich intern wohl doch relativ einfach rekonstruieren, wer für die Beweiserhebung verantwortlich ist. Das Dilemma bleibt also...

LG
Markus
 
@ milu

da muss ich dir natürlich recht geben, allerdings kann man auch dokumentieren... z.b. den WT, wenn sich hunde aus angst in den boden eingraben wollen, oder das separieren von hunden, oder das training der hunde ( wenn es denn eines gibt :sauer: ) auch die umgangsweise mit hunden kann man dokumentieren. es gäbe also genügend möglichkeiten.

bleiben wir aber mal im TSV hamburg ( dort wo mischa lebte - wenn man es so nennen darf ) so weit ich weiß, gehören die beschlagnahmten der behörde, das tierheim hat die sorgfaltspflicht und die unterbringung der hunde, sowie auch das arbeiten mit den hunden unter sich. wenn nun also ein hund auffällig wird, weil er evtl. in falschen pflegerhänden ist und dann auffällig wird, entscheidet die behörde über die eutha des hundes. denn ein beißvorfall wird gemeldet. wenn ein pfleger dadurch den gelben schein bekommt, interessiert es auch die BG.

dann muss ich mir die frage stellen, kommt es nicht auch darauf an, wie der hund geschildert wird. inwieweit wird dann die wahrheit erzählt oder erzählt man die wahrheit, die einen selber im besseren licht erscheinen läßt ( was absolut menschlich wäre, aber in solch einem fall einfach nicht angebracht ist ) inwieweit wird dieser hund nochmal getestet oder wird ihm die möglichkeit eingeräumt, sich zu beruhigen, wie werden stressfaktoren mit in die überlegung einbezogen ??

nur ein beispiel... in stuttgart biss ein hund ( ambull ) dem tierschutzbeauftragten beim tierarzt ins bein.. seine reaktion darauf.. MEIN fehler, hätte ich besser aufgepasst. der hund lebt, es ist nie wieder etwas vorgefallen, man arbeitet an der phobie des hundes vor dem tierarzt . würde dieser hund in hamburg auch noch leben oder wäre er getötet worden, weil er (angeblich )nicht mehr resozialisierbar ist ?? wobei das m.M. nichts damit zu tun hat. es war eine ausnahmesituation, der hund hatte panik, wehrte sich und das passiert halt nunmal mit den zähnen.. ein restrisiko. nicht umsonst haben die pfleger in der BG eine relativ hohe gefahrenklasse..

pferdepfleger haben täglich mit der gefahr zu leben, vom pferd zu fallen.. ein bauarbeiter kann täglich vom gerüst fallen usw..

wird vieleicht zu schnell in hamburg zur spritze gegriffen ????:gruebel:
 
wird vieleicht zu schnell in hamburg zur spritze gegriffen ????:gruebel:

Ich denke, gerade die Tierheime, die dem DTB angeschlossen sind, sollten sich an die selbstgestrickte Tierheimordnung halten. Ansonsten ist dieses Machwerk nur reine Makulatur.

Ich werde wohl nie verstehen, warum man einem so jungen Hund keine Chance mehr gab.
Warum hat man ihn nicht z.B. nach Weidefeld gegeben, wo Frau Dr. Anlauf doch lt. HP des DTB Hunde resozialisiert!!
Diese Station hat viel Geld verschlungen. Nämlich das Erbe von Lissy Lüdemann.

Weiß jemand, inwieweit dort wirklich mit auffällig gewordenen Hunden gearbeitet wird? Oder ist das nur ein Prestigeprojekt des DTB?

Im Netz findet man hübsche Youtube-Videos, wo man z.B. demonstriert, wie man Hunde im Zwinger dazu bringt, artig zu warten, bis die Futterschüssel am Boden steht.

:verwirrt:
 
Gibt es eigentlich gesetzliche Grundlagen über das Einschläfern?

Das betrifft ja nicht nur Tierheime und deren Tierheimordnung.

Im Grunde genommen kann ja jeder Besitzer seinen Hund einschläfern lassen, wann es ihm gerade einfällt.
 
Ulla,:still: vielleicht kann man da mal " zuschauen " ?

Wohnen da nicht ein paar User in der Nähe ? Würde mich ja glatt auch mal interessieren wie dort mit auffälligen Hunden gearbeitet wird und auch wie " auffällig " die Hunde sind :albern:
 
Gibt es eigentlich gesetzliche Grundlagen über das Einschläfern?

Das betrifft ja nicht nur Tierheime und deren Tierheimordnung.

Im Grunde genommen kann ja jeder Besitzer seinen Hund einschläfern lassen, wann es ihm gerade einfällt.

Ja, die gesetzliche Grundlage ist das Tierschutzgesetz.

Und nein, nicht jeder Besitzer kann seinen Hund einschläfern lassen, wann es ihm gefällt. Ein Tierarzt darf keinen gesunden Hund einschläfern.
Er macht sich strafbar.
 
Aber auch kleinere Hunde schnappen schon mal, oder beissen.

Es gibt auch Fälle, in denen die dann "gerettet" wurden, weil die Besitzer zum Tierarzt gingen.

Also vom Besitzer weg wurde dann über Tierschutz versucht, einen neuen Besitzer zu finden.

Kleinere Hunde kann man aber besser "kontrollieren", bzw. mit Eigenheiten umgehen.

Ist ja irgendwo auch eine Ermessenssache.
 
Hier ist die Sache mit dem Lissy-Lüdemann-Erbe an den Deutschen Tierschutzbund sehr gut zusammengefaßt. Die Verstorbene wollte eine Station zur Resozialisierung sog. "gefährlicher" Hunde.

http://forum.ksgemeinde.de/132534-post1.html


ist diese Einrichtung wirklich realisiert worden?
Was ist mit der Resozialisierungs- Einrichtung des TH Berlin, welches Millionenbeträge gekostet hat und mit viel Tam-Tam beworben wurde? Ich habe von ihrer Arbeit nie etwas gehört.
 
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