Euer Rat/Hilfe/Wissen ist gefragt

Caro-BX

20 Jahre Mitglied
Hallo Leute,

wie ihr schon wißt, überlegen wir gegen die Kampfhundesteuer für unsere Bordeaux-Dogge zu klagen, sobald wir die angekündigte Ablehnung unseres Widerspruches vom Landratsamt wie bereits angekündigt erhalten.

Nun hat mir jemand, der viel mit Verwaltungsgerichten zu tun hat, was genau weiß ich nicht, folgendes gesagt:

1. Er rät uns zur Klage.
2. Klage ist auch ohne Anwalt möglich.
3. 90% aller Urteile des Verwaltungsgerichte werden zu Gunsten der Gemeinden entschieden.
4. Unsere Klage wird mit fast 100%iger Sicherheit abgelehnt werden, da das Verwaltungsgericht überhaupt nicht wissen will, dass unsere Caro kein Kampfhund gem. PolVO ist. Erst nach dieser Entscheidung (Klage verloren), hoffentlich mit ausgeschlossener Revision, könnten wir zivilrechtlich beim Verfassungsgericht Klagen. Aber wer soll dann diese Kosten tragen?
5. Einziger Klageansatzpunkt wäre, seiner Meinung nach, die plötzlich stark erhöhte Hundesteuer (verschtfach!).

Was meint und wißt ihr?

Besteht wirklich absolut null Chance beim Verwaltungsgericht zu gewinnen?

Ich verstehe die Welt endgültig nicht mehr. Mein Mann will unbedingt Klagen, aber ich weiß langsam nicht mehr, ob das noch eine gute Idee ist.

Zum Einen kostet das, falls man in der ersten Instanz verliert, wohl noch einen Batzen Geld, denn wir eigentlich nicht haben.

Zum Anderen kostet dass ganz schön viel Nerven. Und die sind bei mir seit der Polizeiverordnung und Kampfhundesteuer eh schon ziemlich dünn gesät. (Jetzt kann ich mir absolut super vorstellen, was ein "gemoppter" Arbeitnehmer erleidet.)

Also doch lieber gleich zahlen? Am Freitag ist der "Kampfhundesteuer-Bescheid 2002" gekommen.

Bitte, bitte! Schreibt fleißig eure Meinungen. Leute mit Kenntnissen in Sachen Recht besonders gefragt.

Eure verzweifelte Caro-BX
 
Hallo Caro-BX!

Wie ist das eigentlich mit der Rechtsschutzversicherung?

Ich habe eine speziell für den Hund abgeschlossen (man vermutet ja das Ärger kommen wird), frage mich aber jetzt gerade auch, ob die in einem solchen Fall helfen würde.

Liebe Grüße von Moe *diemalnachguckenwird*
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Hallo Moe,
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wir haben eine Familien-Rechtsschutz. Ist aber noch nicht abgeklärt, ob die HUK die Kosten übernimmt. Habe mal vor einem Jahr angefragt, als wir den ersten Widespruch formuliert haben. Damals hieß es, dass wir erst widersprechen müssen und erst wenn die offizielle Ablehnung des Widespruches kommt, sollen wir uns an die Versicherung wenden und wegen Deckungszusage anfragen.

Tschüssi
Caro-BX
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Hi Caro-BX,

eine Klage vor dem örtlich zuständigen Verwaltungsgericht dürfte aussichtslos sein, nachdem das Bundesverwaltungsgericht in einem Grundsatzurteil vom 19.01.2000 die Rechtmäßigkeit einer erhöhten Kampfhundesteuer festgestellt hat.

Im Gegensatz zum Polizei- und Ordnungsrecht hat das Bundesverwaltungsgericht im Steuerrecht aus Gründen der Praktikabilität eine weitergehende typisierende und pauschalierende Betrachtungsweise zugelassen. Steuerrechtlich darf also bei allen in der entsprechenden Hundesteuersatzung genannten Hunden die Kampfhundeeigenschaft unwiderleglich vermutet und der erhöhte Steuersatz angewendet werden.

Ein achtfach erhöhter Steuersatz bewegt sich im Rahmen des Zulässigen und stellt somit auch keine unzulässige "Erdrosselungssteuer" dar.

Demzufolge wird dir deine Rechtsschutzversicherung wohl auch keine Deckungszusage geben, da die Klage keine hinreichende Aussicht auf Erfolg verspricht. Klagen vor dem Verfassungsgericht sind sowieso vom Versicherungsschutz ausgenommen (schau mal in deine Allgemeinen Versicherungsbedingungen.).

Ihr werdet um die Zahlung wohl nicht herumkommen
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.

Gruß
Wolfgang
 
Hallo Wolfgang,
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danke für deine schnelle Antwort.

Genau so sehe ich das auch im Prinzip, da mir das Berliner Verwaltungsgerichtsurteil bekannt ist.
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Allerdings steht in dem Urteil auch was von (sinngemäß:( "Erprobung" "wird dich zeigen" und das es gerecht sei, ausländische Rassen, wegen der fehlenden Erfahrung der Haltung in Deutschland zu besteuern.

Der erste Bordeaux-Doggen-Zuchtverband wurde in Deutschland vor ca. fünfundneunzig Jahren gegründet! Die Rasse selbst ist ja schon viel älter.

Aber im Prinzip bin ich auch so weit, dass eine Klage sinnlos ist. Aber mein Mann bleibt stur. (Aber wie heißt es schon lange so schön: nicht jeder der Recht hat bekommt auch Recht.)
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Was ich besonders verrückt finde: Unsere Gemeinde besteuert Bordeaux-Doggen als Kampfhund per Definition in der Hundesteuersatzung und hat gerade seit zwei, drei Jahren ein Städtepartnerschaft mit dem französischen Bezirk "Pont veylje" (sorry, ist glaube ich nicht korrekt geschrieben.

Leider spreche ich kein französisch und die haben auch kein Gästebuch. Sonst hätten ich denen gerne mal was entsprechendes ins Gästebuch geschrieben. Schließlich gelten die Franzosen als hundeverrückt.
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Habe ja auch schon zweimal versucht die Gemeinderäte umzustimmen, in dem ich ihnen reichlich Unterlagen (beim zweiten Versuch je 49 Seiten, jedem einzelnen Gemeinderat persönlich) gebracht habe. Fast Null-Reaktion!
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Tschüssi
Caro-BX
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caro, mein französisch ist leider nicht das beste, lerne seit einiger zeit eh "nur" business-franze, aber schick mir mal bitte einen text zu, den kann ich dir dann mit meinem französisch-lehrer auseinander klamüsern und übersetzen...

LG
Ninchen

Übrigens: Die Bordeaux-Dogge gilt als französischer Nationalhund, ich denke, die werden sich freuen, wenn so einer unter die Kampfhunde fällt... übrigens ist hier eine BX-Züchterin namens Astrid im Forum, die wohnt glaub ich in Frankreich und hat auf ihrer Website einen Brief des französischen BX-Club-Vorstandes (kann mich auch irren, ist jedenfalls ein Offizieller) veröffentlicht, der Herr ist sehr entsetzt darüber, was hier so abgeht... ich suche mal nach dem Link...


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Hallo Ninchen,
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das mit dem Nationalhund ist mir bekannt. Auch den Text von dem Franzosen vom Rasseverband kenne ich. (Finden weiter interessiert unter "www.molosser.de", dann "Bordeaux-Doggen" und weiter "AG Bordeaux-Doggen" Link.

Komme in den nächsten Tage noch nicht dazu dir einen Text zu schicken, weil wir die nächsten beiden Wochen von BaWü in den Norden müssen (siebzigster und fünfundsiebzigster Geburtstag unserer Mütter) und das Program davor bei mir sehr eng ist. Werde dir also bei Gelegenheit mal etwas schicken. Vielen Dank für dieses Angebot.

Caro-BX
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Hallo Ninchen,

habe gestern noch einmal nach einer E-Mail Anschrift der frz. Partnergemeinde gesucht. Gibt es aber nur als Tourist-Info.

Ist eigentlich keine PartnerSTADT, sonder Partner ist: der Canton Pont-de-Veyle (nachgeguckt, so stimmt es) seit dem 08.07.2000.

Die Kampfhundesteuer für Bordeaux-Doggen wurde dann am 30.11.2000 beschlossen.

Ohne direkt Anschrift lohnt sich ein Brief wohl eher nicht?

Caro-BX
 
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