Hallo Leute,
wie ihr schon wißt, überlegen wir gegen die Kampfhundesteuer für unsere Bordeaux-Dogge zu klagen, sobald wir die angekündigte Ablehnung unseres Widerspruches vom Landratsamt wie bereits angekündigt erhalten.
Nun hat mir jemand, der viel mit Verwaltungsgerichten zu tun hat, was genau weiß ich nicht, folgendes gesagt:
1. Er rät uns zur Klage.
2. Klage ist auch ohne Anwalt möglich.
3. 90% aller Urteile des Verwaltungsgerichte werden zu Gunsten der Gemeinden entschieden.
4. Unsere Klage wird mit fast 100%iger Sicherheit abgelehnt werden, da das Verwaltungsgericht überhaupt nicht wissen will, dass unsere Caro kein Kampfhund gem. PolVO ist. Erst nach dieser Entscheidung (Klage verloren), hoffentlich mit ausgeschlossener Revision, könnten wir zivilrechtlich beim Verfassungsgericht Klagen. Aber wer soll dann diese Kosten tragen?
5. Einziger Klageansatzpunkt wäre, seiner Meinung nach, die plötzlich stark erhöhte Hundesteuer (verschtfach!).
Was meint und wißt ihr?
Besteht wirklich absolut null Chance beim Verwaltungsgericht zu gewinnen?
Ich verstehe die Welt endgültig nicht mehr. Mein Mann will unbedingt Klagen, aber ich weiß langsam nicht mehr, ob das noch eine gute Idee ist.
Zum Einen kostet das, falls man in der ersten Instanz verliert, wohl noch einen Batzen Geld, denn wir eigentlich nicht haben.
Zum Anderen kostet dass ganz schön viel Nerven. Und die sind bei mir seit der Polizeiverordnung und Kampfhundesteuer eh schon ziemlich dünn gesät. (Jetzt kann ich mir absolut super vorstellen, was ein "gemoppter" Arbeitnehmer erleidet.)
Also doch lieber gleich zahlen? Am Freitag ist der "Kampfhundesteuer-Bescheid 2002" gekommen.
Bitte, bitte! Schreibt fleißig eure Meinungen. Leute mit Kenntnissen in Sachen Recht besonders gefragt.
Eure verzweifelte Caro-BX
wie ihr schon wißt, überlegen wir gegen die Kampfhundesteuer für unsere Bordeaux-Dogge zu klagen, sobald wir die angekündigte Ablehnung unseres Widerspruches vom Landratsamt wie bereits angekündigt erhalten.
Nun hat mir jemand, der viel mit Verwaltungsgerichten zu tun hat, was genau weiß ich nicht, folgendes gesagt:
1. Er rät uns zur Klage.
2. Klage ist auch ohne Anwalt möglich.
3. 90% aller Urteile des Verwaltungsgerichte werden zu Gunsten der Gemeinden entschieden.
4. Unsere Klage wird mit fast 100%iger Sicherheit abgelehnt werden, da das Verwaltungsgericht überhaupt nicht wissen will, dass unsere Caro kein Kampfhund gem. PolVO ist. Erst nach dieser Entscheidung (Klage verloren), hoffentlich mit ausgeschlossener Revision, könnten wir zivilrechtlich beim Verfassungsgericht Klagen. Aber wer soll dann diese Kosten tragen?
5. Einziger Klageansatzpunkt wäre, seiner Meinung nach, die plötzlich stark erhöhte Hundesteuer (verschtfach!).
Was meint und wißt ihr?
Besteht wirklich absolut null Chance beim Verwaltungsgericht zu gewinnen?
Ich verstehe die Welt endgültig nicht mehr. Mein Mann will unbedingt Klagen, aber ich weiß langsam nicht mehr, ob das noch eine gute Idee ist.
Zum Einen kostet das, falls man in der ersten Instanz verliert, wohl noch einen Batzen Geld, denn wir eigentlich nicht haben.
Zum Anderen kostet dass ganz schön viel Nerven. Und die sind bei mir seit der Polizeiverordnung und Kampfhundesteuer eh schon ziemlich dünn gesät. (Jetzt kann ich mir absolut super vorstellen, was ein "gemoppter" Arbeitnehmer erleidet.)
Also doch lieber gleich zahlen? Am Freitag ist der "Kampfhundesteuer-Bescheid 2002" gekommen.
Bitte, bitte! Schreibt fleißig eure Meinungen. Leute mit Kenntnissen in Sachen Recht besonders gefragt.
Eure verzweifelte Caro-BX