BRÜSSEL (SN-per).
Was für Menschen in Schengenland längst gilt, davon kann für Haustiere noch keine Rede sein: Nach wie vor müssen Hunde und Katzen, Singvögel und Goldfische langwierige Prozeduren und bürokratische Hindernisse überwinden, wenn sie mit ihren Besitzern durch Europa reisen sollen. Heute, Montag, beraten in Luxemburg die EU-Agrarminister über Reiseerleichterungen: Demnach sollen zumindest Hunde und Katzen schon bald - zumindest in zwölf EU-Staaten - volle Reisefreiheit genießen. Voraussetzung ist ein gültiger EU-Pass, in den Identitätsnummer des Tieres sowie notwendige Impfungen, etwa gegen Tollwut, eingetragen werden. Die Identität kann vorübergehend über eine einfache Tätowierung nachgewiesen werden. Spätestens in acht Jahren soll aber jedes Tier "gechipt" sein: Unter die Haut muss ein Transponder eingesetzt werden, der dann mit einem entsprechenden Lesegerät den Veterinärbehörden des Gastlandes Auskunft über Identität und erfolgte Impfungen gibt. Für drei EU-Staaten gelten noch fünf Jahre lang Ausnahmen: Irland, Schweden und Großbritannien beharren wegen ihrer bisherigen Tollwutfreiheit auf Übergangsregelungen.
Quelle:
Was für Menschen in Schengenland längst gilt, davon kann für Haustiere noch keine Rede sein: Nach wie vor müssen Hunde und Katzen, Singvögel und Goldfische langwierige Prozeduren und bürokratische Hindernisse überwinden, wenn sie mit ihren Besitzern durch Europa reisen sollen. Heute, Montag, beraten in Luxemburg die EU-Agrarminister über Reiseerleichterungen: Demnach sollen zumindest Hunde und Katzen schon bald - zumindest in zwölf EU-Staaten - volle Reisefreiheit genießen. Voraussetzung ist ein gültiger EU-Pass, in den Identitätsnummer des Tieres sowie notwendige Impfungen, etwa gegen Tollwut, eingetragen werden. Die Identität kann vorübergehend über eine einfache Tätowierung nachgewiesen werden. Spätestens in acht Jahren soll aber jedes Tier "gechipt" sein: Unter die Haut muss ein Transponder eingesetzt werden, der dann mit einem entsprechenden Lesegerät den Veterinärbehörden des Gastlandes Auskunft über Identität und erfolgte Impfungen gibt. Für drei EU-Staaten gelten noch fünf Jahre lang Ausnahmen: Irland, Schweden und Großbritannien beharren wegen ihrer bisherigen Tollwutfreiheit auf Übergangsregelungen.
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