Aus der FR vom 13.2.01:
Die EU-Kommission hat Bedenken wegen des geplanten deutschen Kampfhunde-Gesetzes. Sie bat die deutsche Regierung schriftlich,dies zu erklären.
In ihrem Brief frage die Kommission Berlin, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das vorgesehene Einfuhrverbot für Staffordshire-Bullterrier, Pittbull Terrier oder American Staffordshire Terrier erlassen werden soll. Das teilte eine Sprecherin von EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne am Montag in Brüssel mit und bestätigte Angaben des Spiegels.
Bei dem Importverbot für bestimmte Hunderassen könnte es sich um einen Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU handeln, hieß es weiter. In dem aus Byrnes Abteilung in Brüssel stammenden Brief wurde Berlin außerdem vorgeschlagen, das Gesetz nach französischem oder britischem Vorbild weniger drastisch zu gestalten.
In Frankreich werden nachden Angaben beispielsweise nicht die Hunde verboten, sondern deren Halter ins Visier genommen. So dürfen dort etwa Minderjährige oder Straffällige keinen Kampfhund besitzen. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität der sogenannten Kampfhunde-Rassen. Nach Informationen der EU-Kommission entfallen die meisten Zwischenfälle mit bissigen Vierbeinern auf den Deutschen Schäferhund. Diese Rasse befinde sich aber nicht auf der deutschen Verbotsliste. Eine Antwort auf das Schreiben liegt der Kommission bislang nicht vor.
Der Bundestag hatte das Kampfhunde-Importverbot im vergangenen Dezember beschlossen. Erst am vorigen Mittwoch hatten Bund und Länder im Vermittlungsausschluß den Gesetzentwurf weiter verschärft: Demnach soll von Hundehaltern ein Sachkundenachweis - der sogenannten "Hundeführerschein" verlangt werden. Außerdem sollen nicht nur, wie ursprunglich vorgesehen, das widerrechtliche Züchten und Handeln, sondern auch das unterlaubte Halten von Kampfhunden bestraft werden. Mti dem Vorschlag des Vermittlungsausschuß muß sich nun erneut der Bundestag befassen.
Beckersmom
Die EU-Kommission hat Bedenken wegen des geplanten deutschen Kampfhunde-Gesetzes. Sie bat die deutsche Regierung schriftlich,dies zu erklären.
In ihrem Brief frage die Kommission Berlin, auf welcher wissenschaftlichen Grundlage das vorgesehene Einfuhrverbot für Staffordshire-Bullterrier, Pittbull Terrier oder American Staffordshire Terrier erlassen werden soll. Das teilte eine Sprecherin von EU-Verbraucherschutzkommissar David Byrne am Montag in Brüssel mit und bestätigte Angaben des Spiegels.
Bei dem Importverbot für bestimmte Hunderassen könnte es sich um einen Eingriff in den freien Warenverkehr innerhalb der EU handeln, hieß es weiter. In dem aus Byrnes Abteilung in Brüssel stammenden Brief wurde Berlin außerdem vorgeschlagen, das Gesetz nach französischem oder britischem Vorbild weniger drastisch zu gestalten.
In Frankreich werden nachden Angaben beispielsweise nicht die Hunde verboten, sondern deren Halter ins Visier genommen. So dürfen dort etwa Minderjährige oder Straffällige keinen Kampfhund besitzen. Bisher gebe es keine wissenschaftliche Studie zur Aggressivität der sogenannten Kampfhunde-Rassen. Nach Informationen der EU-Kommission entfallen die meisten Zwischenfälle mit bissigen Vierbeinern auf den Deutschen Schäferhund. Diese Rasse befinde sich aber nicht auf der deutschen Verbotsliste. Eine Antwort auf das Schreiben liegt der Kommission bislang nicht vor.
Der Bundestag hatte das Kampfhunde-Importverbot im vergangenen Dezember beschlossen. Erst am vorigen Mittwoch hatten Bund und Länder im Vermittlungsausschluß den Gesetzentwurf weiter verschärft: Demnach soll von Hundehaltern ein Sachkundenachweis - der sogenannten "Hundeführerschein" verlangt werden. Außerdem sollen nicht nur, wie ursprunglich vorgesehen, das widerrechtliche Züchten und Handeln, sondern auch das unterlaubte Halten von Kampfhunden bestraft werden. Mti dem Vorschlag des Vermittlungsausschuß muß sich nun erneut der Bundestag befassen.
Beckersmom
