erweiterter Sachkundenachweis in RLP

persilia

10 Jahre Mitglied
zum Thema "erweiterter Sachkundenachweis" -
nachdem ich bis jezt der Meinung war, daß man in RLP keine Maulkorbbefreiung erreichen könne, sondern im allerhöchsten Falle die Erlaubnis für ein Halti, lese ich nun aus aktuellem Gunde - der Sachkundenachweis zum Halten des sobezeichneten "gefählichen Hundes" steht für mich an -

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Inneren und für Sport ... - Rheinland Pfalz - vom 10. Mai 2006

"Nach §5 Landesgesetz über gefährliche Hunde ... kann die zuständige Behörde Aunahmen (Befreiung) vom Maulkorbzwang zulassen wenn im Einzelfall eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. Eine Befreiung vom Maulkorbzwang kann auch in der Form erfolgen, daß der Hundeführerin, dem Hundeführer die Möglichkeit eingeräumt wird, dem Hund einen Kopfhalter anzulegen."


Im Verfahren ist dann der erweiterte Sachkundenachweis genannt und eine Empfehlung des abnehmenden amtlich bestallten Tierarztes.

Frage: hat hier jemand schon versucht, mittels dieser Durchführungsbestimmung eine komplette Maulkorbbefreiung zu erreichen?

Frage: welcher Veterinär in Rheinland-Pfalz würde eine solche Empfehlung aussprechen?
 
  • 20. April 2024
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Hi persilia ... hast du hier schon mal geguckt?
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ich habe mit meinem hund 2005 den erweiterten sachkundenachweis gemacht mit der empfehlung auf ein halti.
das wurde aber von der stadt wittlich abgelehnt. gesetzlich geregelt ist das seit 2006, inwieweit die kommunen dann doch noch ein mitsprache/entscheidungsrecht haben weiß ich leider nicht.
den sachkundenachweis habe ich bei sonja schmitt (tierarztpraxis sonja schmitt/tina caspari) in irmenach gemacht.

lg barbara
 
Frage: hat hier jemand schon versucht, mittels dieser Durchführungsbestimmung eine komplette Maulkorbbefreiung zu erreichen?

Auf Grund des erweiterten Sachkundenachweises gibt es in RLP definitiv keine MK befreiung, egal wer was empfielt, sondern NUR genehmigung zum Halti.

Die MK befreiung bekommst du durch die Begleithundeprüfung, Team Test.
 
Infos zur Maulkorbbefreiung hier:

Da habe ich alles zusammengefasst.


Wie sunnysteeler schon richtig sagte:

Mit dem erweiterten Sachkundenachweis kann man nur einen Antrag auf einen Gentle Leader (=Halti) stellen, mehr geht nicht.
Jeder Tierarzt, der die Sachkunde abnimmt, schreibt bei Bestehen eigentlich, das ein Gentle Leader empfohlen wird.

Nur mit einer Begleithundeprüfung oder einem Teamtest gibt es die kpl. Maulibefreiung auf Antrag.

Ich habe das sogar schriftlich nochmal als Email vom ADD, Hr. Kuhn.
Sicher probieren die OÄ das immer wieder abzulehnen, dürfen sie aber eigentlich nicht.
Man sollte da hartnäckig bleiben, zur Not einen Anwalt nen netten Brief schreiben lassen.
 
aha, ich bin jetzt genau informiert und schlage mir das mir die Maulkorbbefreiung aus dem Kopf - Danke
 
Ist mit Sachkundenachweis dieser Hundeführerschein gemeint oder ist das wieder eine andere Baustelle ?
 
es gibt da leider keinen einheitlichen Begriff in Deutschland dafür, jedes Bundesland nennt es anders und hat unterschiedliche Prüfungen. Generell ist damit der Hundeführerschein gemeint. In Rheinland-Pfalz ist es die Prüfung zu Haltungserlaubnis eines "gefährlichen Hundes" (so in der Hundeverordnung genannt), wie z. Bsp. meines AmStaff, dem Du die Gefährlichkeit sofort ansehen kannst (siehe Foto).
 

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Ist mit Sachkundenachweis dieser Hundeführerschein gemeint oder ist das wieder eine andere Baustelle ?
Das ist was anderes.
In RLP gibt es keinen Hundeführerschein für gefährliche Hunde, hier gibt es auch keinen Wesenstest, hier gibt es nur den Sachkundenachweis und der besteht aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung.

Jedes Bundesland regelt das anders und braut ihr eigenes Süppchen.
 
Mal nachdenken:
Ich habe einen Wesenstest in BW,
eine BH-Bestätigung mit besagtem Hundeführerschein (BW),
eine Halterbewilligung in Frankreich
und ganz frisch von gestern,da sich in France mal wieder die Spielregeln geändert haben,einen Sachkundenachweis für Frankreich.

Nutzt mir wohl in RLP nix,oder ?
Muss dort dann der Mauli auf?
 
Mal nachdenken:
Ich habe einen Wesenstest in BW,
eine BH-Bestätigung mit besagtem Hundeführerschein (BW),
eine Halterbewilligung in Frankreich
und ganz frisch von gestern,da sich in France mal wieder die Sielregeln geändert haben,einen Sachkundenachweis für Frankreich.

Nutzt mir wohl in RLP nix,oder ?
Muss dort dann der Mauli auf?

Welche Rasse?

Bullterrier sind in RLP wie Pudel, da gibts keine Auflagen.

Für AmStaff, Staffbull und Pitbull:
Jaein......da wird dir keiner genau Auskunft geben können....
Laut ADD (Aufsichts-und Dienstleistungsbehörde in RLP) mußt du immer beim zuständigen Ordnungsamt der Stadt anfragen, wie du den Hund führen mußt.
Frag aber 10 OÄ, bekommst du sicherlich 10 Antworten.

Du kannst natürlich auch nochmal versuchen Hr. Kuhn vom ADD (Obermacker aller RLP-OÄ) anzumailen und dort nachfragen: [email protected]

Alle anderen Rassen: auch auflagenfrei
 
11 Jahre altes Am.Staff - Krebsgeschwür...

Ist für mich immer etwas schwierig hier im Ländereck.
Mit dem Am.Staff darf ich in BW ohne Maulkorb laufen,aber die Bullis und Filas müssen dran glauben.
In RLP muss der Am.Staff. "verhüten",die Bulli und Filas nicht.
Im Saarland dasselbe...

In Frankreich ist wieder der Am.Staff.das fleischgewordene Böse,aber nur auf öffentlichen Wegen und Plätzen.:lol:
Und die Filas müssen die Rassepapiere dabei haben ,um zu beweisen,das sie keine Tosas sind.:p
 
Frag doch einfach mal beim ADD an, ansonsten würde ich mir da gar keinen großen Kopp machen.....Leine drum und gut.....
 
Im Januar erhielt ich auf Anfrage eine Mail vom ADD, von Herrn Kuhn, daß in RLP generell dieser Sachkundenachweis, mit den Inhalten, wie RLP en vorschreibt, gemacht werden müsse, daß es keine Möglichkeit der Leinenbefreieung für die Listenhunde gebe und dass nach bestandenem erweiterten Saschkundenachweis die Erlaubnis auf ein Halti empfohlen werden könne, die Gemeinden und Städte dieser Empfehlung aber nicht nachkommen müssen. Und letzteres wußte ich nicht. Hier las ich, daß die Empfehlung in verschiedenen Kommunen auf Ablehnung stößt und bei mir dann sicherlich auch, da mein Ordungsamtssachbearbeiter der Meinung ist, "diese Hunde müssen ausgerottet werden" (Originalton zu mir), wennzwar er gar keine Hund besitzt und ischer auch nicht die geringste Ahnung von einem solchen hat - leider.
Zitat von Heinz Rühmann: Man kann auch ohen Hund leben - aber es lohnt sich nicht.
 
Im Januar erhielt ich auf Anfrage eine Mail vom ADD, von Herrn Kuhn, daß in RLP generell dieser Sachkundenachweis, mit den Inhalten, wie RLP en vorschreibt, gemacht werden müsse, daß es keine Möglichkeit der Leinenbefreieung für die Listenhunde gebe und dass nach bestandenem erweiterten Saschkundenachweis die Erlaubnis auf ein Halti empfohlen werden könne, die Gemeinden und Städte dieser Empfehlung aber nicht nachkommen müssen. Und letzteres wußte ich nicht. Hier las ich, daß die Empfehlung in verschiedenen Kommunen auf Ablehnung stößt und bei mir dann sicherlich auch, da mein Ordungsamtssachbearbeiter der Meinung ist, "diese Hunde müssen ausgerottet werden" (Originalton zu mir), wennzwar er gar keine Hund besitzt und ischer auch nicht die geringste Ahnung von einem solchen hat - leider.
Zitat von Heinz Rühmann: Man kann auch ohen Hund leben - aber es lohnt sich nicht.

Erst einmal muß man zwischen Besucherhund und Hund-lebt-in-RLP deutlich unterscheiden.


Man darf auch definitiv nicht alles schlucken, was einem Hr. Kuhn so für richtig verkaufen will.
Natürlich versucht er es immer wieder, aber ich kann dir nur raten, dich zu informieren und auch einen Rechtsanwalt zu konsultieren, wenn es hart auf hart kommt.
Hr. Kuhn hat auch schon so manchen Rückzieher machen müssen und div. Leute, auch hier aus dem Forum, haben sich mit Erfolg gewehrt.
Er hofft immer darauf, das alles so hingenommen wird, wie er das sagt, aber er vergisst dabei so manches mal, das er nicht immer Recht hat.

Mein Tip, wenn du wirklich richtige Infos haben willst: Rechtsanwalt Weidemann von kontaktieren.
Da werden sie geholfen.
Hr. Kuhn kennt Hr. Weidemann auch schon aus div. Verhandlungen ;)

Es ist in der Verwaltungsvorschrift ganz klar geregelt, wie das mit dem Gentle Leader und der Maulkorbbefreiung auszusehen hat und ob das dem Sachbearbeiter persönlich in den Kram passt oder nicht ist völligst egal.
Er hat sich an diese Vorschriften zu halten, Punkt, Aus, Feierabend.
Ein "Nein" würde ich persönlich nicht akzeptieren, da würde ich sofort Hr. Weidemann anrufen, das der das für mich regelt, wenn nicht vernünftig mit dem Sachbearbeiter auszukommen ist.

Ich vermittelt jetzt seit 7 Jahren Kampfis und hatte schon div. gute Telefonate mit Hr. Kuhn, aber auch schon einige Auseinandersetzungen.....deshalb mein "Tip": Man darf sich definitiv nicht alles gefallen lassen und alles so hinnehmen, wie einem vorgekaut wird, darauf hoffen die auf den Ämtern nämlich immer....
 
aha, interessant. Mit dem Sachbearbeiter möchte ich am liebsten gar nicht mehr reden. Da wqeiß ich ja, wohin ich mich zu wenden habe, wenn es Schwierigkeiten gibt. Danke für den Tip.
 
aha, interessant. Mit dem Sachbearbeiter möchte ich am liebsten gar nicht mehr reden. Da wqeiß ich ja, wohin ich mich zu wenden habe, wenn es Schwierigkeiten gibt. Danke für den Tip.

Man darf wirklich niemals einfach so alles hinnehmen, wie es einem vorgekaut wird.
Die erzählen manchmal einen Käse, da kann ich nur mit den Augen rollen.
Was ich in all den Jahren der Kampfivermittlung schon alles gehört habe - man mag's gar nicht glauben.

Frag' beispielsweise mal shila07 hier im Forum......die hat sich auch schlußendlich mit Hilfe von Hr. Weidemann gegen OA und ADD durchsetzen können.

Wir als Tierheim haben auch schon unserem OA einen netten Brief von Hr. Weidemann zukommen lassen, weil die uns quer kommen wollten (wir haben damals eine Pitbullhündin aus Bayern aufgenommen, was Hr. Kuhn absolut gar nicht gepasst hat).
Das Ding war ratzfatz gegegessen. :)

Wenn einer helfen kann, dann Hr. Weidemann.
Adresse hier, er ist der 2. Vorsitzende:

Wenn du mir deine Email-Adresse per PN schickst, dann schicke ich dir die Email von Hr. Kuhn bezüglich Maulkorbbefreiung.
 
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