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Nadine
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Erstaunlich: Lieblingsdiensthund der Frankfurter(Oder) Polizei ist ein Bullterrier
Frankfurt/Oder, 20.6.02
Das Mitbringen von Hunden ist verboten - sicherheitshalber hatte das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag darauf hingewiesen. Schließlich sollte der 4. Senat des Gerichts an diesem Tag darüber befinden, ob die Hundehalterverordnung des Landes rechtens oder nichtig ist. Das Innenministerium hatte die Vorschrift im Sommer 2000 verschärft, um die Bevölkerung vor besonders aggressiven Hunden zu schützen. Zuvor hatte es mehrere, teilweise tödliche, Angriffe von "Kampfhunden" gegeben. Gegen die Vorschrift hatten elf Hundehalter aus Berlin und Brandenburg geklagt. Die Kläger und ihre Sympathisanten hielten sich an die Anweisung des Gerichts - keiner kam mit seinem Hund.
"Rasselisten trennen Freunde", steht auf dem T-Shirt einer Frau, die unter den Zuschauern im Gerichtssaal Platz nahm. Damit brachte sie die Meinung der Gegner der Verordnung auf den Punkt. Denn die Verordnung verbietet die Zucht und Neuanschaffung von Hunden von fünf Rassen generell und erlaubt die Haltung von Tieren von 13 weiteren Rassen nur unter strengen Auflagen. "Wir halten die Rasselisten für unsinnig", sagte Burkhard Wendland aus Prieros (Dahme-Spreewald). Der Tierarzt ist einer der Kläger. "Hunde sind individuell gefährlich, weil entweder ihr Halter mit ihnen nicht umgehen kann oder weil er sie bewusst aggressiv macht." Das sei kriminell - aber die Ursache für mögliche Gefahren sei der Mensch. Deshalb könne nur eine vernünftige Ausbildung der Hundehalter vor aggressiven Hunden schützen. "Es kommt ja auch niemand auf die Idee, beispielsweise Autos der Marke BMW zu verbieten, nur weil diese Autos in viele Unfälle verwickelt sind."
Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass der Gesetzgeber das Recht hat, die Hundehaltung zu reglementieren. "Da Hunde generell beißen können, geht es um eine Gefahrenabwehr", sagte Gerd Laudemann. Die Frage sei nur, ob einzelne Auflagen und Verbote der Verordnung rechtlich haltbar sind. Die Kernfrage des Problems sei, ob der Gesetzgeber vorschreiben darf, dass ganz spezielle Rassen generell als gefährlich eingestuft werden.
Das lehnen die Kläger ab. "Nicht für eine einzige Rasse lässt sich wissenschaftlich belegen, dass sie gefährlicher ist als eine andere", sagt Annett Löwe, die Anwältin mehrerer Kläger. "Die Rasseliste ist reine Willkür und damit nicht haltbar."
Ein Vertreter des Innenministeriums begründete die Liste vor Gericht damit, dass all die Rassen verboten oder strengeren Kontrollen unterstellt wurden, "die durch eine gezielte Weitergabe von bestimmten aggressiven Charaktereigenschaften gezüchtet" worden seien. "Bei bestimmten Rassen fällt es leichter, sie zur Waffe umzufunktionieren", sagte er. Deshalb sei es legitim, dass der Gesetzgeber seine Bürger vor dieser möglichen Gefahr schützen wolle. Für die Ordnungsämter sei es einfach nicht zu schaffen, jeden einzelnen Hund auf seine Gefährlichkeit und dessen Halter auf seine Tauglichkeit zur Hundeerziehung zu überprüfen. Deshalb sei es richtig, dass bestimmte Rassen reglementiert würden.
Polizei schätzt ihren Bullterrier
Weiterhin klagen die Gegner vor allem dagegen, dass es nun einen generellen Maulkorbzwang gibt und dass Tiere bestimmter Rassen sterilisiert bzw. kastriert werden müssen. "Wenn sie bestimmte Weibchen sterilisieren, werden sie sogar noch aggressiver", sagte Tierarzt Wendland. Und der Maulkorb verhindere das Hecheln der Tiere - ihre einzige Möglichkeit der Wärmeregulierung. Eine Frau aus dem Publikum erzählte, dass sie inzwischen immer nach Mecklenburg fährt, damit ihr Pitbull mal ohne Maulkorb laufen kann. "Wenn er einen Maulkorb trägt, haben alle Angst", sagt sie. "Ohne Korb trauen sie sich, ihn zu streicheln, weil sie so sehen, er ist ungefährlich." Ein Hundehalter nennt es ungerecht, dass die privaten Hundehalter schikaniert werden, aber der Lieblingshund der Frankfurter Polizei ein Bullterrier sei. "Der Innenminister zahlt für einen Hund, den sich niemand mehr anschaffen darf."
Quelle:
Liebe Grüße
Nadine
Frankfurt/Oder, 20.6.02
Das Mitbringen von Hunden ist verboten - sicherheitshalber hatte das Oberverwaltungsgericht in Frankfurt (Oder) im Vorfeld der Verhandlung am Donnerstag darauf hingewiesen. Schließlich sollte der 4. Senat des Gerichts an diesem Tag darüber befinden, ob die Hundehalterverordnung des Landes rechtens oder nichtig ist. Das Innenministerium hatte die Vorschrift im Sommer 2000 verschärft, um die Bevölkerung vor besonders aggressiven Hunden zu schützen. Zuvor hatte es mehrere, teilweise tödliche, Angriffe von "Kampfhunden" gegeben. Gegen die Vorschrift hatten elf Hundehalter aus Berlin und Brandenburg geklagt. Die Kläger und ihre Sympathisanten hielten sich an die Anweisung des Gerichts - keiner kam mit seinem Hund.
"Rasselisten trennen Freunde", steht auf dem T-Shirt einer Frau, die unter den Zuschauern im Gerichtssaal Platz nahm. Damit brachte sie die Meinung der Gegner der Verordnung auf den Punkt. Denn die Verordnung verbietet die Zucht und Neuanschaffung von Hunden von fünf Rassen generell und erlaubt die Haltung von Tieren von 13 weiteren Rassen nur unter strengen Auflagen. "Wir halten die Rasselisten für unsinnig", sagte Burkhard Wendland aus Prieros (Dahme-Spreewald). Der Tierarzt ist einer der Kläger. "Hunde sind individuell gefährlich, weil entweder ihr Halter mit ihnen nicht umgehen kann oder weil er sie bewusst aggressiv macht." Das sei kriminell - aber die Ursache für mögliche Gefahren sei der Mensch. Deshalb könne nur eine vernünftige Ausbildung der Hundehalter vor aggressiven Hunden schützen. "Es kommt ja auch niemand auf die Idee, beispielsweise Autos der Marke BMW zu verbieten, nur weil diese Autos in viele Unfälle verwickelt sind."
Der Vorsitzende Richter stellte klar, dass der Gesetzgeber das Recht hat, die Hundehaltung zu reglementieren. "Da Hunde generell beißen können, geht es um eine Gefahrenabwehr", sagte Gerd Laudemann. Die Frage sei nur, ob einzelne Auflagen und Verbote der Verordnung rechtlich haltbar sind. Die Kernfrage des Problems sei, ob der Gesetzgeber vorschreiben darf, dass ganz spezielle Rassen generell als gefährlich eingestuft werden.
Das lehnen die Kläger ab. "Nicht für eine einzige Rasse lässt sich wissenschaftlich belegen, dass sie gefährlicher ist als eine andere", sagt Annett Löwe, die Anwältin mehrerer Kläger. "Die Rasseliste ist reine Willkür und damit nicht haltbar."
Ein Vertreter des Innenministeriums begründete die Liste vor Gericht damit, dass all die Rassen verboten oder strengeren Kontrollen unterstellt wurden, "die durch eine gezielte Weitergabe von bestimmten aggressiven Charaktereigenschaften gezüchtet" worden seien. "Bei bestimmten Rassen fällt es leichter, sie zur Waffe umzufunktionieren", sagte er. Deshalb sei es legitim, dass der Gesetzgeber seine Bürger vor dieser möglichen Gefahr schützen wolle. Für die Ordnungsämter sei es einfach nicht zu schaffen, jeden einzelnen Hund auf seine Gefährlichkeit und dessen Halter auf seine Tauglichkeit zur Hundeerziehung zu überprüfen. Deshalb sei es richtig, dass bestimmte Rassen reglementiert würden.
Polizei schätzt ihren Bullterrier
Weiterhin klagen die Gegner vor allem dagegen, dass es nun einen generellen Maulkorbzwang gibt und dass Tiere bestimmter Rassen sterilisiert bzw. kastriert werden müssen. "Wenn sie bestimmte Weibchen sterilisieren, werden sie sogar noch aggressiver", sagte Tierarzt Wendland. Und der Maulkorb verhindere das Hecheln der Tiere - ihre einzige Möglichkeit der Wärmeregulierung. Eine Frau aus dem Publikum erzählte, dass sie inzwischen immer nach Mecklenburg fährt, damit ihr Pitbull mal ohne Maulkorb laufen kann. "Wenn er einen Maulkorb trägt, haben alle Angst", sagt sie. "Ohne Korb trauen sie sich, ihn zu streicheln, weil sie so sehen, er ist ungefährlich." Ein Hundehalter nennt es ungerecht, dass die privaten Hundehalter schikaniert werden, aber der Lieblingshund der Frankfurter Polizei ein Bullterrier sei. "Der Innenminister zahlt für einen Hund, den sich niemand mehr anschaffen darf."
Quelle:
Liebe Grüße
Nadine