Erst die Hälfte war bei der Prüfung
Haltung und Zucht dieser Hunde seien seit Juli vergangenen Jahres verboten, sagt Tierärztin Maria Dayen vom Tierschutzreferat des Landwirtschaftsministeriums in Hannover.
Zu den als weniger gefährlich eingestuften Hunden der Kategorie zwei zählen elf weitere Rassen, darunter Rottweiler und Dobermann. Diese Hunde unterliegen einem generellen Leinen- und Maulkorbzwang. Ausnahmen von der Verordnung sind nur möglich, wenn ein Tier den so genannten Wesenstest besteht.
In Niedersachsen seien 2981 Hunde der Kategorie eins gemeldet, berichtet Dayen. Bisher seien 1235 Hunde zu der Prüfung angetreten. 1186 Tiere hätten bestanden, 49 seien durchgefallen. Für 18 von ihnen sei die Tötung angeordnet worden. Die anderen könnten an einer Therapie oder Schulung teilnehmen und würden anschließend noch einmal getestet.
Erst dann solle endgültig entschieden werden, was mit den Hunden passiert. Für 900 weitere Hunde seien Termine vereinbart. Wieder andere Tiere hätten noch nicht an der Prüfung teilnehmen können, da sie noch zu jung seien. Für den Wesenstest müsse ein Tier mindestens 15 Monate alt sein.
Die meisten Prüfungen werden nach Angaben Dayens an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover durchgeführt. Außerdem gibt es rund 50 Tierärzte in Niedersachsen, die den Test abnehmen dürfen. Der Testablauf stellt verschiedene Alltagssituationen nach, in denen der Hund in Stress geraten kann. So wird der Kampfhund beispielsweise mit einem gleichgeschlechtlichen Artgenossen konfrontiert. Außerdem muss das Tier zeigen, wie es auf Kindergeschrei oder auf Bedrohung mit einem Stock reagiert. Billig ist die Prozedur nicht. Mindestens 500 Mark muss ein Hundebesitzer dafür hinblättern, einige Tierärzte verlangen sogar das Doppelte.
Doch nicht nur Hunde müssen zum Test. Auch die Halter müssen nachweisen, dass sie mit dem Tier umgehen können. Zusätzlich verlangt die Verordnung ein polizeiliches Führungszeugnis. 43 Hunde seien von den Behörden beschlagnahmt worden, weil die Besitzer sich als nicht zuverlässig erwiesen hätten, sagt Dayen.Diese Hunde seien entweder in einem Tierheim oder bei zuverlässigen Haltern untergebracht worden. Doch ganz gleich, ob das Tier den Wesenstest absolviert hat oder nicht: Von der erhöhten Steuer ist der Besitzer nicht befreit.
im, Hannover, 21.05.2001 18:15 Uhr
Haltung und Zucht dieser Hunde seien seit Juli vergangenen Jahres verboten, sagt Tierärztin Maria Dayen vom Tierschutzreferat des Landwirtschaftsministeriums in Hannover.
Zu den als weniger gefährlich eingestuften Hunden der Kategorie zwei zählen elf weitere Rassen, darunter Rottweiler und Dobermann. Diese Hunde unterliegen einem generellen Leinen- und Maulkorbzwang. Ausnahmen von der Verordnung sind nur möglich, wenn ein Tier den so genannten Wesenstest besteht.
In Niedersachsen seien 2981 Hunde der Kategorie eins gemeldet, berichtet Dayen. Bisher seien 1235 Hunde zu der Prüfung angetreten. 1186 Tiere hätten bestanden, 49 seien durchgefallen. Für 18 von ihnen sei die Tötung angeordnet worden. Die anderen könnten an einer Therapie oder Schulung teilnehmen und würden anschließend noch einmal getestet.
Erst dann solle endgültig entschieden werden, was mit den Hunden passiert. Für 900 weitere Hunde seien Termine vereinbart. Wieder andere Tiere hätten noch nicht an der Prüfung teilnehmen können, da sie noch zu jung seien. Für den Wesenstest müsse ein Tier mindestens 15 Monate alt sein.
Die meisten Prüfungen werden nach Angaben Dayens an der Tierärztlichen Hochschule in Hannover durchgeführt. Außerdem gibt es rund 50 Tierärzte in Niedersachsen, die den Test abnehmen dürfen. Der Testablauf stellt verschiedene Alltagssituationen nach, in denen der Hund in Stress geraten kann. So wird der Kampfhund beispielsweise mit einem gleichgeschlechtlichen Artgenossen konfrontiert. Außerdem muss das Tier zeigen, wie es auf Kindergeschrei oder auf Bedrohung mit einem Stock reagiert. Billig ist die Prozedur nicht. Mindestens 500 Mark muss ein Hundebesitzer dafür hinblättern, einige Tierärzte verlangen sogar das Doppelte.
Doch nicht nur Hunde müssen zum Test. Auch die Halter müssen nachweisen, dass sie mit dem Tier umgehen können. Zusätzlich verlangt die Verordnung ein polizeiliches Führungszeugnis. 43 Hunde seien von den Behörden beschlagnahmt worden, weil die Besitzer sich als nicht zuverlässig erwiesen hätten, sagt Dayen.Diese Hunde seien entweder in einem Tierheim oder bei zuverlässigen Haltern untergebracht worden. Doch ganz gleich, ob das Tier den Wesenstest absolviert hat oder nicht: Von der erhöhten Steuer ist der Besitzer nicht befreit.
im, Hannover, 21.05.2001 18:15 Uhr