Erfreuliches aus Niedersachsen !!!

gina_uno

15 Jahre Mitglied
Hallo,
habe heute in der Hannoverschen Allgemeinen Zeitung diesen sehr erfreulichen Beitrag gelesen und möchte gern alle Intressierten informieren.
Wäre bestimmt eine große Hilfe für alle bis jetzt nicht vermittelten Hunde dieser Rassen.

Regina



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Wirbel um Kampfhunde


Nach dem neuen niedersächsischen Hundegesetz wird ein friedfertiger Pittbull nicht anders behandelt als ein Schoßhund: So genannte gefährliche Rassen kennt die Novelle nicht mehr, die am 1. Oktober in Kraft treten soll. Polizei und Staatsanwaltschaft sind derzeit in einer absurden Situation: Sie müssen das erst seit diesem März gültige „alte” Gesetz anwenden, das eigentlich schon Makulatur ist. Danach wird ein Wesenstest für Kampfhunde gefordert, Halter müssen ihre Eignung nachweisen und eine teure Haftpflichtversicherung abschließen. Insgesamt kostet die Genehmigung für einen Kampfhund an die 600 Euro – am 1. Oktober wird sie überflüssig. „Das Wesen der Hunde ist nicht nur von der Rasse bestimmt, sondern auch von Erziehung und Ausbildung”, erläutert eine Sprecherin des Verbraucherschutzministeriums. Deshalb forderten CDU und FDP das neue Gesetz, das als Entwurf in den Landtag eingebracht sei. Gegenwärtig gelten Kampfhunde allein wegen ihrer Rasse als „gefährlich”. Das soll sich ändern: Nur noch für bestimmte auffällige Hunde wird eine Genehmigung benötigt – für so genannte Beißer. „Gefährlich” können danach auch Pudel oder Pekinesen sein, wenn sie eine „gesteigerte Aggressivität” aufweisen. Stadt oder Region müssen Hinweise auf angriffslustige Hunde überprüfen. Wer ohne Genehmigung einen „gefährlichen Hund” hält, macht sich bundesweit strafbar und muss mit bis zu zwei Jahren Gefängnis rechnen. Was „gefährlich” ist, bestimmen die Gesetze der Länder, und da steht in Niedersachsen die Änderung bevor. Gegen fast 200 Besitzer von Kampfhunden, die derzeit als gefährlich gelten, werde wegen fehlender Genehmigung ermittelt, erläutert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft, Jutta Rosendahl. „Wir müssen in allen Fällen Akten anlegen und die Polizei hinschicken”, sagt Rosendahl. „Wenn dann ein Kampfhund im Türrahmen steht, könnten ihn die Beamten gleich mitnehmen.” Stattdessen helfen sie den Haltern, einen Antrag auszufüllen. Denn Paragraf 4 des alten und neuen Gesetzes rettet alle Betroffene über die Zeit: Wenn eine Erlaubnis beantragt ist, „so gilt das Halten des Hundes bis zur Entscheidung über den Antrag als erlaubt”. Und über besondere Eile bei der Entscheidung schweigt sich das Gesetz aus. „Damit erreichen wir eine Art Duldungsstatus”, betont Rosendahl. Wenn die Behörden tatenlos auf den 1. Oktober warten würden, machten sie sich der Beihilfe schuldig, einen gefährlichen Hund ohne Genehmigung zu halten. Nach Auskunft der Region kostet ein Wesenstest bis zu 500 Euro. Jeder, der den Kampfhund ausführt, muss 25 Euro für den Eignungstest und 15 Euro für das Führungszeugnis zahlen. Hinzu kommt die Haftpflicht. Viele Halter fänden keine Versicherung oder könnten die Prämien nicht zahlen, erläutert die Sprecherin der Staatsanwaltschaft. Daran scheitere die Genehmigung sehr häufig.
joe 122170
„Nicht gefährlicher als ein Schäferhund”: Vera Franke und ihr Stefford-Bullterrier Fendi. (Foto: Orlowski)


:hallo: :hallo: :hallo:
 
  • 28. März 2024
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Hi gina_uno ... hast du hier schon mal geguckt?
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Ich komme zwar nicht aus Niedersachsen würde mich aber trotzdem freuen, wenn es soweit ist. Naja, abwarten...
 
sollte bei Einigen doch der Verstand einsetzen,wäre zu schön.
Gisela
 
Sorry, aber ich stehe der Sache etwas skeptischer gegenüber. Greade die hochgelobte Geschichte, das man dann keine Versicherung mehr braucht, ist doch absoluter Schwachsinn.JEDER Hundehalter müßte seinen Hund versichern, wenn es nach mir ginge.Auch die komplette Aufhebung aller Kontrollen, was vor allem diese und andere große Rassen angeht, finde ich in diesem Rahmen falsch.Jetzt kann sich nämlich wieder JEDER einen Staff etc zulegen. Die TH werden sich freuen und die Hunde an jeden Hans und Franz rausgeben, der da zur Tür reinkommt. Damit ist die nächste Katastrophe doch schon vorprogrammiert.
Klar, bin ich gegen Rasselisten, aber trotzdem sollte die Kontrolle nicht komplett verloren gehen und das betrifft nicht nur Staff und Co.
LG Cathrin
 
Zumindest bräuchte man dann aber nicht mehr die teuren Versicherungen für gefährliche Hunde abzuschliessen. Gegen eine normale Hundeversicherung wird kein Mensch etwas haben. - Ganz abgesehen davon kann man hier im Tierheim Hannover absolut sicher sein, dass diese und auch andere Hunde nicht an JEDEN abgegeben werden. Kann mir kaum vorstellen, dass das in anderen Tierheimen nicht ebenso gehandhabt wird. - Und was die Kontrolle angeht: ehrlich gesagt, die bin ich langsam einfach leid. Schließlich sind nicht alle Hundebesitzer unmündige Bürger. -
 
Nabend zusammen!!!!

Jetzt muß ich doch mal fragen was Ihr für eure Hund an Versicherung bezahlt.
Wir Haben ne Dalmidame und nen Pit und der Dalmi is in der versicherung die weniger beinhaltet teurer als der Pit und die 60 € im jahr habe ich für das Tier auch noch übrig. Da sind die sachen die man braucht um erstmalnen Pit halten zu dürfen deutlichst teurer.
Würde mich auch freuen wenn die Rasseliste nimmer is zumal ich damit auch (hoffentlich) nicht mehr die hohen steuern zahle.

Schöne grüße aus Niedersachsen sagen Sanne Marcel und Anhang
 

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Ich bin ja auch Niedersächsin , ich bin auch mit auf Demos wegen der LHV gegangen und habe Unterschriften gesammelt und noch so einiges was ich gemacht habe , aber ich bin gespannt , wie das dann letztendlich in der Praxis aussieht !!!!!!!!!!!!!!

Glaubt ihr wirklich das ändert sich großartig ???????

Dann wird es heißen : ehemaliger Listi kommt mir nicht ins Haus oder so etwas !!!!!!

Nur die ansch....... beim OA wird es dann nicht nur für Listis geben !

Ich bin da mehr als skeptisch !:(
 
Natürlich hat die 'Bild'-Kampagne viel kaputt gemacht, natürlich wird man auch in Zukunft länger suchen müssen, bis man eine Wohnung für sich mit 'Kampfi' dabei findet.

Aber es ist der wichtigste Schritt. Es gibt keine Leinen- und Maulkorb-Pflicht mehr für freundliche Hunde, keinen teuren Wesenstest mehr ohne Anlaß. Man kann wieder mit mehreren Schmusern gleichzeitig Gassi gehen und auch mal die 16 jährige Nachbarin (sofern sie sich auskennt) mit dem Hund losschicken.

Alle Bestimmungen über Strafsteuern in Steuersatzungen, die auf die Rassen-Bestimmungen des NHundG Bezug nehmen, sind gegenstandslos.

Politiker wie Bartels und Schröder haben die Quittung für ihre populistische Politik erhalten, die derzeit stärkste Partei in Niedersachsen hat klar gegen Rassenverfolgung entschieden.

Es ist ein Signal für die Entscheidung bezüglich des Bundesgesetzes.

Ich denke, es ist ein wichtiger Schritt, nach Sachsen-Anhalt ist Niedersachsen nun das zweite Bundesland, das die Rassenregelung durch politische Entscheidung abschafft (und Thüringen hat von Anfang an nicht mitgemacht gehabt). Das ist ein deutlicher Aufwärtstrend nach oben Richtung Gerechtigkeit.
 
@Andreas: Träume ich oder ist das wirklich aus sicherer Quelle? Wäre ja zu schön, um wahr zu sein.

Und bist du sicher: auch die Kampfhundesteuern gleich mitgekippt? (Unsere Klage läuft ja noch in BW.)

Also, lieber Andreas, wo kann man das nachlesen?

Caro-BX
 
Das Problem ist nur , das bedingt durch die Medien , alles schon so in den Köpfen der Menschen verankert ist .
Das wird Jahre dauern , bist das auf ein vernünftiges Maß reduziert ist .
Diese LHV hätte es nie geben dürfen .
Diese Profilneurotiker die Kampfhunde (diese Rasse kenne ich sowieso nicht) für ihre Zwecke missbraucht haben , hätte man anders packen können und müssen .
So aber wurde alles verhetzt und das wird noch sehr lange in den Köpfen der Menschen drin sein !
Das mit den Steuern war/ist ja wohl sowieso das allerletzte , hier normal , 3 km weiter 600 € , dann wieder 10 km weiter , wieder normale Steuern . Ich glaube ich spinne , mit welcher Berechtigung eigentlich ??????
Und diese Versicherungsgesellschaften sollte man sich gut merken und dort keine einzige Versicherung mehr abschließen , ist ja wohl ein schlechter Witz , der Gesetzgeber verlangt ein Verischerung für einen Listi und kaum einer will versichern oder oft nur zu überhöhten Prämien .
Und auch die Politiker sollten nicht außer acht gelassen werden , aber die drehen ihr Fähnchen sowieso nach dem Wind , für ein paar Stimmen mehr , würden die ihre eigene Großmutter verkaufen .
Und das man ein halbes Kind mit einem ehemalige Listi losschicken kann , dem stehe ich auch skeptisch gegenüber .
Das Problem wird sein , wenn wieder etwas passiert , wird es heißen ......siehst du ........doch Kampfmaschinen .
Ich glaube wir werden eine ziemlich lange Bewährungszeit haben ! LEIDER !
 
Hallo Caro,

der passende Thread hierzu ist dieser:
http://forum.ksgemeinde.de/showthread.php?s=&threadid=25966

Den Original-Gesetzentwurf auf dem Landtag-Server findest du hier:


Und ich habe den bisherigen Zustand (bis 30.9.2003) und den Zustand nach Änderung (ab 1.10.2003) in einem Worddokument gegenübergestellt, hier:


Am Mittwoch befaßt sich noch einmal der Rechtsausschuß des Nds. LT mit dem Entwurf:
"Mittwoch, 10. September 2003
Ausschuss für Rechts- und Verfassungsfragen (11. Sitzung)
15.00 Uhr - Sitzungszimmer 235 -
1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/245
- (Direkt überwiesen am 24.06.2003)
- federführend: AfELuR; mitberatend: AfIuSp, AfRuV"

Der hauptsächlich zuständige Ausschuß für Landwirtschaft hat bereits am Freitag seine letzte Sitzung vor der Abstimmung gehabt.

Die Abstimmung im Landtag ist an einem der nächsten Sitzungstermine: 17./18./19.09.2003. Das Inkrafttreten der Änderungen ist dann am 1.10.2003

alle Links sind außerhalb der Verantwortung der KSG
 
@Andreas: Ja, dachte ich mir, dass du die geplante Änderung meinst. Da habe ich natürlich den entsprechenden Thread gelesen. Aber so richtig darüber freuen kann ich mir erst, wenn es wirklich alles durch ist.

Dafür haben wir Hundehalter schon zuviel erlebt, denke ich. aber ich kann mich dann ja in knapp zwei Wochen so richtig freuen - hoffentlich!:D

Caro-BX
 
Original geschrieben von damned_die77
Nabend zusammen!!!!

Jetzt muß ich doch mal fragen was Ihr für eure Hund an Versicherung bezahlt.

Geh mal unter die Suchfunktion, da findest du jede Menge Beiträge zum Thema Hundehaftpflicht.
Ich bin bei der
 
Hallöchen Midivi!!!

Bin auch bei der Agila aber mich interessiert mal was die anderen denn zahlen weil sich alle darüber aufregen das die Versicherung so teuer ist.
Unser Pit is günstiger als unser Dalmatiner.
Mir währe es wichtiger wenn die Hundesteuer geringer währe ne Versicherung sollte eh jeder haben.
Einmal im jahr Steuern und ich kann unseren Pit 10 jahre lang versichern.

Gruß Marcel und Sanne:hallo:
 
Hallo Caro,

allerneuester Stand:
Der Kurzbericht der Ausschußsitzung vom Freitag liegt seit eben auf dem Landtagsserver:
1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/245
Der Ausschuss erörterte den Gesetzentwurf gemäß § 24 Abs. 3 der Geschäftsordnung in öffentlicher Sitzung.

Nichtöffentlicher Sitzungsteil:
...
6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Niedersächsischen Gesetzes über das Halten von Hunden
Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und der FDP - Drs. 15/245
Der Ausschuss empfahl dem Plenum des Landtag mit den Stimmen der Ausschussmitglieder der Fraktionen der CDU, FDP und der Grünen gegen die Stimmen der Ausschussmitglieder der SPD-Fraktion vorbehaltlich der Zustimmung der mitberatenden Ausschüsse, den Gesetzentwurf in der Fassung der Vorlage 1 anzunehmen. Er sprach sich für ein In-Kraft-Treten zum 1. Oktober 2003 aus. Die Berichterstattung vor dem Plenum des Landtages übernahm die Abg. Ilse Hansen (CDU).
Q.

Okay, es ist noch nicht in warmen Tüchern, aber die Tücher sind schon vorgewärmt und ausgebreitet :)

Die Grünen sind für die Listenabschaffung, das war vorher nicht so klar. Die haben bislang meist allgemeines Gelaber abgegeben und so mehrdeutige Statements geliefert wie

Ich meine, der Erlaubnisvorbehalt für gefährliche Hunde, geknüpft an die Zuverlässigkeit und die Sachkunde des Halters, eine obligatorische Haftpflichtversicherung und einen bestandenen Wesenstest für das Tier, ist als Regelungskern eines solchen Gesetzes unverzichtbar.
...
Die zentrale Kontroverse in diesem Gesetz - das wir haben wir auch schon gehört - wird natürlich die Auseinandersetzung um die Rasseproblematik sein. Die Position, die Regelungsbedarf ausschließlich an Rassen festmacht, ist nicht haltbar.


Frau Hansen ist in Ordnung, die hat schon mehrfach klar Stellung gegen Rasselisten bezogen.

Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, die CDU-Fraktion hat sich nicht beirren lassen. Wir haben im Arbeitskreis Fachleute angehört und uns schon damals darüber belehren lassen, dass es bei Hunden - ganz gleich, welcher Rasse - keine angeborene Aggressivität gibt. Ja, wir waren im Gegensatz zu Ihnen lernfähig; denn nach nunmehr zwei Jahren Erfahrung mit der VO und trotz der ergangenen Gerichtsurteile legen Sie erneut einen Entwurf vor, der wieder eine teilweise Festlegung der Rassen zum Inhalt hat. Ich kritisiere nicht den Gesetzentwurf in Gänze. Ich begrüße durchaus, dass die Kommunen vermehrt in die Entscheidung einbezogen werden sollen. Ich sage - denn ich bin von Fachleuten überzeugt worden - noch einmal: Die angeborene Aggressivität gibt es nicht.
Dieser Tatbestand ist mittlerweile auch Ihnen von der SPD bekannt; denn Sie sprechen in Ihrer Begründung zum Gesetzentwurf ja vom Verdacht der erhöhten Gefahr bei den in § 3 aufgeführten Rassen. Dieser Verdacht ist wissenschaftlich nicht zu begründen. Erziehung und Ausbildung des Hundes sowie Sachkunde und Eignung der Halterin oder des Halters sind meines Erachtens von größerer Bedeutung.
Herr Dr. Diestel von der Tierärztlichen Hochschule ebenso wie Frau Dr. Feddersen-Petersen und Frau Prof. Dr. Stur als anerkannte Wissenschaftler bestätigen, dass Hunderassen molekulargenetisch nicht identifiziert bzw. differenziert werden können. Wer soll nun die Festlegung über Rasse oder eine Kreuzung mit den aufgeführten Rassen treffen, wenn nicht einmal die Veterinäre dazu in der Lage sind?
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen, nach Aussage von Tierärzten gibt es keine gefährlichen Hunderassen. Es gibt nur falsch erzogene und gehaltene Hunde.
Erziehung und Haltung sind also die wichtigsten Faktoren. So ist es aus unserer Sicht halbherzig, für Halter der angeführten Rassen einen Sachkundenachweis über die Hundehaltung zu fordern, für Halter von Hunden anderer Rassen aber nicht. Deshalb schlagen wir an dieser Stelle vor: Sachkundenachweis in Theorie und Praxis für alle Hundehalter.
...
Herr Minister, ich habe in meiner Rede ausdrücklich gesagt, dass wir uns durch die Anhörung Sachverstand angeeignet haben und unseren damals gestellten Antrag revidieren müssen. Das ist klar. Was heißt hier „die Fahne nach dem Wind hängen“? - Das tun Sie oft genug, je nach Publikum.
So lasse ich mit mir nicht umgehen. Sie schreiben in Ihrer Begründung nur von Verdachtsmomenten und sagen, es sei wissenschaftlicher Sachverstand eingeflossen. Ich kann an Ihrem Entwurf aber nicht feststellen, dass Sie diesen Sachverstand genutzt haben. Ich möchte noch einmal ausdrücklich klarstellen: Wir stehen dazu, dass wir damals anderer Meinung waren. Die Anhörung haben wir gegen Ihren Willen in eigener Regie durchgeführt. Wir sind zu anderen Meinungen und zu einem anderen Sachverstand gekommen. Heute sagen wir, dass die Rasseliste nicht der geeignete Weg ist. Wenn Sie diesen Weg gehen, prophezeie ich Ihnen, dass es langfristig noch zu vielen Klagen kommen wird.

Q:

Praktisch immer ist es so, dass die Abgeordneten so abstimmen, wie es die Ausschußmitglieder empfehlen.
Offenbar ist auch der grüne Vertreter im Ausschuß für die Abschaffung der Rasselisten. Bleibt allein die SPD, die für die Beibehaltung der Rasseliste, also gegen die Änderung, stimmen wird.
 
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