Villiers
15 Jahre Mitglied
Das Kaff Breitenau im Westerwald (700 Einwohner) erhebt für den ersten "normalen" Hund eine jährliche Hundesteuer von 30 EUR und für den ersten "sogenannten gefährlichen Hund" eine solche von 1.000 EUR, mit der Folge dass in dieser Gemeinde kein einziger Listenhund gehalten wird.
U. E. hat dieser 33-fache Steuersatz eine erdrosselnde Wirkung, da er die Hundehaltung nicht eindämmt, was rechtlich zulässig wäre, sondern de facto verbietet. Ein Verbot der Hundehaltung über eine Steuer ist jedoch sowohl durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- als auch des Bundesverwaltungsgerichtes untersagt.
Wir werden der Gemeinde jetzt mit einem an der Vermittlung eines Staffordshire-Terriers interessierten Einwohners mit einem Normenkontrollverfahren zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufs Fell rücken. Wir wollen aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtseinheitlichkeit endlich geklärt wissen, ab welcher Höhe, evtl. abhängig von welchen Parametern, eine Hundesteuer erdrosselnd und damit rechtswidrig ist. Die Gerichte haben sich bislang vor dieser Festlegung gedrückt.
Insofern würde es uns interessieren, ob jemand eine Gemeinde in der Größenordnung bis 1000 Einwohner kennt, die eine Hundesteuer von jährlich 1.000 EUR oder mehr für den ersten Listenhund verlangt.
Villiers
U. E. hat dieser 33-fache Steuersatz eine erdrosselnde Wirkung, da er die Hundehaltung nicht eindämmt, was rechtlich zulässig wäre, sondern de facto verbietet. Ein Verbot der Hundehaltung über eine Steuer ist jedoch sowohl durch die Rechtsprechung des Bundesverfassungs- als auch des Bundesverwaltungsgerichtes untersagt.
Wir werden der Gemeinde jetzt mit einem an der Vermittlung eines Staffordshire-Terriers interessierten Einwohners mit einem Normenkontrollverfahren zum Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz aufs Fell rücken. Wir wollen aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtseinheitlichkeit endlich geklärt wissen, ab welcher Höhe, evtl. abhängig von welchen Parametern, eine Hundesteuer erdrosselnd und damit rechtswidrig ist. Die Gerichte haben sich bislang vor dieser Festlegung gedrückt.
Insofern würde es uns interessieren, ob jemand eine Gemeinde in der Größenordnung bis 1000 Einwohner kennt, die eine Hundesteuer von jährlich 1.000 EUR oder mehr für den ersten Listenhund verlangt.
Villiers