Equidenpass beim alten Pferd

brooklyn2411

10 Jahre Mitglied
hi, habe heute mal eine frage an alle die sich mit pferden und den e-pässen auskennen.

habe eine 27 jahre alte hessenstuten oma ohne e-pass. ich habe sie vor ein paar jahren geschenkt bekommen und sie behalten als rentnerpferd und mir nie gedanken um den pass genmacht. habe jetzt allerdings von einigen seiten gehört, dass pferde ohne e-pass nach dem tod nicht abgenommen werden und man eine hohe strafe bezahlen soll.

habe beim hessen verband angerufen, und nachgefragt. dabei festgestellt, dass das angebliche geburtsdatum vom 22.04.79 nicht stimmt, damals sei kein pferd als hesse auf die welt gekommen, der name "kara" stimmt nicht, und das jahr stimmt auch nicht. sie hat einen hessenbrand, hat eine nummer auf dem hals, hauptstammbuchstute, die mann allerdings weder bei sommer- noch bei winterfell lesen kann.

die frau von der ich sie habe, hat sie vor über 10 jahren gekauft und hatte damals kein interesse an den papieren...:(

sie hat auch keine adresse mehr der vorbestzerin, nur dass es raum köln war...

also wieder beim hessenverband angerufen, immer noc kein ergebnis... da es ja keine hessen mehr gibt offiziell wohl ab 2007 werde ich ja wohl auch keinen pass mehr bekommen... oder??

vielleicht kennt sich jemand damit aus,... denn langsam aber sicher wird die süße älter, und man weiß ja nie was kommt...

DANKE!
 
FN (Warendorf) anrufen, auch Pferde ohne Papiere bekommen einen Paß. Das habe ich damals mit meinen Ponys so getan.

Ohne Paß wirst du das Pferd nicht zum Schlachter bekommen, solltest du einen Notfall haben, wird dich kein Tierarzt nach dem Paß fragen.
Ich habe vor ein paar Wochen die Klinik bitten müssen, die Narkose bei einem Pony zu vertiefen, bis sie nicht mehr aufwacht. Diesen Paß habe ich nach ihrem Tod auch nicht mehr nachgereicht und bin auch nicht darum gebeten worden.

Josi mit Anhang
 
Ohne Pass kannst Du das Pferd nicht schlachten lassen - aber der TA Deines Vertrauens wird Dich sicherlich nicht vor einer Einschläferung nach dem Pass fragen und soweit ich weiß auch die Tierkörperbeseitigung nicht.

Wenn Du ansonsten das Pferd nicht mehr vom Hof verbringst, mußt Du nicht zwangläufig einen Pass haben.

Wenn Du allerdings auf Nummer sicher gehen willst, besorg Dir einfach bei der FN einen "normalen" Pass für Pferde ohne Papiere (Du hast ja auch keine Papiere) - frag einfach Deinen TA, der zeichnet dann vor Ort die Abzeichen und die Stelle des Brandes in den Pass, unterschreibt und fertig.

Viel Spaß mit Deiner alten Dame!
 
Ich muß mal kurz nachfragen:

Ein Pferd ohne Pass dürfte eigentlich nicht eingeschläfert werden? Warum das nicht?

Das es nicht zum Schlachter darf, verstehe ich ja (Medikamentengaben, Krankheiten o.ä. vermute ich mal), aber eine tierschutzgerechte Einschläferung würde verweigert?

Mit welcher Begründung?
 
Doch: ein Pferd ohne Pass kann vor Ort eingeschläfert werden!
Du dürftest nur Dein Pferd nicht ohne Pass zur Klinik transportieren um es dort einzuschläfern.

Für eine Tötung durch den Schlachter, auch wenn das Tier hinterher nicht als Lebensmittel genutzt werden soll, wird der Equidenpass benötigt.
 
Schnitzelchen,

wir haben es gerade hinter uns... und wir sind echt nicht erst ins Haus rein, um den Pass rauszuholen. Das war eher Pony in Hänger, Haustierarzt meldet uns telefonisch in der Klinik an, wir vom Hof runter... Allerdings fährt man ja nicht in die Klinik, weil man das Tier einschläfern möchte. Man fährt hin, weil man noch hofft :(

Josi mit Anhang
 
Josi, daß tut mir sehr leid für Euch!

Es ging hier ja nur darum, was erlaubt und was "verboten" ist (wo kein Kläger, da kein Richter) - und zum Transport benötigt man eben lt. Gesetz einen Pass. Das die Tatsache, ob mein Pferd einen Pass hat, oder nicht im Notfall sicherlich die allerkleinste Sorge ist sollte wohl klar sein ...

Ich habe brooklyn2411 so verstanden, daß sie auch nur Ärger vorbeugen will bzw. einen "Notfallplan" bereithalten will. Fakt ist, niemand wird nach Einschläferung eines Pferdes nach dem Pass fragen unabhängig davon, wo das Pferd eingeschläfert wurde / auch gibt es keine Strafzahlungen für Pferde ohne Pass.
Möchte ich mir die Möglichkeit einer Tötung durch den Schlachter vorbehalten, benötigt das Pferd einen Pass. Dieser muß aber nicht zwangsläufig vom Zuchtverband ausgestellt werden, sondern kann in diesem Fall auch von der FN ausgestellt werden, da die Papiere ja nicht mehr auffindbar sind.

Ich wünsche "Kara" auf jeden Fall noch seeeeehhhhr viele glückliche und gesunde Jahre (ob mit Pass, oder ohne) und wenn sie irgendwann einfach auf der Weide eingeschlafen ist (was ja "leider" sehr selten vorkommt) sind auch da bei Abholung keine Strafen fällig, wenn sie keinen Pass hatte. Ich denke darum ging es doch hier, oder?
 
super danke für die antworten...

das war genau dass was ich hören wollte....

es kommt eh laut schutzvertrag nur einen tötong durch den tierarzt in frage, und wenn es da keine probleme gibt, dann beruhigt mich das...!!!

ich denke auch, dass sie noch einige zeit hat, aber man weiß ja nie...

danke an alle!!!
 
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