14.12.2001
Beinbruch nach Hunde-Ausflug
Warstein. (fr) Auf einmal war der Hund auf der
Straße: Bellend lief der Münsterländer auf das Fahrrad
fahrende Kind zu. Das Erschrecken war so groß, dass der
Junge vom Rad fiel und sich ein Bein brach.
Neben der Verletzung hatte der Vorfall noch eine andere
Folge: Der Besitzer des Tieres, ein 65-jähriger Rentner aus
Warstein, war jetzt vor dem Warsteiner Amtsgericht der
Körperverletzung angeklagt. Der Vorwurf: Er hätte den Hund
so beaufsichtigen müssen, dass ein "Ausflug" auf die Straße
unmöglich geworden wäre.
Das sei in letzter Konsequenz nicht zu machen, wandte
Verteidiger Elmar Hilwerling ein: "Wer Hunde und Kinder hat,
weiß, dass sie nicht 100-prozentig zu beaufsichtigen sind."
Wie der Vierbeiner auf die Straße gekommen ist, konnte sein
Besitzer nicht sagen: "Auf einmal war er weg - dabei habe ich
nie Theater gehabt mit dem Tier."
Zumal er auch alles in seiner Macht stehende getan habe,
um ein Weglaufen zu verhindern: Das Gelände sei komplett
mit einer Hecke und einem Holzzaun eingefriedet; ein
eingelassenes Tor mit einer Feder gegen unbeabsichtigtes
Öffnen gesichert. Möglicherweise, so der Rentner, habe ihn
jemand besuchen wollen und dabei das Tor geöffnet, so dass
der Hund habe weglaufen können. Ein "Verschulden im
alleruntersten Bereich" sah Verteidiger Hilwerling.
Eine Einstellung des Verfahres komme aber nicht in Frage,
wandte Richter Ingo Lutter ein - schließlich habe das Opfer
"nicht unerhebliche Verletzungen" davongetragen. "Höchst
widerwillig" stimmte der Hundehalter einer Geldbuße von 500
Mark zu - "lassen Sie das aber nicht den Hund spüren", gab
ihm die Staatsanwältin auf den Weg.
Beinbruch nach Hunde-Ausflug
Warstein. (fr) Auf einmal war der Hund auf der
Straße: Bellend lief der Münsterländer auf das Fahrrad
fahrende Kind zu. Das Erschrecken war so groß, dass der
Junge vom Rad fiel und sich ein Bein brach.
Neben der Verletzung hatte der Vorfall noch eine andere
Folge: Der Besitzer des Tieres, ein 65-jähriger Rentner aus
Warstein, war jetzt vor dem Warsteiner Amtsgericht der
Körperverletzung angeklagt. Der Vorwurf: Er hätte den Hund
so beaufsichtigen müssen, dass ein "Ausflug" auf die Straße
unmöglich geworden wäre.
Das sei in letzter Konsequenz nicht zu machen, wandte
Verteidiger Elmar Hilwerling ein: "Wer Hunde und Kinder hat,
weiß, dass sie nicht 100-prozentig zu beaufsichtigen sind."
Wie der Vierbeiner auf die Straße gekommen ist, konnte sein
Besitzer nicht sagen: "Auf einmal war er weg - dabei habe ich
nie Theater gehabt mit dem Tier."
Zumal er auch alles in seiner Macht stehende getan habe,
um ein Weglaufen zu verhindern: Das Gelände sei komplett
mit einer Hecke und einem Holzzaun eingefriedet; ein
eingelassenes Tor mit einer Feder gegen unbeabsichtigtes
Öffnen gesichert. Möglicherweise, so der Rentner, habe ihn
jemand besuchen wollen und dabei das Tor geöffnet, so dass
der Hund habe weglaufen können. Ein "Verschulden im
alleruntersten Bereich" sah Verteidiger Hilwerling.
Eine Einstellung des Verfahres komme aber nicht in Frage,
wandte Richter Ingo Lutter ein - schließlich habe das Opfer
"nicht unerhebliche Verletzungen" davongetragen. "Höchst
widerwillig" stimmte der Hundehalter einer Geldbuße von 500
Mark zu - "lassen Sie das aber nicht den Hund spüren", gab
ihm die Staatsanwältin auf den Weg.