Erstellt am: 07.03.2018
Embo
Rasse: Staffordshire Terrier
Alter: geb. 09.12.2016
Geschlecht: Rüde ( wird noch kastriert )
Abgabegrund: keine Halteerlaubnis
Embo wurde von einer jungen, schwangeren Frau abgegeben da sie keine Halteerlaubnis für den § 3 Landeshundegesetz NRW -
Hund hatte.
Als Junghund hatte sie ihn über e-bay Kleinanzeigen gekauft ( als Labrador /
Boxer Mischling... ) und wurde nun auf der Straße nach der notwendigen ordnungsbehördlichen Halteerlaubnis gefragt und ups, Halteerlaubnis ?
Naja, leider kein Einzelfall, und das nach fast 17 Jahren Landeshundegesetz.
Nun sitzt der vor Energie strotzende Rüde bei uns im Tierheim und sucht Menschen mit ein wenig Hundeerfahrung und dem nötigen Wissen, einen Jungspund verantwortlich zu führen.
Embo ist überschwenglich in allem und möchte gefordert und gefördert werden.
Das Hunde 1x1 sitzt leider noch nicht, und auch das manierliche Laufen an der Leine ist noch nicht perfekt, aber daran läßt sich arbeiten.
Wer sich für einen der leider zu Unrecht verunglimpften Hunderassen interessiert, sollte den großen Sachkundenachweis ( der bei zuständigen Veterinäramt gemacht wird )
besitzen, keine Einträge im Führungszeugnis haben und die Haltegenehmigung vom Ordnungsamt haben, das natürlich erst nach Absprache mit dem Tierheim, welches den gewünschten Hund beherbergt.
Wer zur Miete wohnt, muss auch die schriftliche Einverständnis für die Haltung des individuellen Hundes vom Vermieter vorlegen.
Kontaktdaten:
Tierheim Köln-Dellbrück
Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V.
Iddelsfelder Hardt
51069 Köln
Telefon:
0221/68 49 26