eMail an hessische Behörde wg. falscher Informationen im Internet

Andreas

<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>An: pressestelle@hmdi.hessen.de

Thema: Internetinformationen zur hessischen Hundeverordnung

Guten Tag,

auf der Suche nach der derzeit gültigen hesischen Hundeverodnung wurde ich auf Ihrem Internetserver fündig:

Dort befindet sich aktuell die Datei "gefhundevo.htm" mit einer Datumsangabe "15. August 2000".
Diese Datei beginnt mit
"Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
(Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde)
Vom 15. August 2000"

und es wird u.a in §2 Absatz 1 angezeigt
(pauschale, durch Gegenbeweis der Sozialverträglichkeit nicht zu umgehende Diskriminierung aufgrund der Rasse)
"unwiderleglich vermutet (Kampfhund:(
American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier"

und § 6
(ständige tierschutzwidrige Maulkorbpflicht für alle erwachsenen Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit)
"(3) Wer einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, der älter als neun Monate ist,
außerhalb seiner Wohnung oder seines eingefriedeten Besitztums führt,
hat diesem eine Vorrichtung anzulegen, die das Beißen zuverlässig verhindert; "

Meines Wissens handelt es sich hierbei um eine Vorschrift, die - wie auch schon der Referentenentwurf von 2000 (Tötung aller Hunde dieser Rassen)
und die Verordnung von 2000 (zurückgezogen) rechtswidrig sind und deren Rechtswidrigkeit von Gericht festgestellt wurde.

Meines Wissens ist es geltendes Recht, dass die unwiderlegliche, fiktive Gefährlichkeitsvermutung von Hunden aufgrund Ihrer Rassenzugehörigkeit
vom Gericht gekippt wurde.

Ist die oben zitierte Vorschrift (§2 Abs.1) gültig oder nicht?

Falls nein, warum veröffentlichen Sie ungültige Vorschriften?

Ich bitte um Ihre Antwort.

Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt
[/quote]

ciao
Andreas
 
  • 28. März 2024
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Ganz frisch reingekommen ist diese eMail:
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>
An: Andreas Schmidt
Kopie: Referat_M2 &lt;Pressestelle@hmdi.hessen.de&gt;
Thema: AW: Internetinformationen zur hessischen Hundeverordnung

Sehr geehrter Herr Schmidt,

soeben aus dem Urlaub zurück habe ich Ihre Mail erhalten und gelesen. Zu
Ihrer Unterrichtung darf ich Ihnen folgendes mitteilen:

In einem Normenkontrollverfahren über die Zulässigkeit der
Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde vom 15. August 2000 hat der
Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) mit Urteil vom 29. August 2001, das
seit dem 23. Oktober 2001 rechtskräftig ist, klargestellt, dass es zulässig
ist, die Gefährlichkeit bestimmter Hunderassen zu vermuten und deren Haltung
von einer Erlaubnis abhängig zu machen. Die Regelung über die
unwiderlegliche Vermutung der Gefährlichkeit (§ 2 Abs. 1 Nr. 1 der geltenden
VO) hat der VGH für nichtig erklärt, so dass auf diese Hunde diejenigen
Bestimmungen der VO anzuwenden sind, die für die übrigen zwölf aufgelisteten
Hunderassen gelten. Das heißt, dass diese Hunde als gefährlich gelten, auch
wenn die Eigenschaften durch eine Wesensprüfung widerlegt werden können
(Restrisiko).
Auch die Bestimmung des § 6 Abs. 3 Halbsatz 1 der VO (Maulkorbzwang für das
Führen eines gefährlichen Hundes der in § 2 Abs. 1 Nr. 1 genannten drei
Rassen) hat der VGH für nichtig erklärt. Halbsatz 2 des § 6 Abs. 3 der VO
bleibt jedoch mit der Maßgabe in Kraft, dass die zuständige Ordnungsbehörde
für gefährliche Hunde - unabhängig von der Rassezugehörigkeit - das Tragen
einer Vorrichtung anordnen kann, die das Beißen zuverlässig verhindert
(Maulkorb, Beißkorb).

Auf Grund der vorgenannten Entscheidung des VGH, deren Entscheidungsformel
im Dezember 2001 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen -
GVBl., Teil I, Seite 588 veröffentlicht wurde, ist eine Änderung der VO in
Vorbereitung, die auch die Durchführung des Hundeverbringungs- und
-einfuhrbeschränkungsgesetz des Bundes vom 12. April 2001 (BGBl. I S. 530)
berücksichtigen wird.

Mit freundlichen Grüßen
i.A. Lüttmann

&gt; -----Ursprüngliche Nachricht-----
&gt; Von: Referat_M2
&gt; Gesendet am: Montag, 25. März 2002 16:24
&gt; An: Luettmann, Franz-Josef
&gt; Betreff: WG: Internetinformationen zur hessischen Hundeverordnung
&gt;
&gt; Hallo Herr Lüttmann,
&gt;
&gt; beigefügte Mail zuständigkeitshalber zwV.
&gt;
&gt; Mit freundlichen Grüßen
&gt; Peter Freier
&gt; (p.freier@hmdi.hessen.de)
&gt; Referat Presse- und
&gt; Öffentlichkeitsarbeit
&gt; Hessisches Ministerium
&gt; des Innern und für Sport
&gt;
&gt; -----Ursprüngliche Nachricht-----
&gt; Von: Andreas Schmidt []
&gt; Gesendet am: Montag, 25. März 2002 10:48
&gt; An: Referat_M2
&gt; Betreff: Internetinformationen zur hessischen Hundeverordnung
[/quote]

(From""Luettmann, Franz-Josef" &lt;F.Luettmann@hmdi.hessen.de&gt;"
SMTPOriginator "F.Luettmann@hmdi.hessen.de"
CopyTo "Referat_M2 &lt;Pressestelle@hmdi.hessen.de&gt;"
PostedDate 11.04.2002 16:05:35 )
ciao
Andreas
 
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