<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>An: pressestelle@hmdi.hessen.de
Thema: Internetinformationen zur hessischen Hundeverordnung
Guten Tag,
auf der Suche nach der derzeit gültigen hesischen Hundeverodnung wurde ich auf Ihrem Internetserver fündig:
Dort befindet sich aktuell die Datei "gefhundevo.htm" mit einer Datumsangabe "15. August 2000".
Diese Datei beginnt mit
"Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
(Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde)
Vom 15. August 2000"
und es wird u.a in §2 Absatz 1 angezeigt
(pauschale, durch Gegenbeweis der Sozialverträglichkeit nicht zu umgehende Diskriminierung aufgrund der Rasse)
"unwiderleglich vermutet (Kampfhund
American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier"
und § 6
(ständige tierschutzwidrige Maulkorbpflicht für alle erwachsenen Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit)
"(3) Wer einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, der älter als neun Monate ist,
außerhalb seiner Wohnung oder seines eingefriedeten Besitztums führt,
hat diesem eine Vorrichtung anzulegen, die das Beißen zuverlässig verhindert; "
Meines Wissens handelt es sich hierbei um eine Vorschrift, die - wie auch schon der Referentenentwurf von 2000 (Tötung aller Hunde dieser Rassen)
und die Verordnung von 2000 (zurückgezogen) rechtswidrig sind und deren Rechtswidrigkeit von Gericht festgestellt wurde.
Meines Wissens ist es geltendes Recht, dass die unwiderlegliche, fiktive Gefährlichkeitsvermutung von Hunden aufgrund Ihrer Rassenzugehörigkeit
vom Gericht gekippt wurde.
Ist die oben zitierte Vorschrift (§2 Abs.1) gültig oder nicht?
Falls nein, warum veröffentlichen Sie ungültige Vorschriften?
Ich bitte um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt
[/quote]
ciao
Andreas
Thema: Internetinformationen zur hessischen Hundeverordnung
Guten Tag,
auf der Suche nach der derzeit gültigen hesischen Hundeverodnung wurde ich auf Ihrem Internetserver fündig:
Dort befindet sich aktuell die Datei "gefhundevo.htm" mit einer Datumsangabe "15. August 2000".
Diese Datei beginnt mit
"Gefahrenabwehrverordnung über das Halten und Führen von gefährlichen Hunden
(Gefahrenabwehrverordnung gefährliche Hunde)
Vom 15. August 2000"
und es wird u.a in §2 Absatz 1 angezeigt
(pauschale, durch Gegenbeweis der Sozialverträglichkeit nicht zu umgehende Diskriminierung aufgrund der Rasse)
"unwiderleglich vermutet (Kampfhund
American Pitbull Terrier oder Pit Bull Terrier,
American Stafford Terrier oder American Staffordshire Terrier,
Staffordshire Bullterrier"
und § 6
(ständige tierschutzwidrige Maulkorbpflicht für alle erwachsenen Hunde aufgrund ihrer Rassezugehörigkeit)
"(3) Wer einen gefährlichen Hund nach § 2 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1, der älter als neun Monate ist,
außerhalb seiner Wohnung oder seines eingefriedeten Besitztums führt,
hat diesem eine Vorrichtung anzulegen, die das Beißen zuverlässig verhindert; "
Meines Wissens handelt es sich hierbei um eine Vorschrift, die - wie auch schon der Referentenentwurf von 2000 (Tötung aller Hunde dieser Rassen)
und die Verordnung von 2000 (zurückgezogen) rechtswidrig sind und deren Rechtswidrigkeit von Gericht festgestellt wurde.
Meines Wissens ist es geltendes Recht, dass die unwiderlegliche, fiktive Gefährlichkeitsvermutung von Hunden aufgrund Ihrer Rassenzugehörigkeit
vom Gericht gekippt wurde.
Ist die oben zitierte Vorschrift (§2 Abs.1) gültig oder nicht?
Falls nein, warum veröffentlichen Sie ungültige Vorschriften?
Ich bitte um Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas Schmidt
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ciao
Andreas