Einspruch gegen Bußgeldbescheid

Philipp Klarmann

Liebe Forumsteilnehmer,

wir haben heute den ersten Fall eines Bußgeldbescheides einer hiesigen rheinland-pfälzischen Kommune wegen nicht angelegten Maulkorbes bei einem Staffordshire-Mischling erhalten. 200,- DM wurden festgesetzt, gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt unter Berücksichtigung der laufenden Verfassungsbeschwerde am VerfGH Rheinland-Pfalz. Wir beabsichtigen ebenfalls den Rechtsweg auszuschöpfen.

Grüße,
Philipp Klarmann
Rechtsanwalt
Bellheim
 
  • 20. April 2024
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Hi Philipp Klarmann ... hast du hier schon mal geguckt?
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Guten Morgen Herr Klarmann,

ich danke Ihnen für die Erstellung Ihres Beitrages
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). Herzlich willkommen in der Kampfschmuser-Gemeinde und viel Spaß beim Stöbern auf diesen Seiten,

watson
 
Vielen Dank, ich beabsichtige alle hier auf dem Laufenden zu halten, da das Thema doch vielen hier unter den Nägeln brennt. Man stelle sich nur vor, 200,- DM pro Verstoß gegen die meiner Meinung nach überzogenen Auflagen würden hier Schule machen...

Philipp Klarmann
 
Guten Abend Herr Klarmann !

Ein herzliches Willkommen bei der KSG.

Ich möchte mich für Ihren Eisatz, und das Sie uns auf dem Laufenden halten wollen, bedanken.

Schöne Grüße

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merlin
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[Dieser Beitrag wurde von merlin am 06. Dezember 2000 editiert.]
 
Herzlich Willkommen bei der KSG,

ich drücke die Daumen für den Einspruch und bin gespannt, was sich ergeben wird.

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shevoice
 
Auch von mir ein herzliches Willkommen !
Viel Erfolg !

Rottigrüße von Vera
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[Dieser Beitrag wurde von bickrottis am 07. Dezember 2000 editiert.]
 
Einen Rechtsanwalt auf dieser Seite zu haben kann nicht schaden: hallo und willkommen!!

Kai
 
Hallo Herr Klarmann,

ein herzliches Willkommen in der Kampfschmuser-Gemeinde auch von meiner Seite.

Ich kann mich meinen Vorrednern nur anschließen. Vielen Dank, daß Sie ihre wirklich kostbare Zeit für uns AUCH nutzen....
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*freu*

Liebe Grüße

Sunny the
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Melanie & Staff-Bull Darius
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Mail to: [email protected]
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