Philipp Klarmann
Liebe Forumsteilnehmer,
wir haben heute den ersten Fall eines Bußgeldbescheides einer hiesigen rheinland-pfälzischen Kommune wegen nicht angelegten Maulkorbes bei einem Staffordshire-Mischling erhalten. 200,- DM wurden festgesetzt, gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt unter Berücksichtigung der laufenden Verfassungsbeschwerde am VerfGH Rheinland-Pfalz. Wir beabsichtigen ebenfalls den Rechtsweg auszuschöpfen.
Grüße,
Philipp Klarmann
Rechtsanwalt
Bellheim
wir haben heute den ersten Fall eines Bußgeldbescheides einer hiesigen rheinland-pfälzischen Kommune wegen nicht angelegten Maulkorbes bei einem Staffordshire-Mischling erhalten. 200,- DM wurden festgesetzt, gegen den Bußgeldbescheid wurde Einspruch eingelegt unter Berücksichtigung der laufenden Verfassungsbeschwerde am VerfGH Rheinland-Pfalz. Wir beabsichtigen ebenfalls den Rechtsweg auszuschöpfen.
Grüße,
Philipp Klarmann
Rechtsanwalt
Bellheim