Einsatz für bedrohte und misshandelte Tiere findet Grenzen im Gesetz. (letzt. Abs. !)

Moe

20 Jahre Mitglied
5. Januar 2002

Zum Tierschutz-Aktivismus

Einsatz für bedrohte und misshandelte Tiere findet Grenzen im Gesetz

DR. NORBERT SCHAUER

"Juristen für Tierrechte"

Der Tierrechtsaktivismus reicht von legalen Dauerdemonstrationen bis zu Brandanschlägen.
Umgekehrt wurden Tierschützer von Schweinebauern angeschossen oder von Zirkus-Betreibern
schwer verprügelt. Wenn von tierschützerischem Aktivismus die Rede ist, stehen Probleme der
Massentierhaltung, die Haltung von Wildtieren in Zirkussen, Tiertransport und schonende
Schlachtung, Legitimität des Handels mit Pelztieren, weidgerechtes Verhalten bei Jagd und
Fischfang, Schmuggel exotischer Tiere, Tierversuchsmedizin und -pharmazie im Vordergrund.

Militante Tierschützer machen immer wieder Schlagzeilen. Auch Sozialwissenschafter gehen
davon aus, dass sich der Konflikt zwischen Tierschützern und Tiernützern künftig ausweiten wird.

Wie sieht es rechtlich aus?

o Eigenmächtiges Betreten von Tierhaltungsbetrieben: Dem Grundeigentümer erwächst gegen
den Tierrechtsaktivisten ein Anspruch auf Feststellung der Stö-rung, Wiederherstellung des
früheren Besitzstandes und Unterlassung weiterer Störungen (Besitzstö-rungsklage). Der Anspruch
ist mit einer 30-tägigen materiellrechtlichen Ausschlussfrist begrenzt.

Jedem bloßen Betreten fremden Grundes haftet, wenn es nicht nur ganz unbedeutend ist, also
der Aufforderung zum Verlassen sofort Folge gegeben wird, eine Besitzstö-rung an. Für Schäden,
die beim Betreten des Grundstücks verursacht werden, aber auch für Folgeschäden
(Umsatzeinbußen auf Grund eines Fernsehberichts) wird nach allgemeinen Grundsätzen aus dem
Delikt gehaftet.


Tierbefreiung
ist Besitzstörung

Probleme sind hinsichtlich der Folgeschäden in Bezug auf die Schadenszurechnung (Adäquanz,
Rechtswidrigkeitszusammenhang) zu sehen. Strafrechtlich liegt im bloßen Betreten kein
Hausfriedensbruch vor, da dieser nach § 109 StGB das gewaltsame Erzwingen des Eintritts in eine
Wohnstätte voraussetzt.

o Tierbefreiung: Befreiungsaktionen sind Besitzstörungen; petitorisch kann auf Herausgabe
beziehungsweise Unterlassung geklagt werden. Strafrechtlich liegt dauernde Sachentziehung vor.

o Kürschnerboykott: Das Beschmieren von Auslagen stellt eine Sachbeschädigung dar, macht
daher strafbar und verpflichtet zum Schadenersatz. Wiederherstellung bzw. Unterlassung kann mit
Besitzstö-rungsklage oder petitorisch begehrt werden. Fordert der Aktivist zudem dazu auf, bei
Kürschnern nicht zu kaufen, liegt Boykott vor. Das Gesetz regelt ihn nicht. Ist damit eine
Beleidigung bzw. Rufschädigung im Sinne des § 1330 verbunden, gebührt nach dieser
Bestimmung Schadenersatz, bei Sittenwidrigkeit nach § 1295 Abs. 2 ABGB.

o Einzeltierrettung: Sieht jemand, wie ein anderer im Garten seines Hauses daran geht, seinen
Hund grausam zu töten, ist es ihm derzeit nicht erlaubt, diese Person mit Gewalt an seinem
strafbaren Treiben zu hindern. Auch das immer wieder von der Boulevardpresse emphatisch
gefeierte Aufbrechen eines Autos, um dem darin schmachtenden Hund Luft zu verschaffen, ist
rechtswidrig. Hier kommt allenfalls der Rechtfertigungsgrund des Notstandes in Form der Nothilfe
zu Gunsten und im Interesse des Tiereigentümers in Betracht.


life.is.sweet.gif
 
Hi!

Der Text bezieht sich auf die Situation in Österreich. Die rechtliche Situation in D ist etwas anders.

Micha
 
<BLOCKQUOTE><font size="1" face="Tahoma, Verdana, Arial">Zitat:</font><HR>Original erstellt von Micha:
Der Text bezieht sich auf die Situation in Österreich. Die rechtliche Situation in D ist etwas anders.[/quote]

Gut, daß du das nochmal sagst. Habe ich glatt überlesen - hätte sonst doch Österreich in die Überschrift eingebaut.

Was da im letzten Absatz steht, insbesondere am Anfang von diesem, finde ich aber dennoch heftig.
mad.gif


Grüße von Moe.
smile.gif


life.is.sweet.gif
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Einsatz für bedrohte und misshandelte Tiere findet Grenzen im Gesetz. (letzt. Abs. !)“ in der Kategorie „Presse / Medien“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

bxjunkie
Wie hübsch ist bitte Chuck :girl_pinkglassesf: Die erste Tat hatte sich am 5. März ereignet: Ein junger Mann wollte einen Kiosk ausrauben. Als der Angestellte ihm die Schreckschusspistole wegnehmen wollte, drückte der Täter ab. Der 63-jährige Kiosk-Mitarbeiter wurde ins Gesicht getroffen und...
Antworten
0
Aufrufe
264
bxjunkie
bxjunkie
lektoratte
TV-Tipp: "Die Leistung der Rettungshunde im türkischen Erdbebengebiet" Sonntag, 05.03,2023, ab 18:00 Uhr im WDR (TSEZ) Unter den ersten deutschen Helfern, die schon am Morgen nach dem verheerenden Erdbeben in der Türkei eingetroffen sind, waren auch ehrenamtliche Hundeführerinnen aus...
Antworten
5
Aufrufe
701
Mausili
Mausili
Lucie
"Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können." Tiersicherungsdienst Frank Weisskirchen Noch etwas, was man berücksichtigen sollte! Natürlich wird immer wieder erwartet (alleine schon eine Erwartung zu haben, ist für mich in dieser Situation eher befremdlich), dass Tiere nach...
Antworten
8
Aufrufe
630
Lucie
Dunni
Allerdings. Wenigstens haben sie noch versucht, ihn einzufangen… :(
Antworten
1
Aufrufe
508
lektoratte
lektoratte
Pennylane
Du musst registriert sein, um diesen Inhalt sehen zu können. Jetzt gleich auf Welt der Wunder tv
Antworten
0
Aufrufe
431
Pennylane
Pennylane
Zurück
Oben Unten