Einreise von Pitbull nach DE

icebill

10 Jahre Mitglied
Hallo,
Ich wohne derzeit noch in den Staaten und ziehe nach Deutschland um. Nun habe ich beim Zoll nachgelesen, dass das Einreisen von Pitbulls nicht erlaubt ist. Kennt sich jemand aus, ob das so stimmt. Unser Hund ist wie unser Kind und kann natuerlich nicht zurueck bleiben.
Eventuell fliegen wir auch nach Amsterdam ein, da ich mein Pferd noch mitnehme.
Meine zweite Frage waere nun, welche Papiere ich brauche um mit dem Hund nach DE einzureisen und in DE herum zu reisen, da ich nach Bayern ziehe.
Wie schnell muss ein Wesenstest etc. gemacht werden?
Wie ihr seht stehe ich im Dunklen, da es hier in den Staaten kein Kampfhundschutz gesetzt gibt.
Ich wuerde mich riesig freuen, wenn mir jemand weiterhelfen koennte.

Danke

Icebill
 
Vergiss es bitte, wenn dir dein Hund lieb ist...die Einreise eines Yankeeterriers ist (wenn er nicht ursprünglich aus der BRD kam ) verboten.

Wenn er nicht ganz den Standard entspricht und event. nur einen Anflug von Ähnlichkeit mit einem APBT hat könnte ein Rassegutachten helfen.

Nach Bayern geht aber überhaupt nicht. Hier gibt es so gut wie kaum eine Genehmigung für einen Kat1 Hund.

Hier findest du sämtliche Gesetzte der BRD und der einzelnen Bundesländer sowie den besten RA wenn es um Listenhunde geht.
 
  • 19. Juni 2025
  • #Anzeige
Übrigens... Es ist enorm wichtig auch an das richtige (!) Hundefutter zu denken.

Ich habe für unseren Dicken seeehr lange nach dem richtigen Futter gesucht. Durch Zufall habe ich den hier vom Forum angebotenen kostenlosen Futtercheck gefunden und konnte dort tatsächlich in Erfahrung bringen, welches Futter ganz konkret von anderen Hundebesitzern mit genau der gleichen Hunderasse bevorzugt wird.

Und unser Benny liebt sein neues Futter! Es hat sich gelohnt!! 

Wer ihn noch nicht ausprobiert hat, hier findet ihr den Futtercheck! Dauert weniger als eine Minute.

Ach ja, ihr könnt übrigens zusätzlich noch am Ende des Futterchecks gratis Futterproben von bis zu 20 verschiedenen Herstellern anfordern! 

So sah hier dann nach ein paar Tagen unser Tisch aus:



Euer Hund wird euch lieben! 

Hier nochmal der Link zum Futtercheck

LG Meike mit Benny
  • Freundlich
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 21 Personen
in bayern sind soweit ich weiß die haltung von sokas komplett verboten... musst du denn unbedingt nach bayern? sofern du überhaupt die einreise durchbekommst solltest du dir denke ich ein anderes bundesland aussuchen damit ihr mit hund glücklich werdet
 
ich sagt ja soweit ich weiß ;) und irren ist menschlich ;)

wer steigt schon noch durch diese ganzen unterschiedlichen gesetze durch? niemand... 10 km weiter und du hast komplett andere gesetze...
 
  • 19. Juni 2025
  • #Anzeige
Danke für den Tipp, Meike! Den Futtercheck (und vor allem die kostenlosen Futterproben :D) werde ich mir mal gönnen.
  • Freundlich
  • Gefällt
Reaktionen: Gefällt 10 Personen
Danke fuer eure Antwort.
Ich kann das echt nicht glauben, dass ich unseren Hund nicht einfuehren darf.
Das dem Hund nicht mal eine Chance geben wird einen Verhaltenstest zu machen.
Hier in den Staaten ist unser Hund ein Servicedog.
Ugh, jetzt weiss ich auch nicht was ich machen soll.
 
So hab das grad gelesen:

Ausnahmen vom Einfuhr- und Verbringungsverbot
Mit der Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (HundVerbrEinfVO) werden derzeit zur Vermeidung übermäßiger Beschwernisse im Reiseverkehr folgende Hunde von dem Einfuhr- und Verbringungsverbot ausgenommen:

Gefährliche Hunde, die von Personen mitgeführt werden, die sich nicht länger als vier Wochen in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten (insbesondere Touristenverkehr)
Gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zurzeit vorhandenen Bestand, die aus dem Ausland wieder eingeführt/verbracht werden
Diensthunde und Behindertenbegleithunde,
soweit die Hundehalter über die zur Überprüfung der Tiere erforderlichen Papiere verfügen (z.B. Abstammungsnachweis, Impfpass, Wesenstestbescheinigung, sonstige Bescheinigungen des zuständigen Ordnungsamtes).

Jetzt muss ich bloss herausfinden, ob der Zoll die Service Dog Papiere annimmt oder nicht.
Oder weiss jemand ob es einen Unterschied zwischen Service Dog und Diensthund gibt?
 
Jetzt mal eine andere Fragen. Wenn das in Deutschland so ein riesen Problem ist eine "gefaehrlich Hunderasse" zu halten. Wie kann man sich dann in DE ueberhaupt so einen Hund kaufen und was muss man machen, um den Hund halten zu duerfen?
 
Auch das ist eine Frage, die sich nicht so ohne Weiteres beantworten lässt, da hier jedes Bundesland eine eigene Gesetzgebung hat.

Nur mal zwei Beispiele:
Niedersachsen: Kauf von einem inländischen Halter/Züchter problemlos möglich, egal wo.

Nordrhein-Westfalen: Übernahme nur aus dem Tierschutz möglich, nicht von Privat (Begründung: Entlastung der öffentlichen Hand durch Übernahme eines TH-Hundes). Hund braucht Verhaltenstest, um von Maulkorb u/o Leine befreit zu werden, Besitzer braucht Sachkunde, einwandfreies Führungszeugnis usw.
Machst du den Test mit dem Hund freiwillig, kann er beliebig oft wiederholt werden.
Musst du ihn machen, da Hund auffällig wurde und du quasi vorgeladen wirst, kannst du ihn nur einmal machen. Besteht Hund nicht, bleibt es beim lebenslangen Maulkorb- und Leinenzwang.

Baden-Württemberg: Übernahme von Privat möglich, Hund muss Wesenstest machen. Dieser ist genau einmal möglich (mit wenigen Ausnahmen). Besteht er, wird er wie ein normaler Hund behandelt. Besteht er nicht, wird er eingezogen und kann je nach Begutachtung eingeschläfert werden, oder kommt ins TH, wird aber (meines Wissens nach) dann nur noch nach außerhalb BWs vermittelt. Du darfst ihn dann jedenfalls nicht mehr halten.

Das sind jetzt nur so drei Beispiele, an denen du aber schon sehen kannst, wie weit hier die Rechtslage und die Bedingungen für die Hundehaltung auseinandergehen...
 
Service Dog wird nicht anerkannt, außer du bist selbst schwerstbehindert. Einreisen dürfen auch Rettungshunde, wenn ihr einen Abschluss eines anerkannten Vereins habt. Solche Einheiten werden ausgebildet, geprüft und eingesetzt von verschiedenen Hilfs- und Rettungsorganisationen wie , e. V. (BRH), (BZRH), (DRV), , , , , aber auch bei der , der (DLRG).
Oder ihr seid blind und dein Hund dein Blindenhund.
 
Wenn dir die Beiträge zum Thema „Einreise von Pitbull nach DE“ in der Kategorie „Tierschutz allgemein“ gefallen haben, du noch Fragen hast oder Ergänzungen machen möchtest, mach doch einfach bei uns mit und melde dich kostenlos und unverbindlich an: Registrierte Mitglieder genießen u. a. die folgenden Vorteile:
  • kostenlose Mitgliedschaft in einer seit 1999 bestehenden Community
  • schnelle Hilfe bei Problemen und direkter Austausch mit tausenden Mitgliedern
  • neue Fragen stellen oder Diskussionen starten
  • Alben erstellen, Bilder und Videos hochladen und teilen
  • Anzeige von Profilen, Benutzerbildern, Signaturen und Dateianhängen (z.B. Bilder, PDFs, usw.)
  • Nutzung der foreneigenen „Schnackbox“ (Chat)
  • deutlich weniger Werbung
  • und vieles mehr ...

Diese Themen könnten dich auch interessieren:

Djinn
Aber das war fun!! Ich hoffe, dieser Mensch hat nicht wirklich einen Hund, yikes.
Antworten
38
Aufrufe
3K
MadMom2.0
MadMom2.0
veilchen
Ne keine Sorge unter den Umständen niemals.
Antworten
3
Aufrufe
753
veilchen
veilchen
Hmm, dann dürfte es eigentlich keine Probleme geben, würde aber trotzdem nochmals bei der französischen Botschaft nachfragen, ob die dieses Gutachten auch anerkennen. Wüsste jetzt aber nicht, warum sie das nicht sollten. Wenn nicht, gilt was in Frankreich immer gilt: sieht aus wie ein Pit...
Antworten
12
Aufrufe
2K
Heraline
Heraline
N
Antworten
8
Aufrufe
2K
N
Paulemaus
Ah, gut zu wissen. Kommt für mich leider zu spät, der Hund lebt nicht mehr und meine Schwester wohnt da nicht mehr.
Antworten
10
Aufrufe
2K
robert catman
robert catman
Zurück
Oben Unten