soeben per mail erhalten, weiß jemand genaueres???
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Einheitliche Gebühren NRW
Fragt mich nicht, wo ich´s her habe, aber das dürften ziemlich
wahrscheinlich die endgültigen einheitlichen NRW-Gebühren sein:
Tarifstelle 18a des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung erhält folgende Fassung:
18a.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die
Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde (LHV NRW) vom 30.06.2000
18a.1.1 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §4
Abs. 1 LHV NRW mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort nach § 4 Abs.
2 Nr. 4 LHV NRW = DM 180,-
18a.1.2 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §
4 Abs. 1 LHV NRW nach Aktenlage = DM 120,-
18a.1.3 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §
4 Abs. 1 LHV NRW soweit eine Erlaubnis durch eine andere Behörde bereits
erteilt war = DM 40,-
18a.1.4 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §
4 Abs. 1 LHV NRW soweit eine Erlaubnis durch eine andere Behörde bereits
erteilt war mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort nach § 4 Abs. 2
Nr. 4 LHV NRW DM 100,-
18a.1.5 Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 4 Satz
1 LHV NRW für Hunde der in den Anlagen zur LHV NRW aufgeführten Rassen und
deren Kreuzungen = DM 50,-
18a.1.6 Durchführung einer Sachkundeprüfung (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 2 LHV NRW)
= DM 50,-
18a.1.7 Durchführung einer Verhaltensprüfung für Hunde der in den Anlagen
zur LHV NRW aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen zur Ermöglichung einer
Entscheidung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 LHV NRW = DM 100,-
in besonders schwierigen Fällen = DM 100,- - 500,-
18a.1.8 Gutachten zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 2
Buchstabe b LHV NRW = DM 100,-
in besonders schwierigen Fällen = DM 100,- - 500,-
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Einheitliche Gebühren NRW
Fragt mich nicht, wo ich´s her habe, aber das dürften ziemlich
wahrscheinlich die endgültigen einheitlichen NRW-Gebühren sein:
Tarifstelle 18a des Allgemeinen Gebührentarifs der Allgemeinen
Verwaltungsgebührenordnung erhält folgende Fassung:
18a.1 Ordnungsbehördliche Verordnung über das Halten, die Zucht, die
Ausbildung und das Abrichten bestimmter Hunde (LHV NRW) vom 30.06.2000
18a.1.1 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §4
Abs. 1 LHV NRW mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort nach § 4 Abs.
2 Nr. 4 LHV NRW = DM 180,-
18a.1.2 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §
4 Abs. 1 LHV NRW nach Aktenlage = DM 120,-
18a.1.3 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §
4 Abs. 1 LHV NRW soweit eine Erlaubnis durch eine andere Behörde bereits
erteilt war = DM 40,-
18a.1.4 Entscheidung über einen Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach §
4 Abs. 1 LHV NRW soweit eine Erlaubnis durch eine andere Behörde bereits
erteilt war mit einer Überprüfung der Unterbringung vor Ort nach § 4 Abs. 2
Nr. 4 LHV NRW DM 100,-
18a.1.5 Entscheidung über die Erteilung einer Ausnahme nach § 6 Abs. 4 Satz
1 LHV NRW für Hunde der in den Anlagen zur LHV NRW aufgeführten Rassen und
deren Kreuzungen = DM 50,-
18a.1.6 Durchführung einer Sachkundeprüfung (vgl. § 4 Abs. 2 Nr. 2 LHV NRW)
= DM 50,-
18a.1.7 Durchführung einer Verhaltensprüfung für Hunde der in den Anlagen
zur LHV NRW aufgeführten Rassen und deren Kreuzungen zur Ermöglichung einer
Entscheidung nach § 6 Abs. 4 Satz 1 LHV NRW = DM 100,-
in besonders schwierigen Fällen = DM 100,- - 500,-
18a.1.8 Gutachten zur Feststellung der Gefährlichkeit eines Hundes nach § 2
Buchstabe b LHV NRW = DM 100,-
in besonders schwierigen Fällen = DM 100,- - 500,-
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