Eine unendliche Geschichte - Baxter

shevoice

KSG-Bullette™
20 Jahre Mitglied
In der Newsgroup hab ich folgendes gefunden:


ich hatte damals das OA Wiesbaden um eine Stellungnahme gebeten, heute habe
ich die Antwort in meinem Briefkasten gefunden. Eigentlich wollte ich das
ganze einscannen, aber mein Rechner macht gerade zicken, deswegen hier der
komplette Text - so koennen es auch die Leute lesen die ihre Nachrichten
normalerweise offline lesen. <-> Sollte einer von euch, da zu schon etwas
geschrieben haben - dann habe ich es wohl überlesen :( Also nicht böse
sein, falls es doppelt kommt.

[...]
Sehr geehrte Damen und Herren,

gerne beantworte ich als Amtleiter des Ordnungsamtes der Landeshauptstadt
Wiesbaden Ihre Fragen in dem mir möglichen Rahmen.

Erlauben Sie mir hierzu auf den beiliegenden Vermerk zu verweisen. Ich hoffe
damit Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantworten zu können.

Mit freundlichen Grüßen

Pohlenz
[...]

Nachfolgend nun der zweiseitige Vermerk - schaetzungsweise brav als
Serienbrief verschickt.

[ ]
15.09.2000 / 4400 pz-us

Vermerk

Fall "Bexter"

I. Am 24.08.1999 war Hund Bexter bereits bei einer Kontrolle aufgefallen.

Nach der damals gültigen städtischen "Gefahrenabwehrverordnung über das
Halten und Führen von Hunden in der Landeshauptstadt Wiesbaden" vom 11.
November 1998 hätte der Hund bis spätestens im Januar 1999 angemeldet und
wesengeprüft sein müssen.

Der mündlichen Aufforderung am 24.08.1999, den Hund vorzustellen, kamen die
Halter jedoch nicht nach. Vielmehr teilten sie schriftlich mit, dass sie an
der Wesenprüfung nicht teilnehmen würden. Mit Verfügung vom 08.09.1999 wurde
die Ablegung der Sachkundeprüfung, die Voraussetzung für die Haltung eines
gefährlichen Hundes war, gefordert. Obwohl der Hund seit 8 Jahren in der
Familie lebte, sahen sich die Halter nicht in der Lage, die Sachkundeprüfung
sofort abzulegen, sondern erst nach 10 Monaten mit der Bemerkung "jetzt
hätten sie den Hund im Griff". Anscheinend bestanden bei den Haltern
erhebliche Bedenken wegen des Charakters des Hundes.

II. Am 04.08.2000 wurde dann im Rahmen der damals gültigen hessischen
"Gefahrabwehrverordnung über Hunde mit gesteigerter Aggressivität und
Gefährlichkeit (Kampfhunde VO)" vom 05.07.2000 der Pitbull-Mischlingsrüde
"Bexter" auf Wesen und Verhalten geprüft.

Der Prüfer war ein anerkannter VDH-Gutachter, der natürlich VDH-Richtlinien
für die Begutachtung von Hunden anwendet. Die VDH-Richtlinien sind
bundesweit von Hundehaltern und Tierschützern anerkannt und werden seit
Jahren bei der Begutachtung von Hunden angewendet.

Dabei wird zunächst das Zusammenwirken zwischen Hund und Prüfer registriert
(Anfassen, Messen, Hochheben) und dann das Verhalten des Hundes in
Alltagssituationen mit Menschen (z.B. dichtes passieren von Passanten
verschiedener Art, Kinderwagen, Joggern, Skatern, Radfahrern) sowie mit
Tieren, insbesondere mit anderen Hunden und auf audiovisuelle Reize (z.B.
Mülltonnendeckel zuklappen, Schirm aufspannen) getestet. Die Prüfung dauert
in der Regel zwischen 20 und 30 Minuten.

Die Prüfung des Hundes Bexter ergab bei der Konfrontation mit verschiedenen
anderen Hunden ein weit übersteigertes Aggressionsverhalten. Der Hund
versuchte, sich neutral verhaltende Artgenossen ansatzlos, das heißt ohne
Vorwarnung, aufs höchste erregt und ohne die hundetypische stufenweise
Steigerung, anzugreifen. Diese Angriffe waren erkennbar auf die Beschädigung
des Artgenossen ausgerichtet. Der Rüde konnte nur mit großem Kraftaufwand im
Würgegriff von der Halterin zurückgehalten werden. Nach der Konfrontation
konnte sich der Rüde minutenlang nicht beruhigen, obwohl die Hundehalterin
dies intensiv versuchte und der andere Hund schon längst außer Sicht war.

Lediglich die Ahnung der Anwesenheit eines Artgenossen rief in ihm
Aggressionsverhalten hervor. Dieses Verhalten steht weit über den Rahmen der
hundegemäßen Verhaltensweisen bei der Begegnung mit anderen Hunden
entsprechend der Rituale hundlicher Kommunikation hinaus.
Der Gutachter kam zu dem Schluss, dass er sich bei dem Test in
Teilbereichen - gegenüber Menschen - zwar unauffällig verhalten habe,
gegenüber anderen Hunden aber nicht tolerierbar aggressiv.

Im Internet wird behauptet, der Hund sei an einem Fahrzeug der Polizei
hochgezogen und mit drei gereizten und aggressiven Schäferhunden
konfrontiert worden, was alleine dazu geführt habe, dass die Prüfung nicht
bestanden worden sei.
Diese Behauptung ist unwahr.
Der Hund sprang vielmehr an dem Fahrzeug der Polizei hoch und versuchte, an
die Polizeihunde heranzukommen. Die Halterin hat nur mit Mühe ihren Hund
zurückhalten können. Bei der Prüfung selbst wurde ein anderer Hund an ihm
vorbei geführt; dabei reagierte Bexter wie oben bereits dargestellt.
Unwahr ist auch die Behauptung, die Prüfung habe höchstens 10 Minuten
gedauert. Vielmehr dauerte die Prüfung ca. 25. Minuten.

III. Nachdem am 04.08.2000 die Halter über den Ablauf der Wesensprüfung
informiert und die Prüfung mit dem dargestellten Ergebnis durchgeführt
worden war, wurde die Sicherstellung des Hundes verfügt.
Die Halter wurden zur geplanten Einschläferung sofort angehört und auf die
rechtlichen Möglichkeiten (Eilantrag beim Verwaltungsgericht) hingewiesen.

Die Halter verließen den Hundeplatz mit dem Ziel, das Verwaltungsgericht
anzurufen, um einen Stop-Antrag zu erwirken. 30 Minuten später kamen die
Halter jedoch zurück und teilten mit, dass sie mit der Einschläferung durch
das Ordnungsamt einverstanden seien.

Bei diesem Gespräch waren neben den Bediensteten des Ordnungsamtes anwesend:
Der Amtsveterinär, die Geschäftsführerin des Tierschutzvereins Wiesbaden
sowie der Leiter des Tierheims, der Gutachter sowie vier weitere Beamte des
Polizeipräsidiums Wiesbaden.

Der Hund wurde am selben Tag eingeschläfert



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shevoice
 
  • 18. April 2024
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