EIN UND Ausreise-Grenze

Wilfried Hoffmann

Folgendes Schreiben erhielt ich per Fax:

Ministerium des Innern und für Sport,
Postfach 3280-55022 Mainz Telex 4187609 und
Telefax 06131-163595
Telefon 06131-160
Herrn
Wilfried Hoffmann
Polcher Str. 118

56727 Mayen

Sachbearbeiterin [email protected]
Datum 10.5.01

Betr.:Gesetz zur Beschränkung des Verbringens
oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das
Inland;
Ausnahmetatbestände zum Einfuhr-und Verbringungsgebot gefährlicher hunde in das Inland(§2Abs.2Nr.3 HundVerbEinfG)


Sehr geehrter Herr Hoffmann,

die Staatskanzlei hat mir Ihre Anfrage vom
30.4.01,mit dem Sie Probleme im Zusammenhang
mit der Einreise mit Ihrem gefährlichen Hund
von Belgien nach Deutschland seit Inkrafttreten des v.g. Bundesgesetzes ansprechen, am 9.Mai 2001 mit der Bitte um Beantwortung zugeleitet.


Das Bundesministerium des Innern hat mit dem Bundesministerium der Finanzen vereinbart,bis zum Erlaß der sich in Vorbereitung befindlichen Verordnung über
Ausnahmen zu dem nunmehr geltenden Einfuhr-und Verbringungsverbot für gefährliche Hunde
bereits jetzt Ausnahmetatbestände zu dem o.g. Gesetz zugelassen.

Eine dieser ausnahmen umfasst die von Ihnen
angesprochene Problematik,dass gefährliche Hunde aus dem in Deutschland zur Zeit vorhandenen Bestand ins Ausland verbracht und dann wieder eingeführt werden sollen.Dabei müssen die jeweiligen Hundehalter allerdingsüber die zur Überprüfung der Indentität der Tiere erofrderlichen Papiere verfügen.


Über diese vorläufigen Ausnahmen hat das Bundesministerium des Innern den
Bundesgrenzschutz und das Bundesministerium der Finanzen die Zollverwaltung informiert.

Ich hoffe,dass ich Ihnen mit diesen Informationen behilflich sein konnte.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Nicole Ebert
 
  • 23. April 2024
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Die erforderlichen Papiere: Impfausweis, Haltungsgenehmigung, Kaufvertrag , das Formular vom Zoll - was genau wird ja leider nicht gesagt. Also alles mitnehmen. Gilt diese Ausnahme jetzt für alle die in den Urlaub wollen oder Berufspendler?

Kai
 
Ich würde mich nicht unbedingt auf diese Aussage verlassen. Nach Informationen von Besuchern unserer Hundeschule und auch einer anderen Hundeausbilderin ist nämlich genau diese Aus- und Einfuhr im Gesetz vergessen worden, so dass es so aussehen kann, dass der Hund zwar z.B. nach Holland eingeführt werden kann, aber nicht wieder nach Deutschland´zurückgeführt werden darf (trotz Papiere). Dann kann es nämlich passieren, dass dieser Hund in Holland zunächst einmal in ein Tierheim gebracht wird (trotz Papieren)!

WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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Zurück ja - aber ohne Hund

Der Grund dafür ist eine Lücke im Kampfhundegesetz, das am 20. April in Kraft getreten ist.
Achim Konnegen traute seinen Ohren nicht. An der Grenze würde sein Hund "selbstverständlich beschlagnahmt", erklärte ein Verantwortlicher aus dem Bundesinnenministerium dem Anwalt aus dem Ruhrgebiet, der zwei Staffordshire-Terrier besitzt. Konnegen hatte, wie jedes Jahr, seine Urlaubsreise ins Ausland geplant. Als Rechstkundiger hatte er die entsprechenden Passagen des neuen Kampfhundegesetzes studiert und war über das Importverbot gestolpert. "Da steht eindeutig, dass alle als gefährlich eingestuften Rassen nicht importiert werden dürfen, ohne jede Ausnahme", erläutert Konnegen. Dass dies nicht nur für Hunde gilt, die wirklich importiert werden sollen, sondern auch für jeden Halter, der mit seinem Hund wieder in die Bundesrepublik einreist, wurde ihm im zuständigen Ministerium eindeutig bestätigt.
"Ja, das ist wohl so", musste jetzt der nordrhein-westfälische Innenminister Fritz Behrens (SPD) zugeben. Seine grüne Kollegin im Umweltressort Bärbel Höhn, die maßgeblich dafür gesorgt hat, dass an Rhein und Ruhr nicht nur Pitbulls und Terrier, sondern 29 weitere Rassen als gefährlich gelten, schüttelte ebenfalls den Kopf, als sie von dem Problem hörte. "Wenn es so ist, muss das geändert werden." Innenminister Behrens hat zugesagt, die Gesetzeslücke bei der Wiedereinreise "zügig" zu schließen. Ob "zügig" noch vor der Sommer-Urlaubssaison heißt, mochte er aber nicht zusagen.
Jürgen Zurheide, Düsseldorf, 15.05.2001 17:47 UhrT


WHeimann
Hundeschule des Tierschutzverein Iserlohn e.V.

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Wie bereits in einem anderen Bericht zu diesem Thema schon geschrieben, wird neben dem Import das "Verbringen" genannt.

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shevoice
 
Ja,
das mit dem Verbringen ist wohl so eine Sache!
Da ich zur Zeit im Ausland lebe, wollte ich vom
saarländischen Staatssekretär J.Hecken Auskunft haben,
ob ich zu Verwandtenbesuchen noch in die BRD mit meinen Hunden einreisen darf! Darauf wurde ich hingewiesen, daß ich somit gegen Bundesgesetz verstoße und dieses Vergehen mit bis zu 10000 DM Strafe geahndet werden kann, egal ob der Bullterrier nicht in der saarländischen Hundeverordnung aufgeführt wird, oder der Hund schon 7 Jahre mit mir in Deutschland verbracht hat!
Aber vielleicht tritt ja jetzt die Ausnahmereglung für mich zu, daß Ausländer mit Kampfhunden für 4 Wochen in die BRD einreisen dürfen!

Mit gemischten Grüßen
MadBull
 
Du musst klären,von wann die Auskunft der Saar-Regierung ist, die Ausnahmen wurden vom Bundesinnen-
ministerium um den 8.5.01 erlassen, ich habe es nicht
nur schriftlich, es war auch in der Presse.
M.E. fällst du unter den Ausnahmetatbestand "Tourist",
da darfst Du zwar nur für 4 Wochen kommen,da aber die
Eurogrenzen offen ist, weis ja niemand,wann du gekommen
bist.
 
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