- Rob
Vorabinfo:
Speziell der "Schwebeakt"
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Sehr geehrter Herr K.,
bei Ihrem Auftritt vor wenigen Wochen in Osnabrück sind Sie bei Vollführung Ihres Schwebeakts auf mich mit meinem Junghund mit hoher Geschwindigkeit zugefahren und haben eine Schelle / Autohupe erklingen lassen. Die hat mich in dieser Situation überrascht, den Hund, den ich an der kurzen Leine geführt habe verschreckt, so dass er sich zurückziehen wollte, bzw. flüchten wollte. Das Publikum quittierte die Angstreaktion meines Hundes mit Lachen.
Als ich es geschafft hatte meinen Hund zu beruhigen, wiederholten Sie den Vorgang, fuhren wieder mit hoher Geschwindigkeit auf mich und meinen Hund zu und erzeugten wieder ein lautes Geräusch, welches eindeutig darauf abzielte, den Hund zu erschrecken.
Dieses Mal ließ sich mein Hund jedoch nicht so einfach beruhigen, worauf hin ich mit meinem Hund gezwungenermassen ein Desensibilisierungsprogramm durchführen musste. Ich hockte mich also zu meinem Hund mitten auf Ihre "Bühne" und wartete, bis er mit seinem angst-aggressiven Verhalten aufhörte, welches sich in Bellen, Drohen, Schnappversuche äußerte.
Durch mein Verhalten fühlten sie sich gestört, wiesen mich darauf hin, dass ich den Hund bitte gut festhalten solle.
Ich habe in dieser Situation darauf verzichtet, Sie vor ihrem Publikum auf ihre tierschutzrelevanten Handlungen aufmerksam zu machen, habe mich stattdessen um meinen Junghund gekümmert.
Durch Ihr Verhalten, welches Sie auch mehrfach bei einer französischen Bulldogge auf der anderen Seite des Publikums durchgeführt haben, gehe ich davon aus, dass diese Form von Tierquälerei zu ihrem Standardprogramm gehört.
Ich bitte Sie darüber nachzudenken, welchen Preis Sie für ein paar "schadenfrohe Lacher" in Kauf nehmen. Sie traumatisieren dadurch ggf. ein Tier, es kann seine Umweltsicherheit verlieren. Und der Halter muss dafür dann eine Lösung finden. Ist er selbst dazu nicht in der Lage, wird der kostenintensive Gang zum Hundetrainer unumgänglich, bzw. das Leben für 10 - 15 Jahre mit einem gestörten Hund.
Wird mir ein weiterer Fall ab diesem Zeitpunkt bekannt, bei dem Sie tierschutzrelevantes Verhalten zeigen, werde ich alle juristischen Mittel ausschöpfen, um sie von diesem Verhalten abzubringen.
Als Maßstab werde ich §17 Abs. 2 lit. b Tierschutzgesetz anbringen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Happek
Dipl.Wirt.Ing.(FH)
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Habe lange drüber nachgedacht, wie ich auf Dr. Musikus reagieren sollte. Diese E-Mail, die jetzt raus ist, ist meine Reaktion.
Speziell der "Schwebeakt"
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Sehr geehrter Herr K.,
bei Ihrem Auftritt vor wenigen Wochen in Osnabrück sind Sie bei Vollführung Ihres Schwebeakts auf mich mit meinem Junghund mit hoher Geschwindigkeit zugefahren und haben eine Schelle / Autohupe erklingen lassen. Die hat mich in dieser Situation überrascht, den Hund, den ich an der kurzen Leine geführt habe verschreckt, so dass er sich zurückziehen wollte, bzw. flüchten wollte. Das Publikum quittierte die Angstreaktion meines Hundes mit Lachen.
Als ich es geschafft hatte meinen Hund zu beruhigen, wiederholten Sie den Vorgang, fuhren wieder mit hoher Geschwindigkeit auf mich und meinen Hund zu und erzeugten wieder ein lautes Geräusch, welches eindeutig darauf abzielte, den Hund zu erschrecken.
Dieses Mal ließ sich mein Hund jedoch nicht so einfach beruhigen, worauf hin ich mit meinem Hund gezwungenermassen ein Desensibilisierungsprogramm durchführen musste. Ich hockte mich also zu meinem Hund mitten auf Ihre "Bühne" und wartete, bis er mit seinem angst-aggressiven Verhalten aufhörte, welches sich in Bellen, Drohen, Schnappversuche äußerte.
Durch mein Verhalten fühlten sie sich gestört, wiesen mich darauf hin, dass ich den Hund bitte gut festhalten solle.
Ich habe in dieser Situation darauf verzichtet, Sie vor ihrem Publikum auf ihre tierschutzrelevanten Handlungen aufmerksam zu machen, habe mich stattdessen um meinen Junghund gekümmert.
Durch Ihr Verhalten, welches Sie auch mehrfach bei einer französischen Bulldogge auf der anderen Seite des Publikums durchgeführt haben, gehe ich davon aus, dass diese Form von Tierquälerei zu ihrem Standardprogramm gehört.
Ich bitte Sie darüber nachzudenken, welchen Preis Sie für ein paar "schadenfrohe Lacher" in Kauf nehmen. Sie traumatisieren dadurch ggf. ein Tier, es kann seine Umweltsicherheit verlieren. Und der Halter muss dafür dann eine Lösung finden. Ist er selbst dazu nicht in der Lage, wird der kostenintensive Gang zum Hundetrainer unumgänglich, bzw. das Leben für 10 - 15 Jahre mit einem gestörten Hund.
Wird mir ein weiterer Fall ab diesem Zeitpunkt bekannt, bei dem Sie tierschutzrelevantes Verhalten zeigen, werde ich alle juristischen Mittel ausschöpfen, um sie von diesem Verhalten abzubringen.
Als Maßstab werde ich §17 Abs. 2 lit. b Tierschutzgesetz anbringen:
Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer
1.
ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet oder
2.
einem Wirbeltier
a)
aus Rohheit erhebliche Schmerzen oder Leiden oder
b)
länger anhaltende oder sich wiederholende erhebliche Schmerzen oder Leiden
zufügt.
Mit freundlichen Grüßen
Robert Happek
Dipl.Wirt.Ing.(FH)
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Habe lange drüber nachgedacht, wie ich auf Dr. Musikus reagieren sollte. Diese E-Mail, die jetzt raus ist, ist meine Reaktion.