Hunde durch Dünger vergiftet – Gericht spricht Hersteller frei
Bückeburg (bd). Ulrich Masuch hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Vor über einem Jahr hätte er seine beiden Hunde um ein Haar auf tragische Weise verloren, weil sie von einem nicht ordnungsgemäß untergearbeiteten Dünger gefressen hatten (wir berichteten). Masuch ging vor Gericht und verklagte den Hersteller auf Schadensersatz. Das Gericht befand jetzt aber: Kein Grund für eine Verurteilung, weil nicht bezeugt worden war, dass die Tiere an diesem Tag kein anderes Gift zu sich genommen hatten.
Oft sind Hunde durch unachtsam ausgelegtes Gift gefährdet.
Enttäuscht sind Ulrich Masuch und seine Ehefrau Marina auch von ihrem Anwalt. „Hätte der mich als Zeugin aufgeführt, hätte der Richter anders entschieden“, ist die Meinserin überzeugt. Sie hatte die beiden Tiere – eine schwarz-weiße Bismarck-Dogge und einen Hovawart-Briard-Mischling – an dem besagten Morgen spazieren geführt. „Bis dahin hatten sie noch nichts gefressen. Sie bekommen ihr Futter immer erst nach dem Spaziergang“, erklärt sie. Kurz nach der morgendlichen Runde waren die Hunde zitternd zusammengebrochen. Nur durch die schnelle Einlieferung in eine Tierklinik konnten sie gerettet werden. Marina Masuch hatte damals in zweifacher Weise schnell reagiert. Neben der sofortigen Einleitung der Behandlung hatte sie sich von den zuständigen Mitarbeitern der Gartenbaufirma, die an diesem Morgen Bäume an den Wegesrand der Straße einpflanzten, auch Proben des Düngers samt Verpackung aushändigen lassen. „Ich hatte gesehen, dass die Hunde irgendwas von den aufgeschütteten Erdhaufen gefressen hatten“, begründet Marina Masuch. So abwegig schien der zuständige Richter dann auch die Variante der Masuchs nicht zu halten, dass eben dieser Dünger für die Vergiftungssymptome der Hunde verantwortlich gewesen war. In seiner Urteilsbegründung schrieb er: „Auch das Gericht hält die Erkrankung der Hunde durch die Aufnahme des...Düngers für wahrscheinlich. Für eine Verurteilung reicht eine Wahrscheinlichkeit aber nicht aus. Denn der Kläger hat nicht vorgetragen, dass die Hunde um den angeblichen Schadenszeitraum...nicht mit anderen potenziellen Giften in Berührung gekommen sind.“ Die Firma, die das phosphorhaltige Düngemittel herstellt, hatte während des Verfahrens generell bestritten, dass das Mittel für Tiere schädlich sei. „Obwohl groß auf der Verpackung steht, dass man den Dünger von Kindern und Tieren fernhalten soll“, prangert Ulrich Masuch an. Zeitgleich habe der Hersteller zudem einen Forschungsauftrag bei einem Münchener Veterinär veranlasst, die Schadensauswirkung dieses Düngers bei Hunden zu testen. Auch das Ehepaar Masuch ließ ein Gutachten erstellen. Das bescheinigte jedoch nur den mit an sicherer Wahrscheinlichkeit grenzenden Verdacht, der Dünger habe die Vergiftungssymptome hervorgerufen. Für eine Verurteilung nicht ausreichend genug. Masuchs sind überzeugt: Hätte der Anwalt Marina Masuch als Zeugin bestellt, hätten sie den Prozess mit an großer Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewonnen.
© Schaumburger Zeitung, 13.10.2001
Bückeburg (bd). Ulrich Masuch hat den Glauben an die Gerechtigkeit verloren. Vor über einem Jahr hätte er seine beiden Hunde um ein Haar auf tragische Weise verloren, weil sie von einem nicht ordnungsgemäß untergearbeiteten Dünger gefressen hatten (wir berichteten). Masuch ging vor Gericht und verklagte den Hersteller auf Schadensersatz. Das Gericht befand jetzt aber: Kein Grund für eine Verurteilung, weil nicht bezeugt worden war, dass die Tiere an diesem Tag kein anderes Gift zu sich genommen hatten.
Oft sind Hunde durch unachtsam ausgelegtes Gift gefährdet.
Enttäuscht sind Ulrich Masuch und seine Ehefrau Marina auch von ihrem Anwalt. „Hätte der mich als Zeugin aufgeführt, hätte der Richter anders entschieden“, ist die Meinserin überzeugt. Sie hatte die beiden Tiere – eine schwarz-weiße Bismarck-Dogge und einen Hovawart-Briard-Mischling – an dem besagten Morgen spazieren geführt. „Bis dahin hatten sie noch nichts gefressen. Sie bekommen ihr Futter immer erst nach dem Spaziergang“, erklärt sie. Kurz nach der morgendlichen Runde waren die Hunde zitternd zusammengebrochen. Nur durch die schnelle Einlieferung in eine Tierklinik konnten sie gerettet werden. Marina Masuch hatte damals in zweifacher Weise schnell reagiert. Neben der sofortigen Einleitung der Behandlung hatte sie sich von den zuständigen Mitarbeitern der Gartenbaufirma, die an diesem Morgen Bäume an den Wegesrand der Straße einpflanzten, auch Proben des Düngers samt Verpackung aushändigen lassen. „Ich hatte gesehen, dass die Hunde irgendwas von den aufgeschütteten Erdhaufen gefressen hatten“, begründet Marina Masuch. So abwegig schien der zuständige Richter dann auch die Variante der Masuchs nicht zu halten, dass eben dieser Dünger für die Vergiftungssymptome der Hunde verantwortlich gewesen war. In seiner Urteilsbegründung schrieb er: „Auch das Gericht hält die Erkrankung der Hunde durch die Aufnahme des...Düngers für wahrscheinlich. Für eine Verurteilung reicht eine Wahrscheinlichkeit aber nicht aus. Denn der Kläger hat nicht vorgetragen, dass die Hunde um den angeblichen Schadenszeitraum...nicht mit anderen potenziellen Giften in Berührung gekommen sind.“ Die Firma, die das phosphorhaltige Düngemittel herstellt, hatte während des Verfahrens generell bestritten, dass das Mittel für Tiere schädlich sei. „Obwohl groß auf der Verpackung steht, dass man den Dünger von Kindern und Tieren fernhalten soll“, prangert Ulrich Masuch an. Zeitgleich habe der Hersteller zudem einen Forschungsauftrag bei einem Münchener Veterinär veranlasst, die Schadensauswirkung dieses Düngers bei Hunden zu testen. Auch das Ehepaar Masuch ließ ein Gutachten erstellen. Das bescheinigte jedoch nur den mit an sicherer Wahrscheinlichkeit grenzenden Verdacht, der Dünger habe die Vergiftungssymptome hervorgerufen. Für eine Verurteilung nicht ausreichend genug. Masuchs sind überzeugt: Hätte der Anwalt Marina Masuch als Zeugin bestellt, hätten sie den Prozess mit an großer Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit gewonnen.
© Schaumburger Zeitung, 13.10.2001