Wenn man genauere Angaben hätte,
wer (privat/ Gesellschaft) ist der Vermieter;
wie sieht der Mietvertrag aus, ist er befristet bis 11/04, wann wurde die Rottihaltung untersagt, Frist bis wann;
gabs evtl. Beschwerden anderer Mieter, hat der Hund evtl gebellt, während Anwesenheit usw.;
Stehen Rottis in Hannover auf irgendeiner Soka-Liste (ich glaube das ist doch nur in Bayern der Fall) wenn ja, hat der Hund Wesenstest usw.;
hat der Hund irgendwie sonst schon eine (behördliche) Auffälligkeit gehabt durch irgend einen Vorfall;
Mit genaueren Angaben könnte man Dir Tips geben, ein Brieflein zusammenzubasteln für den Vermieter, das ihm aufzeigt, dass er mit dieser unqualifizierten Einschüchterungstaktik nicht weit kommen wird, höchstens vor Gericht!
Genauso könntest Du ihm drohen, wenn er nicht aufhört damit, kommt der Kaiser von China und versohlt im den A...!
Das hätte nämlich genausoviel Wahrheitsgehalt!
Jedenfalls eine behördliche Abholung usw. ist alles nur leeres und noch dazu recht blödes Geschwätz, und soll nur einschüchtern und dazu dienen, dass Du den Hund weggibst, der Rest interessiert den Vermieter nicht. Aber so geht ja wirklich nicht!
Also bitte Details, dann könnte man Dir Tips geben Dich zu wehren!
Kopf hoch, Du brauchst Dich nicht einschüchtern zu lassen!
LG
Puck, Wicki, Frodo und Kira (die alle schon die Zähne zeigen und knurren!)