DNA Test Berlin - Anmeldung als..?

sophiecchange

Hallo zusammen.

Ich habe ein Problemchen. Ich habe einen Mischling der laut DNA Test aus 50% Franz. Bulldogge, 12,5% Labrador und 37.5% Mischling besteht. Der Mischlinganteil kann nicht eindeutig identifiziert werden, laut Test ist dort nur die Rassewahrscheinlichkeit gelistet. Weit unten, mit prozentual geringer Wahrscheinlichkeit könnte auch ein American Stafford drin stecken.

Ich habe nun bereits eine E-Mail an das Bezirksamt geschickt mitsamt des DNA Tests (allerdings nicht durch einen Tierarzt vollzogen und bestätigt) und nach der Möglichkeit einer Rasseunbedenklichkeitsbescheinigung gefragt. Auf diese bin ich per Zufall gestoßen.

Ob nun der DNA Test neu gemacht werden muss oder nicht spielt keine Rolle - wie verhält es sich wenn ein American Stafford möglich wäre, allerdings nicht eindeutig nachgewiesen werden kann? Ich möchte nur schonmal ein paar Infos.

Sophie
 
  • 28. März 2024
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Hi sophiecchange ... hast du hier schon mal geguckt?
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Wo kommt denn der Hund denn her?
In Berlin muss man doch Auflagen erfüllen, oder? Können die nicht weiterhelfen?

Ich hätt den DNA Test nicht mitgeschickt. Ich denke es zwar nicht, aber wenn da jemand schlechte Laune hat wird der Hund eventuell eingestuft oder es wird eine Phänotyp-Beurteilung angeordnet.
Da wird der Hund dann rein nach Optik einer Rasse zugewiesen.
 
Von Bekannten, die Eltern von ihm kenne ich auch beide, er ist durch seine Mutter, die französische Bulldogge eben ziemlich breit und seit Vater ist ein Straßenhund aus Rumänien der groß ist und nach gar nichts aussieht was in Frage kommen würde. Er war quasi durch diese Mischung ein Überraschungspaket.

Auflagen gibt es natürlich, da allerdings ein American Stafford nur mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit vorkommen könnten laut Test und nicht mal eindeutig nachgewiesen werden kann, ist es schwierig da online Infos zu finden. Er sieht einfach optisch stark danach aus, allerdings kommt das halt wie gesagt einfach durch die groß, klein, breit, schlank Mischung der Eltern zustande
 
Ich denk Welpenhandel ist in Berlin von privat verboten?
Das meinte ich mit Auflagen.

Und joa, wer sich einen Mischling kauft, muss, gerade wenn Bulldog beteiligt ist, damit rechnen dass er nach Listi aussehen könnte, erwachsen.

Vllt kannst du dem Amt noch sagen, dass du die Eltern kennst und nachweisen kannst.
 
Ich würde das zuständige Amt anrufen und fragen ob ein Dna Test überhaupt anerkannt wird oder ob du ein Rassegutachten eines anerkannten Sachverständigen brauchst.
 
Laut Gesetz dürfte man den Hund gar nicht angemeldet bekommen, oder? Wie wird in so einem Fall vorgegangen?
 
Habe auch schon über ein Rassegutachten nachgedacht, es ist ja auch kein Problem im Falle den Sachkundenachweis und Wesenstest zu machen, ich will eben nur auf der sicheren Seite sein mit allem
 
Dürfte man denn überhaupt in Berlin einen Listengund von privat übernehmen?
 
Wie alt ist der Hund?
1. Darfst du keinen Hund unter 12 Monaten von privat übernehmen.
2. Darfst du keinen Listenhund (Phänotyp) von privat übernehmen.
 
Habe ihn seit er 2 Monate alt ist, jetzt ist er 1 Jahr alt. Beide Eltern sehen nicht nach Listenhund aus, nicht mal annähernd die Mutter ist wie gesagt eine Französische Bulldogge, das er so aussieht wie er nun aussieht ist Zufall
 
Ist der Hund bisher nicht angemeldet?

Ich glaub ja, hier kann dir nur dein Amt weiterhelfen, Einzelfallentscheidung.

War euch vorher klar, dass der Handel mit Welpen von privat verboten ist?

Zeig nochmal n Bild.
 
Er ist angemeldet, von Anfang an. Als Französische Bulldogge Mischling, weil der Vater eben nicht mal annähernd nach irgendeinem Listenhund aussieht
 
Und du willst das jetzt nur aufgrund des DNA Tests ändern? :verwirrt:

Sieht er denn nun nach Listenhund aus?
 
Mir war nicht bewusst dass es auch bei Mischlingen privat nicht erlaubt ist. Was sind denn da die Konsequenzen??
 
Habe ihn seit er 2 Monate alt ist, jetzt ist er 1 Jahr alt. Beide Eltern sehen nicht nach Listenhund aus, nicht mal annähernd die Mutter ist wie gesagt eine Französische Bulldogge, das er so aussieht wie er nun aussieht ist Zufall

Er ist angemeldet, von Anfang an. Als Französische Bulldogge Mischling, weil der Vater eben nicht mal annähernd nach irgendeinem Listenhund aussieht
A) Mischling ist Mischling und es gibt keine Garantie, wie die Ahnen durchschlagen

B) hast du keine Garantie, dass der Vater auch der Vater ist

Rassegutachten erfolgt nach Phänotyp.

Über das Berliner Hundegesetz wissen andere hier besser Bescheid
 
Wenn er nach Listi aussieht und die TE in eine Kontrolle kommt, kommt sie mit der bisherigen Anmeldung als EB Mischling ja nicht weit. Das fällt jedem MA vom Ordnungsamt mit ziemlicher Sicherheit sofort auf. Wobei erschwerend hinzu kommt, dass der Hund ja sowieso gesetzeswidrig angeschafft wurde.
Ich würde mich erst mal von einem versierten Anwalt beraten lassen, was da jetzt noch möglich ist.
 
Aber wenn du ihn mit 2 Monaten schon direkt angemeldet hast, und es da keinen Ärger gab mit dem Amt, dass die Anschaffung von privat verboten ist, dann ist das doch schon mal durch?!
Ich verstehe nicht, warum du jetzt tätig werden möchtest?
Du wirst den Hund doch damals als French Bulldogmix angemeldet haben?! Dabei hätte ich es einfach belassen.
 
Es wird zwar in Berlin nichts so heiß gegessen wie gekocht. Aber ich würde mich auch beim Anwalt mal erkundigen.
 
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