Diskussion um Kampfhundeverordnung reißt nicht ab"
Ein Bericht von Jürgen Zurheide in „Westblick" , WDR 5/Se (16.03.2001)
Claudia Wiese: Mit aller Verbissenheit wird nach wie vor über die Kampfhundeverordnung in Nordrhein-Westfalen gestritten. Es gibt eine Liste, auf der steht, welche Hunde als besonders gefährlich einzustufen sind und die deren Haltern gewisse Vorschriften macht. Von Anfang an haben vor allem die Hundebesitzer, aber auch viele Experten, gesagt, so eine Liste ist eigentlich Nonsens. Jetzt hat sich auch die EU eingeschaltet. David Byrne, der EU-Kommissar für Verbraucherschutz hat sich mit einem Brief an die nordrhein-westfälische Landesregierung gewendet und gefragt, welche wissenschaftlichen Belege es gäbe für die Auflistung bestimmter Hunderassen, Jürgen Zurheide, hat er schon eine Antwort bekommen?
Zurheide: Hat er noch nicht, Frau Wiese. Ich vermute einmal da wird er auch noch eine ganze Zeit drauf warten können, denn das hatte er in seinem Brief schon angedeutet. Er hat gesagt, uns, auf europäische Ebene, ist nicht davon bekannt, dass man die Gefährlichkeit eines Hundes allein auf seine Rasse zurückführen kann. Und er hat dann gleich noch hinzugefügt: Schauen Sie mal nach England, schauen sie man nach Frankreich, wo es auch Probleme mit gefährlichen Hunden gibt und wo man das getan hat, was viele Fachleute verlangen, wo man eben gesagt hat, man muss sich das am anderen Ende der Leine anschauen, nämlich das jeweilige Herrchen oder Frauchen. Und da liegt das Problem, und da sind die Auflagen gemacht worden und nicht so sehr von der Hunderasse he. Insofern hat er die Antwort schon ein Stück weit vorweggegeben. Nein, Nordrhein-Westfalen hat noch nicht geantwortet und auch noch nicht die anderen Länder und die Bundesregierung auch nicht, die natürlich formal direkt von ihm angesprochen worden ist.
Wiese: Wie wird es denn hier bei uns, in Nordrhein-Westfalen, weitergehen in der politischen Diskussion?
Zurheide: Nun, das nimmt natürlich noch einmal Stefan Grüll zum Anlass, diese Anfrage aus Europa. Stefan Grüll ist ja der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, der sich in den vergangenen Monaten sehr häufig zu diesem Thema geäußert hat. Und er fragt in dem Zusammenhang jetzt die Landesregierung, diesen Brief wird Frau Höhn in den nächsten Tagen bekommen: Welche Statistiken über Beißvorfälle zum Beispiel werden denn geführt? Denn man kann ja annehmen in dem Fall, wo man sagt, eine Hunderasse ist gefährlich als die andere das sind nicht nur allgemeine Aussagen, sondern das sind dann vielleicht präzise Aussagen, die auf Beiß-Statistiken zurückgehen. Allerdings auch da darf man vermuten: Solche Zahlen gibt es bisher eben nicht. Das einzige, was es gibt, ist eine sehr unverbindliche Umfrage, die der Städtetag einmal gemacht hat vor Jahren bei den Städten. Da kam dann dieses und jenes bei raus, was dann übrigens die Innenminister zum Anlass genommen haben festzustellen, anhand dieser Statistiken kann man weder sagen, die eine Rasse ist gefährlich, noch kann man sagen sie ist ungefährlich.
Wiese: Es gab ja auch immer diese Kritik durch die Kampfhundeverordnung würden Grundrechte verletzt.
Zurheide: Das ist natürlich in gewisser Weise richtig, denn in dem entsprechenden Bundesgesetz gibt es eine Passage, die da lautete, bei der Vermutung, dass irgendjemand illegal einen Kampfhund hält, darf die Polizei die Wohnung betreten. Und wir alle wissen, Artikel 13 regelt das, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtgut. Und in dem Zusammenhang gibt es natürlich scharfe Kritik auch von der FDP, die in dem Zusammenhang eine Normenkontrolle, ein Normenkontrollverfahren anstrebt, d.h., man will in Karlsruhe überprüfen lassen, ob das richtig ist. Vielleicht hören wir in dem Zusammenhang auch einmal Stefan Grüll selbst, den ich gefragt habe, was er denn eigentlich voraussetzt, wenn solche Grundrechte beeinträchtigt sind.
Stefan Grüll MdL, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender: Wer Grundrechte in dieser Massivität einschränkt, muss gute Gründe haben. Ich bezweifle das. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen, dass man an Rasselisten die Gefährlichkeit von Hunden festmachen kann. Deswegen ist es für mich aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar, dass man auf der Grundlage dieser Rasselisten den betroffenen Hundehaltern die Grundrechte so weit beschneidet. Das bedarf dringend der Korrektur.
Zurheide: Also, sie sehen, in die Debatte um die Rasselisten kommt jetzt von zwei Seiten Bewegung. Da ist einmal sicherlich das Verfassungsgericht, das sich demnächst beschäftigen wird, aber auch eben die EU.
Wiese: Die Diskussion um die Kampfhundeverordnung reißt nicht ab. Das war Jürgen Zurheide über den Stand der Dinge.
Ein Bericht von Jürgen Zurheide in „Westblick" , WDR 5/Se (16.03.2001)
Claudia Wiese: Mit aller Verbissenheit wird nach wie vor über die Kampfhundeverordnung in Nordrhein-Westfalen gestritten. Es gibt eine Liste, auf der steht, welche Hunde als besonders gefährlich einzustufen sind und die deren Haltern gewisse Vorschriften macht. Von Anfang an haben vor allem die Hundebesitzer, aber auch viele Experten, gesagt, so eine Liste ist eigentlich Nonsens. Jetzt hat sich auch die EU eingeschaltet. David Byrne, der EU-Kommissar für Verbraucherschutz hat sich mit einem Brief an die nordrhein-westfälische Landesregierung gewendet und gefragt, welche wissenschaftlichen Belege es gäbe für die Auflistung bestimmter Hunderassen, Jürgen Zurheide, hat er schon eine Antwort bekommen?
Zurheide: Hat er noch nicht, Frau Wiese. Ich vermute einmal da wird er auch noch eine ganze Zeit drauf warten können, denn das hatte er in seinem Brief schon angedeutet. Er hat gesagt, uns, auf europäische Ebene, ist nicht davon bekannt, dass man die Gefährlichkeit eines Hundes allein auf seine Rasse zurückführen kann. Und er hat dann gleich noch hinzugefügt: Schauen Sie mal nach England, schauen sie man nach Frankreich, wo es auch Probleme mit gefährlichen Hunden gibt und wo man das getan hat, was viele Fachleute verlangen, wo man eben gesagt hat, man muss sich das am anderen Ende der Leine anschauen, nämlich das jeweilige Herrchen oder Frauchen. Und da liegt das Problem, und da sind die Auflagen gemacht worden und nicht so sehr von der Hunderasse he. Insofern hat er die Antwort schon ein Stück weit vorweggegeben. Nein, Nordrhein-Westfalen hat noch nicht geantwortet und auch noch nicht die anderen Länder und die Bundesregierung auch nicht, die natürlich formal direkt von ihm angesprochen worden ist.
Wiese: Wie wird es denn hier bei uns, in Nordrhein-Westfalen, weitergehen in der politischen Diskussion?
Zurheide: Nun, das nimmt natürlich noch einmal Stefan Grüll zum Anlass, diese Anfrage aus Europa. Stefan Grüll ist ja der stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende, der sich in den vergangenen Monaten sehr häufig zu diesem Thema geäußert hat. Und er fragt in dem Zusammenhang jetzt die Landesregierung, diesen Brief wird Frau Höhn in den nächsten Tagen bekommen: Welche Statistiken über Beißvorfälle zum Beispiel werden denn geführt? Denn man kann ja annehmen in dem Fall, wo man sagt, eine Hunderasse ist gefährlich als die andere das sind nicht nur allgemeine Aussagen, sondern das sind dann vielleicht präzise Aussagen, die auf Beiß-Statistiken zurückgehen. Allerdings auch da darf man vermuten: Solche Zahlen gibt es bisher eben nicht. Das einzige, was es gibt, ist eine sehr unverbindliche Umfrage, die der Städtetag einmal gemacht hat vor Jahren bei den Städten. Da kam dann dieses und jenes bei raus, was dann übrigens die Innenminister zum Anlass genommen haben festzustellen, anhand dieser Statistiken kann man weder sagen, die eine Rasse ist gefährlich, noch kann man sagen sie ist ungefährlich.
Wiese: Es gab ja auch immer diese Kritik durch die Kampfhundeverordnung würden Grundrechte verletzt.
Zurheide: Das ist natürlich in gewisser Weise richtig, denn in dem entsprechenden Bundesgesetz gibt es eine Passage, die da lautete, bei der Vermutung, dass irgendjemand illegal einen Kampfhund hält, darf die Polizei die Wohnung betreten. Und wir alle wissen, Artikel 13 regelt das, die Unverletzlichkeit der Wohnung ist ein hohes Rechtgut. Und in dem Zusammenhang gibt es natürlich scharfe Kritik auch von der FDP, die in dem Zusammenhang eine Normenkontrolle, ein Normenkontrollverfahren anstrebt, d.h., man will in Karlsruhe überprüfen lassen, ob das richtig ist. Vielleicht hören wir in dem Zusammenhang auch einmal Stefan Grüll selbst, den ich gefragt habe, was er denn eigentlich voraussetzt, wenn solche Grundrechte beeinträchtigt sind.
Stefan Grüll MdL, stellvertretender FDP-Fraktionsvorsitzender: Wer Grundrechte in dieser Massivität einschränkt, muss gute Gründe haben. Ich bezweifle das. Alle wissenschaftlichen Erkenntnisse belegen, dass man an Rasselisten die Gefährlichkeit von Hunden festmachen kann. Deswegen ist es für mich aus rechtsstaatlichen Gesichtspunkten nicht hinnehmbar, dass man auf der Grundlage dieser Rasselisten den betroffenen Hundehaltern die Grundrechte so weit beschneidet. Das bedarf dringend der Korrektur.
Zurheide: Also, sie sehen, in die Debatte um die Rasselisten kommt jetzt von zwei Seiten Bewegung. Da ist einmal sicherlich das Verfassungsgericht, das sich demnächst beschäftigen wird, aber auch eben die EU.
Wiese: Die Diskussion um die Kampfhundeverordnung reißt nicht ab. Das war Jürgen Zurheide über den Stand der Dinge.