bandog
Ich weiß zwar nicht ob dies hier in die Kategorie gehört, aber ich habe nichts anderes gefunden. Ridgeback steht doch in einigen BL auch auf der Liste, oder???
Ich habe die ganze Sache von Anfang an mitverfolgt, auch mit der TH-Leiterin, dem Anwalt und dem Besitzer des Hundes gesprochen. Aber lest selbst...
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Am 16.11.2000 verständigte Frau V., selbst engagierte Tierschützerin und Ridgebackbesitzerin, mehrere Personen über die Tatsache, dass in Süd-Sachsen ein Hund der Rasse Rhodesian Ridgeback aufgefunden wurde. Der Hund war zuerst in einer Pflegestelle untergebracht. Obwohl Frau V. der zuständigen Tierheimleiterin Frau Ö. des Tierheimes „ Kandelhof“ mitteilte, es gäbe für den Hund 2 private Pflegestellen, verbrachte Frau Ö. den Hund aus der Pflegestelle ins Tierheim. Gleichzeitig liefen von mehreren Stellen aus Bemühungen an den Halter bzw. Eigentümer des Hundes aufgrund der Tattoo Nr. ausfindig zu machen. Ridgebackbesitzer und Tierschutzbeauftragte von Ridgebackvereinen versuchten zu helfen. Ein Anwalt und gleichzeitig Ridgebackbesitzer wurde hinzu gezogen. Auch dieser bot an den Hund in Pflege zu nehmen. Er wurde ebenso wie Frau V. von Frau Ö. abgewiesen.
Dann am Montag den 20.11.2000 wurde der Eigentümer durch einen Aufruf im Internet gefunden. Eigentlich müsste hier die Geschichte enden doch dem ist leider nicht so.
Denn ebenfalls am 20.11.2000 teilte Frau Ö. dem seit Sam. um das Wohlergehen des Hundes bemühten Anwalt Herrn K. und Frau V. mit, sie habe jemanden für den Hund gefunden,diese Person müsse sie niemandem benennen, das gehe niemanden etwas an. Sie lasse den Hund nun kastrieren und gebe den Hund an eine fremde Person ab. Herr K. schaltete daraufhin den Amtstierarzt ein. Doch dieser stellte sich voll auf die Seite von Frau Ö.
Am Dienstag, den 21.11.2000 war dann der Eigentümer Herr H. mit Frau V. vor Ort um seinen Hund abzuholen. Doch obwohl er die Papiere des Hundes vorweisen konnte, wies Frau Ö. Herrn H. ab mit der Begründung die Papiere seinen gefälscht. Gleichzeitig wollte sie ihm jedoch mit Gewalt die Papiere entreißen. Ihr zur Seite stand Tierarzt Dr. P., im Auftrag des Amtstierarztes.
Die zur selben Zeit eingeschaltete Züchterin des Hundes bestätigte jedoch, dass Herr H. der Eigentümer des Hundes sei. Sie berichtete ebenfalls, dass der Hund von seinem Erstbesitzer zurückgebracht worden sei. Bei ihr sei der Hund schon durch seine Ängstlichkeit aufgefallen. Herr H. hatte den Hund erst ca. 3 Wochen und war in dieser Zeit bemüht dem Hund seine Angst zunehmen. Dieses, dauert aber seine Zeit, sodass der Hund bei seiner Ergreifung selbstverständlich diese Angst immer noch zeigte.
Der Anwalt Herr K. erwirkte noch am Nachmittag des 21.11.2000, eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht, mit der Frau Ö. angewiesen wurde, den Hund in die Obhut von Frau V. zu geben. Mit dem Vollzug des gerichtlichen Herausgabebeschlusses wurde die zuständige Gerichtsvollzieherin beauftragt. Vorher versuchten Frau V. und Herr K. nochmals bei dem Beauftragten des Amtstierarztes die freiwillige Befolgung der gerichtlichen Anordnung zu bewirken. Trotz Hinweis auf die behördliche Aufsichtspflicht war für Herrn Dr. P. angeblich weder Frau Ö. noch ein anderer Mitarbeiter des Tierheimes erreichbar. Es entstand der Eindruck , dass im Vogtlandkreis, die oberste Tierschutzbehörde nicht das Landratsamt , sondern Frau Ö. in „persona“ ist. Erst der Hinweis die örtliche Presse einzuschalten und eine nochmalige eindringliche Vermittlung durch die Gerichtsvollzieherin zeigte Wirkung. Plötzlich war Frau Ö. verfügbar und auf Anweisung der Behörde zur Herausgabe an die Gerichtsvollzieherin bereit. Zur Zeit befindet sich der Hund in Obhut von Frau V..
Da Frau Ö. in der gesamten Gegend dafür bekannt ist, dass sie mit fast jedem vor Gericht zieht und eine eigene Auffassung von Tierschutz vertritt, die nichts mit dem Wohl der Tiere die sich in ihrer Obhut befinden, zutun hat, ist es sehr fraglich ob der 10 Monate alte Ridgeback und die anderen Tiere in diesem Tierheim jemals bei einer Familie die Ruhe und den Frieden finden, den sie verdient haben.
Auf den Fotos, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, ist der Ridgeback bei einer Familie, die sich auch als Pflegestelle angeboten hatten. Tierheim oder Auslauf, das ist hier die Frage. Es soll ja noch Menschen geben, [leider auch sogenannte Tierschützer] die glauben das ein Tierheim eine private Pflegestelle ersetzten kann.
Wer glaubt das die Tierschützerin Frau Ö. Tiere schützt, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Alle Namen sind mir bekannt, werden jedoch wegen einer geplanten Anzeige noch nicht veröffentlicht. Fotos und mein Kommentar dazu unter:
Mario - bandog
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/
Ich habe die ganze Sache von Anfang an mitverfolgt, auch mit der TH-Leiterin, dem Anwalt und dem Besitzer des Hundes gesprochen. Aber lest selbst...
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Am 16.11.2000 verständigte Frau V., selbst engagierte Tierschützerin und Ridgebackbesitzerin, mehrere Personen über die Tatsache, dass in Süd-Sachsen ein Hund der Rasse Rhodesian Ridgeback aufgefunden wurde. Der Hund war zuerst in einer Pflegestelle untergebracht. Obwohl Frau V. der zuständigen Tierheimleiterin Frau Ö. des Tierheimes „ Kandelhof“ mitteilte, es gäbe für den Hund 2 private Pflegestellen, verbrachte Frau Ö. den Hund aus der Pflegestelle ins Tierheim. Gleichzeitig liefen von mehreren Stellen aus Bemühungen an den Halter bzw. Eigentümer des Hundes aufgrund der Tattoo Nr. ausfindig zu machen. Ridgebackbesitzer und Tierschutzbeauftragte von Ridgebackvereinen versuchten zu helfen. Ein Anwalt und gleichzeitig Ridgebackbesitzer wurde hinzu gezogen. Auch dieser bot an den Hund in Pflege zu nehmen. Er wurde ebenso wie Frau V. von Frau Ö. abgewiesen.
Dann am Montag den 20.11.2000 wurde der Eigentümer durch einen Aufruf im Internet gefunden. Eigentlich müsste hier die Geschichte enden doch dem ist leider nicht so.
Denn ebenfalls am 20.11.2000 teilte Frau Ö. dem seit Sam. um das Wohlergehen des Hundes bemühten Anwalt Herrn K. und Frau V. mit, sie habe jemanden für den Hund gefunden,diese Person müsse sie niemandem benennen, das gehe niemanden etwas an. Sie lasse den Hund nun kastrieren und gebe den Hund an eine fremde Person ab. Herr K. schaltete daraufhin den Amtstierarzt ein. Doch dieser stellte sich voll auf die Seite von Frau Ö.
Am Dienstag, den 21.11.2000 war dann der Eigentümer Herr H. mit Frau V. vor Ort um seinen Hund abzuholen. Doch obwohl er die Papiere des Hundes vorweisen konnte, wies Frau Ö. Herrn H. ab mit der Begründung die Papiere seinen gefälscht. Gleichzeitig wollte sie ihm jedoch mit Gewalt die Papiere entreißen. Ihr zur Seite stand Tierarzt Dr. P., im Auftrag des Amtstierarztes.
Die zur selben Zeit eingeschaltete Züchterin des Hundes bestätigte jedoch, dass Herr H. der Eigentümer des Hundes sei. Sie berichtete ebenfalls, dass der Hund von seinem Erstbesitzer zurückgebracht worden sei. Bei ihr sei der Hund schon durch seine Ängstlichkeit aufgefallen. Herr H. hatte den Hund erst ca. 3 Wochen und war in dieser Zeit bemüht dem Hund seine Angst zunehmen. Dieses, dauert aber seine Zeit, sodass der Hund bei seiner Ergreifung selbstverständlich diese Angst immer noch zeigte.
Der Anwalt Herr K. erwirkte noch am Nachmittag des 21.11.2000, eine einstweilige Verfügung beim zuständigen Gericht, mit der Frau Ö. angewiesen wurde, den Hund in die Obhut von Frau V. zu geben. Mit dem Vollzug des gerichtlichen Herausgabebeschlusses wurde die zuständige Gerichtsvollzieherin beauftragt. Vorher versuchten Frau V. und Herr K. nochmals bei dem Beauftragten des Amtstierarztes die freiwillige Befolgung der gerichtlichen Anordnung zu bewirken. Trotz Hinweis auf die behördliche Aufsichtspflicht war für Herrn Dr. P. angeblich weder Frau Ö. noch ein anderer Mitarbeiter des Tierheimes erreichbar. Es entstand der Eindruck , dass im Vogtlandkreis, die oberste Tierschutzbehörde nicht das Landratsamt , sondern Frau Ö. in „persona“ ist. Erst der Hinweis die örtliche Presse einzuschalten und eine nochmalige eindringliche Vermittlung durch die Gerichtsvollzieherin zeigte Wirkung. Plötzlich war Frau Ö. verfügbar und auf Anweisung der Behörde zur Herausgabe an die Gerichtsvollzieherin bereit. Zur Zeit befindet sich der Hund in Obhut von Frau V..
Da Frau Ö. in der gesamten Gegend dafür bekannt ist, dass sie mit fast jedem vor Gericht zieht und eine eigene Auffassung von Tierschutz vertritt, die nichts mit dem Wohl der Tiere die sich in ihrer Obhut befinden, zutun hat, ist es sehr fraglich ob der 10 Monate alte Ridgeback und die anderen Tiere in diesem Tierheim jemals bei einer Familie die Ruhe und den Frieden finden, den sie verdient haben.
Auf den Fotos, die uns freundlicherweise zur Verfügung gestellt wurden, ist der Ridgeback bei einer Familie, die sich auch als Pflegestelle angeboten hatten. Tierheim oder Auslauf, das ist hier die Frage. Es soll ja noch Menschen geben, [leider auch sogenannte Tierschützer] die glauben das ein Tierheim eine private Pflegestelle ersetzten kann.
Wer glaubt das die Tierschützerin Frau Ö. Tiere schützt, der glaubt auch das ein Zitronenfalter Zitronen faltet.
Alle Namen sind mir bekannt, werden jedoch wegen einer geplanten Anzeige noch nicht veröffentlicht. Fotos und mein Kommentar dazu unter:
~~~ein Leben ohne Hund ?~~~
* nein Danke ! *
www.hund-lpz.de/