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Kommunen dürfen Leinenzwang für Hunde erlassen
SPD bringt neues Kampfhundegesetz im Landtag ein – Opposition kritisiert Rasselisten
dpa Hannover. Der Niedersächsische Landtag hat gestern in erster Lesung über ein neues Kampfhundegesetz beraten. Es soll die im Juli vom Bundesverwaltungsgericht gekippte Gefahrtierverordnung des Landes ersetzen. Der Entwurf der SPD-Fraktion sieht vor, dass American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen nur mit Erlaubnis der Behörden gehalten werden dürfen. Dazu muss der Hund einem Wesenstest unterzogen werden. Der Halter muss zuverlässig und volljährig sein.
Die Behörden können Hunde, die den Wesenstest nicht bestehen, einschläfern lassen. Bei bestandenem Wesenstest müssen die Halter für ihre Tiere eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt auch für Hunde anderer Rassen, die sich schon einmal besonders aggressiv verhalten oder gebissen haben. Zudem ist es den Kommunen frei gestellt, einen allgemeinen Leinenzwang für Hunde zu erlassen.
Für die CDU kritisierte die Abgeordnete Ilse Hansen, dass im Gesetzentwurf wieder bestimmte Rassen als besonders gefährlich eingestuft worden seien. Dies werde zu neuen Klagen führen. „Es gibt keine angeborene Aggressivität bei bestimmten Rassen“, so Hansen. Agrarminister Uwe Bartels (SPD) betonte, die Wissenschaft vertrete nach wie vor die Auffassung, dass es bei bestimmten Rassen eine erhöhte Aggressivität gebe. Bislang habe auch noch kein Gericht in Deutschland eine Rasseliste gerügt.
Quellenangabe:
Da frag ich mich von welchen Wissenschaftlern er da berichtet.
Kommunen dürfen Leinenzwang für Hunde erlassen
SPD bringt neues Kampfhundegesetz im Landtag ein – Opposition kritisiert Rasselisten
dpa Hannover. Der Niedersächsische Landtag hat gestern in erster Lesung über ein neues Kampfhundegesetz beraten. Es soll die im Juli vom Bundesverwaltungsgericht gekippte Gefahrtierverordnung des Landes ersetzen. Der Entwurf der SPD-Fraktion sieht vor, dass American Staffordshire Terrier, Staffordshire Bullterrier, Bullterrier und Pitbull Terrier sowie Kreuzungen dieser Rassen nur mit Erlaubnis der Behörden gehalten werden dürfen. Dazu muss der Hund einem Wesenstest unterzogen werden. Der Halter muss zuverlässig und volljährig sein.
Die Behörden können Hunde, die den Wesenstest nicht bestehen, einschläfern lassen. Bei bestandenem Wesenstest müssen die Halter für ihre Tiere eine zusätzliche Haftpflichtversicherung abschließen. Das gilt auch für Hunde anderer Rassen, die sich schon einmal besonders aggressiv verhalten oder gebissen haben. Zudem ist es den Kommunen frei gestellt, einen allgemeinen Leinenzwang für Hunde zu erlassen.
Für die CDU kritisierte die Abgeordnete Ilse Hansen, dass im Gesetzentwurf wieder bestimmte Rassen als besonders gefährlich eingestuft worden seien. Dies werde zu neuen Klagen führen. „Es gibt keine angeborene Aggressivität bei bestimmten Rassen“, so Hansen. Agrarminister Uwe Bartels (SPD) betonte, die Wissenschaft vertrete nach wie vor die Auffassung, dass es bei bestimmten Rassen eine erhöhte Aggressivität gebe. Bislang habe auch noch kein Gericht in Deutschland eine Rasseliste gerügt.
Quellenangabe:
Da frag ich mich von welchen Wissenschaftlern er da berichtet.