Die Rechtslage bei einer Nachkontrolle?

Andreas

Hallo,

in diesem Fall brauche ich mal fundierte Infos, am liebsten Hinweise auf entsprechende Gerichtsurteile oder auf spezialisierte Rechtsanwälte.

Jemand hat von einer Vermittlungsorganisation einen Hund bekommen, wie üblich gegen Zahlung einer Gebühr und mit einem sog. "Tierschutzvertrag". Die Vorkontrolle war positiv ohne Einschränkungen (habe ich selbst gemacht), der Hund ist seit mehreren Wochen dort.

Nach der Vermittlung stellte sich heraus, dass der Hund bereits auf der vorherigen Stelle auffällig war (geschnappt hat) und auch auf der neuen Stelle gab es einen Vorfall.

Nach Bekanntwerden dieser Tatsache wird von der Vermittlungsorganisation öffentlich gefordert, der Hund müsse "erlöst" werden und es wird die Herausgabe des Hundes zwecks "Erlösung" des Tieres gefordert.

Der Hund ist in tierärztlicher Behandlung und ein Termin für eine fachtierärztliche Beurteilung des Grundes des Aggressionsverhaltens ist vereinbart. Die Stelle will den Hund behandeln statt töten lassen. Die bisherigen Untersuchungsergebnisse scheinen zu bestätigen, dass es eine erkennbare Ursache geben könnte, die dann zu behandeln wäre.

Wenn man diese Vorgeschichte kennt, kann man die folgende Begebenheit nicht mehr völlig unvoreingenommen betrachten:
Am Sonntag abend fand die Person einen Anruf auf dem AB vor, der mitteilte, dass man zwecks einer unangekündigten Nachkontrolle seitens der Vermittlungsorganisation da gewesen sei, aber niemanden angetroffen habe.

Dazu nun meine Fragen:

- Welche Rechte hat eine Orga, eine Nachkontrolle durchzuführen, insbesondere: Müssen sie sich ankündigen?

- Muß eine Stelle zustimmen, dass die NK ausgerechnet von jenen Personen durchgeführt wird, die sich bereits vorher für das Töten des Tieres ausgesprochen haben?

- Kann man eine Nachkontrolle durch eine unabhängige Stelle erreichen statt durch Vertraute/Beauftragte derjenigen Person, welche die Tötung fordert?

- was kann passieren, wenn man eine unangekündigte Nachkontrolle draußen stehen läßt (z.B. weil man Migräne hat und im Bett liegt)?

Den Namen der Orga möchte ich im Moment nicht nennen.
Der Hund ist kein Listenhund; es gilt das Nds.Hundegesetz; der Hund ist nicht behördlich als gefährlich eingestuft.

Bei Bedarf kommuniziere ich auch gerne per PM oder email zu diesem Thema.
 
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Hai Andreas,
Einen Hund ohne vorherige Abklärung der Ursachen für sein Verhalten wegen solcher Vorfälle zu töten verstösst gegen das Tierschutzgesetz und ist nach § 17 Abs. 4 TierSchG auch Strafbar.
Zu den Kontrollen: Wenn diese unangekündigt erfolgt ist es eben Pech wenn man vor der Türe stehen muß weil niemand da ist. Wenn offensichtlich jemand da ist halte ich es für unklug eine "Kontrolle" zu verweigern. Haben die jetzigen Halter etwas zu verbergen?Könnte die Kontrolle ergeben dass der Hund nicht artgerecht untergebracht und versiogt ist?
Alles in allem klingt Deine Nachricht nach mangelnder Kommunikation.
Diese Orga dürfte ein Verein sein- dieser Verein hat einen Vorstand- Der Vorstand besteht in der Regel aus mehr als einer Person.Sollte nun die Person die vorhat gegen das TierSchG zu verstossen, indem es die sofortige Tötung des Tieres verlangt auch Mitglied des Vereinsvorstandes sein, gibt es immer noch andere Vorstandsmitglieder mit denen man in dieser Sache Sprechen kann.
Notfalls sollte das örtlich zuständige Veterinäramt eingeschaltet werden.
Für weitere Info`s schick `ne Mail - dann können wir mal telefonieren.
Gruß Pocke
 
Hallo,

danke für deine Antwort.

Pocke schrieb:
... Wenn offensichtlich jemand da ist halte ich es für unklug eine "Kontrolle" zu verweigern. Haben die jetzigen Halter etwas zu verbergen?Könnte die Kontrolle ergeben dass der Hund nicht artgerecht untergebracht und versiogt ist?

Nein, da ist nichts zu verbergen.
Ich selbst habe einen Überaschungsbesuch mit 5 minütiger Vorankündigung gemacht.
Dem Hund geht's da sehr gut.
Bei meinem Besuch war auch kein auffälliges Verhalten festzustellen (was natürlich nicht beweist, dass er immer unauffällig ist).

Ich wüßte keine Stelle, wo der Hund besser aufgehoben wäre.

Die Person, die sich schriftlich für die "Erlösung" ausgesprochen hat, ist die erste Vorsitzende :(

Das Problem ist - angenommen, dass zwei Personen zum Besuch erscheinen, ist man alleine mit dem Hund in einer echt schwierigen Lage. Denkbar wäre, dass der Hund einfach mitgenommen wird und tot ist, bevor ein Gericht die Abholung für unzulässig erklärt hat.
 
Andreas schrieb:
- Welche Rechte hat eine Orga, eine Nachkontrolle durchzuführen, insbesondere: Müssen sie sich ankündigen?
a) Wenn im Vertrag Nachkontrollen schriftlich vereinbart wurden, hat die Orga das Recht dazu. Verweigert das der neue Tierbesitzer, so wird er vertragsbrüchig.
b) Wenn im Vertrag das Wort "unangekündigt" drin steht, nicht - sonst müssen sie damit rechnen, daß niemand da ist und noch einmal kommen. Das ist also nicht das Problem des Tierbesitzers


Andreas schrieb:
- Muß eine Stelle zustimmen, dass die NK ausgerechnet von jenen Personen durchgeführt wird, die sich bereits vorher für das Töten des Tieres ausgesprochen haben?
Ich denke mal, daß das im Vertrag nicht explizit festgehalten wurde, WER eine NK macht, bzw. wer nicht. Insofern hat die Orga freie Wahl bei der Entsendung eines Kontrolleurs.


Andreas schrieb:
- Kann man eine Nachkontrolle durch eine unabhängige Stelle erreichen statt durch Vertraute/Beauftragte derjenigen Person, welche die Tötung fordert?
Kann ich Dir nicht sagen.


Andreas schrieb:
- was kann passieren, wenn man eine unangekündigte Nachkontrolle draußen stehen läßt (z.B. weil man Migräne hat und im Bett liegt)?
Wie oben schon steht, hängts davon ab, was vereinbart wurde. Normalerweise aber nicht oder erst dann, wenn verschiedene Versuche einer NK erfolglos waren.

Ich denke mal, daß Wolfgang hierzu noch eine Menge sagen kann!

Sab.
 
Ich würde das Veterinäramt bitten die ganze Sache als neutraler Dritter zu überwachen. Bei uns gibt es seit Neuestem einen Tierschutzbeauftragten beim Vet.-Amt, an dem kommt keiner mit unberechtigter Tötungsabsicht vorbei!
Da die erste Vorsitzende diese Absicht geäußert hat würde ich jetzt doch auf Konfrontation gehen und dem Vet.-Amt das mitteilen, gleichzeitig die Orga aber von diesem Schritt unterrichten. Dann bleibt nur zu hoffen, dass das Vet.-Amt einigermaßen gut arbeitet ( :heul: ), da kann man nämlich bundesweit ganz schön in die Sch.... greifen, leider.
 
vielen Dank an alle, die sich Gedanken gemacht haben.
Ich werde nach Beendigung der Auseinandersetzung einen Abschlußbericht schreiben.
danke,
Andreas
 
Ich weiß nicht woher du kommst und wo du wohnst aber eine Nachkontrolle können sie machen das ist rechtlich richtig und festgelegt.wobei ich sagen muß das es die wenigsten tun die sind doch nur froh wenn sie die hunde weghaben und sich nicht mehr darum kümmern müssen.Ich selber habe meinen Pitbull damals aus ner Pension geholt und es ist niemand vorbeigekommen,um zu schauen wie es dem Hund geht.Ich wohne auch in Bayern wo es verboten ist solche Rassen zu füjren habe aber die Erlaubniss und auch den Wesenstest und zahle Jährlich schlappe 30,-€.Ist schon komisch nicht wahr wie die Gemeinden das so regeln.Und auf Bezug das er eingeschläfert oder getötet werden soll so schnell geht das auch nicht da kann man nochmals nen Wesenstest von einem anderen Arzt machen lassen denn meistens ist es doch nur das eine das dem Hund was bedrückt und er ein Problem hat und Ihm geholfen werden will aber diese Leute das nicht sehen weil sie keine Ahnung davon haben.Hatte vorher einen Dobermann der war richtig scharf aber der hat aufs Wort gehorcht und es ist nie was vorgefallen bis wir ihn wegen altersschwäche dann eingeschläfert haben.Dein Problem liegt darin das die Gemeinden unterschiedlich auf die Rassen reagieren und im allgemeinen diese Leute solche Hunde bicht mehr sehen und haben wollen,lass mal nen Test machen mit dem Hund nen vernünftigen nicht solche wo Feuerzeuge vor den Schnautzen rumgewedelt werden und so ein blödes Gezedder,das ist doch schwachsinnig die hunde sollen sich da ruhig verhalten und was wäre bei einem Mensch mach das mal bei jemanden der knallt dir eine hahaha.Also geh ins Rathaus und rede mit dem Bürgermeister selber das der Hund so nicht bissig ist und du noch nen test machst das ist die Wahrheit und damit hast du den halben Sieg schon in der Tasche.Es wird sich viel zu wenig darum gekümmert nur immer die Kampfhunde da lache ich doch geh doch in die Großstadt was halten sie den da tausende von mietwohnungen ja da sind solche wie Dobbermann,rottweiler schäferhunde zu groß da holt man sich nen kleineren nen kompackten wo gut ausschaut.Und dann haben es meistens solche die keine Ahnung von hunden haben und den Hund dum sterben lassen und scharf machen.Ich selber war mit meinem Pitt einmal in ner hundeaudsbildung das kannste vergessen da gibt es Trollos die scheffeln nur die Kohle und zeigen dir was du machen sollst. Ich habe es so gemacht mir ein Buch gekauft gelesen und dann mit dfem hund arbeiten und das immer wieder egal wann und immer lieb sein auch wenn er mal was anstellt mit Schlägen erreichst du gar nichts da wirds ein Angstbeißer,du mußt behutsam mit dem tier umgehen und eines Tages bedankt es sich bei dir dafür und du hast mit ihm ne Menge Spaß also ich möchte es nicht mehr missen ich liebe meinen Hund über alles und meine Frau auch.Aber ich muß mal schluß machen gehe jetzt in den Garten mit ihm ich hoffe ich konnte dir ein wenig helfen.
Gruß Roland
 
natürlich darf eine tierschutzorga eine nachkontrolle durchführen, dass steht ausser frage.

in meinen augen muss sie aber vorher angekündigt werden, ich habe selber zwei hunde aus dem tierschutz und sitze gewiss nicht den ganzen tag zuhause um einen nachkontrolleur zu empfangen... auch vorkontrollen werden ja angekündigt.

in dem erwähnten falle war die neue besitzerin übers we mit dem hund verreist und hatte somit auch nichts zu verbergen.

ich würde dazu raten, unabhängig von der orga auch einen unabhängigen amtsvet einzuschalten, damit bestätigt wird, dass der hund - unabhängig seiner geschichte - dort in guten händen ist, und alles für den hund getan wird. in meinen augen liegt die entscheidung was mit dem hund geschieht in den händen der besitzer, nicht in denen der orga, die den hund trotz besseren wissens als lieb und harmlos vermittelt hat.
 
Hallo Andreas,

hat sich diesbezüglich was getan ? Ich hab nirgendwo was gelesen, vielleicht überlesen !?

gruss xana
 
Wenn ein Hund mal bei mir wohnt, dann bleibt er, egal was geschieht., denn in dem Augenblick, wo er über meine Schwelle tritt, ist er zuhause und zuhause ist dort wo man bleiben darf, auch wenn man mal böse war.
Wenn eine "Orga" in ihrem Vertrag Nachkontrollen festschreibt, dann kann sie kommen und sie machen, doch den Hund wieder mitnehmen um ihn zu töten, käme nicht in Frage. Wenn die zu mehreren erscheinen würden, dann blieben sie vor der Türe.
Sollen sie doch klagen.
Was ist denn eine "Orga"?
Doch nichts anderes als der Zusammenschluß irgendwelcher Leute. Sie haben nicht mehr Macht als jeder andere Mensch, wenn ihnen was nicht passt, dann können sie vor Gericht gehen.
Ich jedenfalls würde das Verhalten, die Tötungsabsicht dieser "Orga" gnadenlos an die Öffentlichkeit zerren, würde sie überall so niedermachen, dass ihnen kein Tierfreund mehr einen Cent spenden würde.
Solchen Tötungsfanatikern muss man nur den Geldhahn zu drehen.
Ich lasse doch nicht irgendwelche "1, Vorsitzende" über das Lebensende eines Familienmitglieds bestimmen.
Ciao Erwin
 
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